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DIN 820 Beiblatt 4: Bundesingenieurkammer fordert klare Regeln für Leistungsstufen und Leistungsklassen

Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zum Entwurf des DIN 820 Beiblatts 4

05.11.2026 - Berlin

DIN 820 Beiblatt 4: Bundesingenieurkammer fordert klare Regeln für Leistungsstufen und Leistungsklassen

Die Bundesingenieurkammer hat eine Stellungnahme zum Entwurf des DIN 820 Beiblatts 4 „Leistungsstufen und -Klassen“ vorgelegt. Darin spricht sie sich grundsätzlich für ein transparentes System unterschiedlicher Leistungsstufen und Leistungsklassen in der Normungsarbeit aus, fordert jedoch eine klarere begriffliche und systematische Trennung beider Instrumente.

Leistungsstufen sollen unterschiedliche Qualitäts-, Komfort-, Ausstattungs- und Gebrauchstauglichkeitsniveaus abbilden. Leistungsklassen hingegen beschreiben technische Leistungsbereiche, deren Anforderungen sich häufig aus dem Verwendungszweck, technischen Rahmenbedingungen oder gesetzlichen Vorgaben ergeben und daher nicht beliebig wählbar sind.

Die Bundesingenieurkammer sieht die Einführung von Leistungsstufen und Leistungsklassen vor allem deshalb als erforderlich an, weil die bisherigen Normen häufig nur eine einzelne technische Anforderung oder einen einheitlichen Mindeststandard beschreiben. Dies erschwert die Anpassung an unterschiedliche Bauaufgaben, Schutzziele, Nachhaltigkeitsanforderungen und Wirtschaftlichkeitsaspekte.

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Stellungnahme Bundesingenieurkammer: Entwurf DIN 820 Beiblatt 4 "Leistungsstufen und -Klassen"

Grundsätzliche Bewertung Entwurf DIN 820 Beiblatt 4

Die Einführung eines transparenten Systems von Leistungsstufen und Leistungsklassen wird grundsätzlich als sinnvoll angesehen. Voraussetzung ist jedoch eine eindeutige begriffliche und systematische Trennung:

  • Leistungsstufen können unterschiedliche Qualitäts-, Komfort-, Ausstattungs- oder Gebrauchstauglichkeitsniveaus abbilden.

  • Leistungsklassen beschreiben technische Leistungsbereiche oder Kategorien anhand festgelegter Merkmale und Grenzwerte. Die erforderliche Leistungsklasse ist vielfach nicht frei wählbar, sondern ergibt sich aus dem Verwendungszweck, technischen Randbedingungen oder gesetzlichen und behördlichen Anforderungen.

  • Die erforderliche Leistungsklasse ist häufig nicht frei wählbar, sondern ergibt sich aus dem Verwendungszweck, technischen Randbedingungen oder gesetzlichen beziehungsweise behördlichen Anforderungen.

  • Das staatlich erforderliche Schutzniveau wird nicht durch eine Norm oder ein Beiblatt festgelegt. Es ergibt sich aus dem geltenden Recht und der jeweiligen behördlichen Inbezugnahme technischer Regeln.

Der Entwurf sollte diese Abgrenzungen deutlicher und durchgängig berücksichtigen. Die bisher enthaltenen Beispiele betreffen überwiegend technische Klassen. Beispiele für echte Leistungsstufen im Bereich Qualität, Ausstattung, Komfort und Gebrauchstauglichkeit sollten ergänzt werden.

Normen sollten transparent erkennen lassen, welche Festlegungen technische Leistungsbereiche definieren und welche Festlegungen darüber hinausgehende Qualitäts-, Komfort-, Ausstattungs- oder Gebrauchstauglichkeitsniveaus beschreiben.

Zur Vermeidung von Fehlanwendungen sind die zentralen Begriffe im Beiblatt selbst zu definieren, die Regelungen in Abschnitt 4 entsprechend neu zu strukturieren und die Beispiele im Anhang getrennt nach Leistungsstufen und Leistungsklassen aufzubereiten.

Beispiele aus dem Bauwesen: Was sind Leistungsstufen und Leistungsklassen?

Leistungsstufen sollen qualitative Unterschiede innerhalb eines Standards sichtbar machen. Sie ermöglichen abgestufte Varianten wie beispielsweise

  • „Basisvariante“
  • „Mittlere Variante“ 
  • „Komfortvariante“

und bilden damit verschiedene Ausstattungs-, Komfort- und Qualitäts- bzw. Gebrauchstauglichkeitsniveaus ab.

Beispiele Raumluft / Lüftung Installation / Haustechnik Barrierefreiheit
Basis manuelle Fensterlüftung manuelle Bedienung Anforderungen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit
Mittel ventilatorgestützte Lüftung teilautomatische Steuerungen rollstuhlgerecht
Komfort Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Feuchtesteuerung Smart-Home-Steuerung umfassende Assistenzsysteme, zusätzliche Bewegungsflächen

Leistungsklassen beschreiben hingegen die technische Leistungsfähigkeit eines Bauprodukts oder Bauteils anhand wesentlicher Merkmale – etwa Standsicherheit, Brand- oder Schallschutz (z. B. Festigkeitsklassen, Expositionsklassen, Feuerwiderstandsklassen/Brandschutzklassen, Anforderungen/erhöhter Schallschutz) und definieren in vielen Fällen die Schutzziele der Landesbauordnungen genauer.

Quelle: Bundesingenieurkammer, Foto: nmann77 / Adobe Stock

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