Fortbildungsanerkennung

Fortbildungsanerkennung: Ingenieur-Qualität durch Fortbildung - © Fotos: digital art / pixabay.com; SSF Ingenieure AG; Baureferat München; Eva Bartussek / Konstruktionsgruppe Bauen AG

Ingenieur-Qualität durch Fortbildung

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau unterstützt die Fort- und Weiterbildung von Ingenieurinnen und Ingenieuren mit dem vielfältigen Fortbildungsangebot der Ingenieurakademie Bayern. Die Fortbildungsmaßnahmen von Ingenieur- oder Architektenkammern in Deutschland oder deren Fortbildungseinrichtungen gelten als anerkannt, wenn sie auf Grundlage vergleichbarer Kriterien durchgeführt werden. Das Angebot wird ergänzt durch weitere anerkannte Veranstaltungen externer Fortbildungsträger.

Der Gesetzgeber hat die Bedeutung der Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der Erbringung von Ingenieurleistungen durch die Verankerung der Fortbildungspflicht im Baukammerngesetz besonders hervorgehoben. Die Fort- und Weiterbildungsordnung schafft den Rahmen dafür, dass die Fortbildungspflicht durch Anerkennung und Gutschrift von Fortbildungspunkten nachweisbar dokumentiert wird. Mit dem Nachweis der erfüllten Fortbildungspflicht erhalten Kammermitglieder auf Antrag ein Fortbildungszertifikat.

Informationen für Mitglieder

Fortbildungskonto für Kammermitglieder

Für alle Kammermitglieder wird ein "Fortbildungskonto" geführt. Das Soll der Fortbildung innerhalb eines Kalenderjahres beträgt für alle Kammermitglieder 16 Zeiteinheiten je 45 Minuten (12 Zeiteinheiten für die Kalenderjahre 2009 – 2013). Dies kann nachgewiesen werden durch den Besuch anerkannter Fortbildungen (ingenieurtechnische Fortbildung) alleine oder durch die Kombination von

  • mindestens 8 Zeiteinheiten für anerkannte Fortbildungen (ingenieurtechnische Fortbildung) und
  • weitere 8 Zeiteinheiten durch allgemein berufsbezogene Fortbildungen oder z.B. durch das Studium von Fachliteratur, wobei maximal 4 Zeiteinheiten durch das Studium von Fachliteratur anrechenbar sind.

Kammermitglieder, die in einer auf Grund gesetzlicher Vorschriften zu führenden Liste bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind (z.B. bauvorlage- oder nachweisberechtigte Ingenieure, Prüfsachverständige, Sachverständige nach ZVEnEV) haben sich zur Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht innerhalb eines Kalenderjahres mit mindestens 4 Zeiteinheiten qualifikationsgebunden für die jeweilige/n Listeneintragung/en fortzubilden. Die qualifikations- bzw. fachgebundene Fortbildung wird jedoch auf die allgemein verpflichtenden 16 Zeiteinheiten angerechnet.

Fortbildungszertifikat

Mit dem Nachweis der erfüllten Fortbildungspflicht können Kammermitglieder auf Antrag ein "Fortbildungszertifikat" und ein "Fortbildungslogo" erhalten, die z.B. im Rahmen zulässiger Werbung verwendet werden können.

Fortbildungszertifikat und Fortbildungslogo werden den Mitgliedern im BayIKa-Portal zur Verfügung gestellt.

Teilnahmebescheinigungen über absolvierte Fortbildungen können imBayIKa-Portal > Fortbildung > Fortbildungskonto hochgeladen werden.

Fortbildungspunkte für Seminare unserer Ingenieurakademie

  • sind für die Verbuchung bereits vorgemerkt und werden i.d.R. zusammen mit den weiteren Fortbildungen verbucht.
  • Sie müssen dazu keine Teilnahmebescheinigung hochladen.
  • Sollten Sie ausschließlich Fortbildungen in unserer Ingenieurakademie besucht haben, klicken Sie auf „Ich möchte mein Konto prüfen lassen

Hinweis:

Weitere Informationen zur Fortbildungsanerkennung und zum Forbildungszertifikat sowie Beispiele für die Anrechnung finden Sie in folgender PDF-Datei:

Informationen für Anbieter von Fortbildungen

Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen

Die Anerkennung von Veranstaltungen ist in der Fort- und Weiterbildungsordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geregelt.

Danach können Fortbildungsmaßnahmen anerkannt werden, wenn die Fortbildungsthemen ingenieurspezifische Vorkenntnisse voraussetzen und / oder einen Bezug zur Berufstätigkeit der Ingenieure haben. Nicht anerkannt werden Veranstaltungen / Veranstaltungsteile mit vorrangig produktwerbendem Charakter. Eine Zeiteinheit von 45 Minuten wird mit einem Punkt bewertet. Eine pauschale Anerkennung von Lehrgangsträgern erfolgt nicht.

Die Anerkennung von Fortbildungen ist durch den Fortbildungsträger rechtzeitig, in der Regel sechs Wochen vor der Beginn der Veranstaltung online zu beantragen.

Die anerkannten Seminare werden – wenn Sie dies wünschen – in unserem Online-Seminar- und Veranstaltungskalender mit Filter-Funktionen geführt. Selbstverständlich dürfen Sie auf die Anerkennung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau auf Flyern etc. hinweisen. Das Logo der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau darf jedoch nicht verwendet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zur Anrechnung der Fortbildungspunkte auf dem „persönlichen Fortbildungskonto“ eine Teilnahmebescheinigung benötigen.

Gebühren

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau erhebt für das Antragsverfahren auf Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen vom jeweiligen Veranstalter die nachfolgend genannten Gebühren:

  1. Kurz- oder Halbtagesveranstaltung (maximal 5 Zeiteinheiten): 45,– €
  2. Ganztagesveranstaltung (maximal 10 Zeiteinheiten): 60,– €
  3. Mehrtagesveranstaltung: 75,– €
  4. Wiederholungsveranstaltung für eine bereits anerkannte Veranstaltung (ohne inhaltliche Änderung zur Erstveranstaltung): 10,– €

Näheres regelt die Gebührenordnung.

Beantragung

Die Beantragung der Fortbildungsanerkennung erfolgt ausschließlich online über das Beantragungsformular der Kammer.

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Kalender der anerkannten Fortbildungen

Die gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau anerkannten Fortbildungsveranstaltungen haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Kalender der anerkannten Fortbildungen

© Fotos: digital art / pixabay.com; SSF Ingenieure AG; Baureferat München; Eva Bartussek / Konstruktionsgruppe Bauen AG

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Unser Fortbildungszertifikat

Das Fortbildungszertifikat der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Haben Sie Fragen?

Ingenieurreferentin Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel

Gerne berate ich Sie persönlich!

Dipl.-Ing.(FH) M.Eng.
Irma Voswinkel
+49 (0) 89 419434-29
+49 (0) 89 419434-20
i.voswinkel@bayika.de

Antragsformulare

Antrag auf Anrechnung von Fortbildungseinheiten /  Fortbildungszertifikat
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Gebühren

Für das Antragsverfahren auf Anerkennung von Fortbildungen erhebt die Bayerische Ingenieurekammer-Bau vom jeweiligen Veranstalter Gebühren.

Gebührenordnung
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BayIKA-Portal / Mitgliederbereich

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München