29.07.2026 - München
Wie lassen sich öffentliche Bauprojekte schneller, rechtssicherer und zugleich mittelstandsfreundlich vergeben? Diese Frage stand im Mittelpunkt des 40. Informationsgesprächs zu Vergaberecht und -praxis am 29. Juli 2026 im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau war mit ihrem 2. Vizepräsidenten Dr.-Ing. Werner Weigl und Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Ulrich Scholz vertreten.
Im Mittelpunkt des 40. Informationsgesprächs standen die aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht von den neuen Wertgrenzen bei Direktaufträgen über die Erfahrungen mit der Unterschwellenvergabe bis zum Vergabebeschleunigungsgesetz und dem Losgrundsatz.
Die Diskussion zeigte: Beschleunigung darf nicht zulasten von Qualität, fairem Wettbewerb und der mittelständisch geprägten Planungs- und Bauwirtschaft gehen.
Die neuen Spielräume können Verfahren beschleunigen, wenn sie in der Praxis mutig, transparent und gut dokumentiert angewendet werden.
Ministerialrat Dr. Alexander Petersen betonte, dass bei den 7.000 Direktaufträgen nach Einführung der neuen Vergabegrenzen Nachträge kein Thema seien. In der Summe war die Qualität gut, allerdings wünsche er sich eine mutigere Anwendung.
Für Dr.-Ing. Werner Weigl ist klar: „Direktvergabe ist Leistungs- und Qualitätswettbewerb par excellence.“
Er betonte die Chancen von Direktaufträgen und beschränkter Ausschreibung für Qualität und zügige Bauprozesse. Über solche Verfahren könne gute Leistung gezielt berücksichtigt werden.
Zugleich reduziere ein fairer Leistungswettbewerb das Risiko gestörter Bauprojekte. Beschleunigung dürfe nicht zulasten von Qualität, fairem Wettbewerb und der mittelständisch geprägten Planungs- und Bauwirtschaft gehen.
Auch das Vergabebeschleunigungsgesetz wurde intensiv eingeordnet. Der neue § 97a GWB bringt einen Kompromiss zwischen Beschleunigung und Mittelstandsschutz. Der Grundsatz der losweisen Vergabe bleibt erhalten, Abweichungen müssen sorgfältig begründet werden.
Vergabebeschleunigung gelingt nur, wenn sie mit Qualität, Transparenz und fairem Wettbewerb zusammengedacht wird. Direktaufträge und Beschränkte Ausschreibungen können hier wichtige Hebel sein. Die losweise Vergabe bleibt dabei ein zentrales Instrument, um mittelständische Strukturen, regionale Wertschöpfung und unabhängige Planung zu sichern.
Dr.-Ing. Werner Weigl betont: „Die losweise Vergabe ist kein Bremsklotz, sondern ein Qualitätsversprechen. Die Trennung von Planung und Ausführung sichert fairen Wettbewerb und stärkt den Mittelstand.“
Quelle und Fotos: Bayerische Ingenieurekammer-Bau
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