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Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ geht in die nächste Runde

Weitere 333 Millionen Euro Fördermittel für das Bundesprogramm

06.11.2026 - Berlin

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ geht in die nächste Runde

Bundesbauministerin Verena Hubertz hat Ende Oktober 2026 den Startschuss für eine neue Förderrunde des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten" gegeben, um Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Modernisierung ihrer Sportstätten zu unterstützen. Dazu sind Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 1. Februar 2027 digital eingereicht werden.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Alle unsere Sportidole haben in ihrer Kindheit und Jugend beim Verein um die Ecke gekickt, trainiert und erste Siege errungen. Damit wir auch in Zukunft weiter mit unseren Profis und Spitzensportlern Erfolge feiern können, müssen wir für den Vereins- und Breitensport eine moderne und nachhaltige Sportinfrastruktur zur Verfügung stellen. Ich freue mich sehr, dass der Bund unsere Städte und Gemeinden erneut bei der Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätten unterstützt."

Bis zum 1. Februar 2027 können Städte, Gemeinden und Landkreise ihre Interessenbekundungen für eine Förderung für die umfassende bauliche Sanierung von öffentlich zugänglichen Sporthallen, Sportfreianlagen sowie Hallen- und Freibädern digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einreichen. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist dabei möglich. Bei der Sanierung von Gebäuden müssen definierte energetische Vorgaben umgesetzt werden; bei der Sanierung von Freibädern und Sportfreianlagen steht die Nachhaltigkeit im Vordergrund.

Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung umfassend zu sanieren und modernisieren. Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten, Gemeinden und Landkreisen abzubauen.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z.B. Fußball- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Bestandsgebäude und -freianlagen sind grundsätzlich zu erhalten; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 1. Februar 2027 ausschließlich digital über die Förderzentrale Deutschland einreichen. 

Weitere Informationen

Projektaufruf 2026/2027 (SKSII)

Häufig gestellte Fragen(FAQ)

Hinweise zur Nutzung der Förderzentrale Deutschland (FZD)

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Fotos: Xenia / Adobe Stock, Markus C. Hurek

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