23.09.2026 - München
Künstliche Intelligenz verändert den Planungsalltag - und stellt Ingenieurinnen und Ingenieure vor viele neue Herausforderungen. Mit dem neuen Leitfaden „Künstliche Intelligenz in der Planung“ gibt die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ihren Mitgliedern eine praxisnahe Orientierung an die Hand. Der Leitfaden will Mut machen, KI aktiv zu nutzen. Er zeigt, wie Planende künstliche Intelligenz verantwortungsvoll einsetzen können, wo die Chancen liegen und welche Sorgfaltspflichten Planungsbüros unbedingt beachten sollten.
Künstliche Intelligenz ist im Planungsalltag angekommen – und sie verändert bereits heute, wie Ingenieurinnen und Ingenieure recherchieren, planen, dokumentieren und Entscheidungen vorbereiten. Sie kann beim Formulieren von Texten unterstützen, Varianten schneller vergleichbar machen, Berechnungen vorbereiten, große Datenmengen strukturieren oder Routineaufgaben beschleunigen.
Doch wo liegen die Grenzen? Welche Ergebnisse müssen besonders sorgfältig geprüft werden? Was bedeutet die EU-KI-Verordnung für Planungsbüros - und wie lässt sich KI nutzen, ohne Verantwortung, Haftung, Datenschutz und fachliche Qualität aus dem Blick zu verlieren?
Der neue Leitfaden der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gibt darauf praxisnahe Antworten. Er zeigt, wie KI verantwortungsvoll eingesetzt werden kann, welche Regeln im Büro sinnvoll sind und welche Arbeitshilfen den Einstieg erleichtern. Der Leitfaden steht den Mitgliedern kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Der Leitfaden stellt klar: KI kann Prozesse beschleunigen, Alternativen sichtbar machen und komplexe Informationen schneller erschließen. Typische Einsatzfelder reichen von Schriftverkehr, Protokollen und Berichtsentwürfen bis zu Variantenstudien, Mengenermittlungen, Vordimensionierungen oder der Unterstützung bei der Recherche nach Normen.
Gleichzeitig warnt der Leitfaden vor überzogenen Erwartungen. Generative KI kann plausibel klingende, aber falsche Ergebnisse liefern - mit erfundenen Quellen, Normstellen oder Zahlen. Besonders riskant ist der Automation Bias: die Neigung, maschinell erzeugten Ergebnissen zu stark zu vertrauen.
Für Ingenieurinnen und Ingenieure ergibt sich daraus eine einfache Grundregel: KI unterstützt, aber die Entscheidung, Prüfung und Verantwortung bleiben beim Menschen. Ein KI-Ergebnis wird erst dann zum eigenen Arbeitsergebnis, wenn es fachlich geprüft, bewusst übernommen und verantwortet wird.
Besonders wichtig ist der Blick auf die technischen Regelwerke. DIN-, EN- und Eurocode-Texte sind in großen Sprachmodellen häufig nur unvollständig oder indirekt enthalten. Daraus entstehen typische Fehler: erfundene Abschnittsnummern, verwechselte Nationale Anhänge, vermischte Normengenerationen oder übersehene Anwendungsgrenzen.
Der Leitfaden formuliert deshalb eine klare Praxisregel: Keine Normstelle zitieren, die nicht im Originaltext verifiziert wurde. KI kann helfen, Suchrichtungen aufzuzeigen, aber sie ersetzt nicht die Prüfung der maßgeblichen Fassung, des Nationalen Anhangs und der bauaufsichtlichen Einführung.
Sensibel ist der Einsatz von KI bei Tragwerk, Bemessung und sicherheitsrelevanten Entscheidungen. Ob KI-gestützte Statik- oder Bemessungssoftware im Einzelfall als Hochrisiko-System gilt, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Unabhängig davon bleibt die Verantwortung für die Standsicherheit bei der Ingenieurin oder dem Ingenieur. Die Kontrollrechnung wird damit zum zentralen Instrument im KI-Zeitalter.
Der Leitfaden ordnet die europäische KI-Verordnung praxisnah ein. Für die meisten Ingenieur- und Planungsbüros ist der Einsatz marktüblicher KI-Werkzeuge kein Hochrisiko-Fall. Büros handeln in der Regel als Betreiber, nicht als Anbieter. Ihre Pflichten bleiben damit überschaubar: Werkzeuge bestimmungsgemäß nutzen, menschliche Aufsicht sicherstellen, KI-Kompetenz fördern und Ergebnisse prüfen.
