05.11.2026 - Berlin
Die Bundesingenieurkammer hat eine Stellungnahme zum Entwurf des DIN 820 Beiblatts 4 „Leistungsstufen und -Klassen“ vorgelegt. Darin spricht sie sich grundsätzlich für ein transparentes System unterschiedlicher Leistungsstufen und Leistungsklassen in der Normungsarbeit aus, fordert jedoch eine klarere begriffliche und systematische Trennung beider Instrumente.
Leistungsstufen sollen unterschiedliche Qualitäts-, Komfort-, Ausstattungs- und Gebrauchstauglichkeitsniveaus abbilden. Leistungsklassen hingegen beschreiben technische Leistungsbereiche, deren Anforderungen sich häufig aus dem Verwendungszweck, technischen Rahmenbedingungen oder gesetzlichen Vorgaben ergeben und daher nicht beliebig wählbar sind.
Die Bundesingenieurkammer sieht die Einführung von Leistungsstufen und Leistungsklassen vor allem deshalb als erforderlich an, weil die bisherigen Normen häufig nur eine einzelne technische Anforderung oder einen einheitlichen Mindeststandard beschreiben. Dies erschwert die Anpassung an unterschiedliche Bauaufgaben, Schutzziele, Nachhaltigkeitsanforderungen und Wirtschaftlichkeitsaspekte.
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Stellungnahme Bundesingenieurkammer: Entwurf DIN 820 Beiblatt 4 "Leistungsstufen und -Klassen"
Die Einführung eines transparenten Systems von Leistungsstufen und Leistungsklassen wird grundsätzlich als sinnvoll angesehen. Voraussetzung ist jedoch eine eindeutige begriffliche und systematische Trennung:
Der Entwurf sollte diese Abgrenzungen deutlicher und durchgängig berücksichtigen. Die bisher enthaltenen Beispiele betreffen überwiegend technische Klassen. Beispiele für echte Leistungsstufen im Bereich Qualität, Ausstattung, Komfort und Gebrauchstauglichkeit sollten ergänzt werden.
Normen sollten transparent erkennen lassen, welche Festlegungen technische Leistungsbereiche definieren und welche Festlegungen darüber hinausgehende Qualitäts-, Komfort-, Ausstattungs- oder Gebrauchstauglichkeitsniveaus beschreiben.
Zur Vermeidung von Fehlanwendungen sind die zentralen Begriffe im Beiblatt selbst zu definieren, die Regelungen in Abschnitt 4 entsprechend neu zu strukturieren und die Beispiele im Anhang getrennt nach Leistungsstufen und Leistungsklassen aufzubereiten.
Beispiele aus dem Bauwesen: Was sind Leistungsstufen und Leistungsklassen?
Leistungsstufen sollen qualitative Unterschiede innerhalb eines Standards sichtbar machen. Sie ermöglichen abgestufte Varianten wie beispielsweise
und bilden damit verschiedene Ausstattungs-, Komfort- und Qualitäts- bzw. Gebrauchstauglichkeitsniveaus ab.
| Beispiele | Raumluft / Lüftung | Installation / Haustechnik | Barrierefreiheit |
|---|---|---|---|
| Basis | manuelle Fensterlüftung | manuelle Bedienung | Anforderungen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit |
| Mittel | ventilatorgestützte Lüftung | teilautomatische Steuerungen | rollstuhlgerecht |
| Komfort | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Feuchtesteuerung | Smart-Home-Steuerung | umfassende Assistenzsysteme, zusätzliche Bewegungsflächen |
Leistungsklassen beschreiben hingegen
die technische Leistungsfähigkeit eines
Bauprodukts oder Bauteils anhand wesentlicher Merkmale – etwa Standsicherheit,
Brand- oder Schallschutz (z. B. Festigkeitsklassen, Expositionsklassen, Feuerwiderstandsklassen/Brandschutzklassen, Anforderungen/erhöhter Schallschutz) und definieren in
vielen Fällen die Schutzziele der Landesbauordnungen genauer.
Quelle: Bundesingenieurkammer, Foto: nmann77 / Adobe Stock
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