Nicht jede KI-Unterstützung muss offengelegt werden. Für Angebote, Leistungsverzeichnisse, interne Aktennotizen, Baubeschreibungen oder E-Mails an Auftraggeber stellt sich die Kennzeichnungsfrage nach Art. 50 KI-VO regelmäßig nicht. Anders kann es bei Deep-Fakes oder bei veröffentlichten KI-generierten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sein.
Auch die Pflicht zur KI-Kompetenz wird erläutert. Seit Februar 2025 gilt sie grundsätzlich über alle Risikostufen hinweg; nach der Digital-Omnibus-Verordnung wurde sie 2026 zu einer Förderpflicht abgeschwächt. Für Planungsbüros bleibt Kompetenzaufbau dennoch unverzichtbar: Wer ein Werkzeug einsetzt, dessen Grenzen er nicht kennt, riskiert Fehler, Haftungsfragen und Qualitätsverluste. Und zwar unabhängig davon, wie streng die KI-Verordnung formuliert ist.
Für Büroinhaberinnen und Büroinhaber empfiehlt der Leitfaden, KI nicht dem Zufall zu überlassen, sondern klare und an die Bürogröße angepasste Regeln zu schaffen. Dazu gehören Festlegungen zu zugelassenen Werkzeugen, erlaubten Zwecken, vertraulichen Daten, Prüfregeln, Dokumentation und der Einbindung freier Mitarbeitender oder Nachunternehmer.
Ein pauschales Verbot ist selten hilfreich: Wo keine sicheren und freigegebenen Werkzeuge bereitstehen, entsteht leicht unkontrollierte Schattennutzung. Besser sind klare Leitplanken und ein bewusstes Risikomanagement.
Hilfreich sind insbesondere die Anhänge:
Damit ist der Leitfaden nicht nur eine rechtliche und fachliche Einordnung, sondern zugleich ein Arbeitsinstrument für die unmittelbare Anwendung im Büroalltag.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Daten, Verträgen und den Vorgaben der Auftraggeber. Personenbezogene oder vertrauliche Projektdaten sollten nicht in offene KI-Dienste eingegeben werden, solange unklar ist, wie der Anbieter diese Daten verwendet. Gerade vertragliche Vorgaben zum KI-Einsatz sollten frühzeitig geprüft und an Nachunternehmer weitergegeben werden.
Auch das Thema Resilienz kommt zur Sprache. KI-Werkzeuge entwickeln sich schnell, Anbieter ändern Funktionen, Nutzungsbedingungen oder Verfügbarkeiten. Der Leitfaden empfiehlt daher, sich nicht von einem einzigen System abhängig zu machen, Eingaben und Ergebnisse portabel zu halten und wichtige Arbeitsprozesse so zu organisieren, dass sie auch ohne ein bestimmtes KI-Werkzeug funktionieren.
Der Leitfaden zeigt: Künstliche Intelligenz ist weder Heilsversprechen noch Bedrohungsszenario. Sie ist ein leistungsfähiges Werkzeug, das die Planung verändern wird und das Ingenieurinnen und Ingenieure dann am besten nutzen können, wenn sie seine Möglichkeiten ebenso kennen wie seine Grenzen.
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau lädt ihre Mitglieder ein, sich mit dem Zukunftsthema auseinanderzusetzen, den Leitfaden im Büro zu diskutieren und die Arbeitshilfen für die eigene Praxis zu nutzen. Denn verantwortungsvoller KI-Einsatz ist keine rein technische Frage, er ist Teil professioneller Ingenieurarbeit.
Die Autoren
Der Leitfaden wurde erarbeitet von:
Kostenfreier Download
Der Leitfaden steht den Mitgliedern der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau als praxisnahe Orientierungshilfe kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Leitfaden: Künstliche Intelligenz in der Planung - Chancen nutzen, Sorgfaltspflichten kennen
Quelle: Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Titelfoto Leitfaden: TippaPatt / Adobe Stock
Künstliche Intelligenz verändert die Tragwerksplanung - nicht als Ersatz für Ingenieurinnen und Ingenieure, sondern als leistungsfähiges Assistenzsystem. Der Fachartikel von Jan Struck und Univ.-Prof. Dr.-Ing. Michael A. Kraus zeigt, wo KI in der Tragwerksplanung bereits heute bei Variantenuntersuchung, Dokumentenmanagement, Angebotsprozessen und Qualitätssicherung unterstützt, aber auch wo ihre Grenzen liegen. Denn gerade bei sicherheitsrelevanten Nachweisen bleiben Ingenieurverstand, Plausibilität, fachliche Kontrolle und Verantwortung weiterhin unverzichtbar.
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