09.07.2026 - Berlin
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 die Eckpunkte für neue Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Die Bundesingenieurkammer bewertet die geplanten Änderungen der BEG kritisch. Zwar sind einzelne Anpassungen - etwa die schrittweise Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus oder die Neuausrichtung einzelner Förderbestandteile - grundsätzlich nachvollziehbar. Aus Sicht der Ingenieurinnen und Ingenieure drohen jedoch erhebliche Fehlanreize bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden.
Besonders kritisch sieht die Bundesingenieurkammer die vorgesehenen Einschnitte bei Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie die geplante Änderung beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Energetische Verbesserungen an Dach, Fassade, Fenstern oder Kellerdecken sind essenziell, um den Energiebedarf dauerhaft zu senken und Klimaschutzziele zu erreichen. Eine Schwächung dieser Förderbereiche gefährdet Investitionen in den Gebäudebestand und erschwert notwendige Sanierungsvorhaben.
Auch die geplante Übertragung einer pauschalen Kostenstaffelung auf Effizienzmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern wird kritisch bewertet.
Die Kosten energetischer Sanierungen hängen maßgeblich von baulichen Rahmenbedingungen, Gebäudegeometrie und technischen Anforderungen ab und lassen sich nicht allein anhand der Zahl der Wohneinheiten sachgerecht abbilden.
Mit Sorge blickt die Bundesingenieurkammer zudem auf die geplante Einschränkung des iSFP-Bonus. Der individuelle Sanierungsfahrplan hat sich in der Praxis als zentrales Instrument für den Einstieg in eine schrittweise und qualitätsgesicherte Gebäudesanierung bewährt.
Eine Förderung erst ab der zweiten „signifikanten“ Maßnahme würde viele Eigentümer davon abhalten, überhaupt in eine strukturierte Sanierungsplanung einzusteigen. Gleichzeitig drohen neue Rechts- und Auslegungsunsicherheiten, solange nicht eindeutig definiert ist, welche Maßnahmen als „signifikant“ gelten.
„Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten benötigen Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen verlässliche Rahmenbedingungen. Häufige Förderänderungen, unklare Übergangsregelungen und die Schwächung bewährter Instrumente gefährden das Vertrauen in die Förderpolitik und bremsen dringend notwendige Investitionen aus“, erklärt die Bundesingenieurkammer.
Die Bundesingenieurkammer fordert daher, den iSFP-Bonus weiterhin ab der ersten förderfähigen Maßnahme zu gewähren, die erhöhten förderfähigen Kosten beizubehalten, praxisgerechte Förderregelungen für Mehrfamilienhäuser vorzusehen und einen umfassenden Vertrauensschutz für bereits vorbereitete Projekte sicherzustellen.
Energetische Sanierungen sind ein zentraler Baustein für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und die Stärkung der regionalen Bau- und Planungswirtschaft.
Die Bundesingenieurkammer appelliert daher an die Bundesregierung, die vorgesehenen Änderungen im weiteren Verfahren fachlich zu überprüfen und die Praxiserfahrungen von Ingenieurinnen, Ingenieuren sowie Energieberatern stärker zu berücksichtigen.
Besonders kritisch bewertet die Bundesingenieurkammer einen möglichen kurzfristigen Förderstopp im Zuge der Umstellung der Förderbedingungen. Ein abruptes Aussetzen der Förderung hat erhebliche Auswirkungen auf laufende Projekte und die Arbeit von Energieberaterinnen und Energieberatern. Bundesweit befinden sich zahlreiche Sanierungsmaßnahmen bereits in der Planungs- und Vorbereitungsphase, Beratungen wurden durchgeführt, Sanierungsfahrpläne erstellt, Angebote eingeholt und Finanzierungen abgestimmt. Ein plötzlicher Förderstopp wird diese Prozesse unterbrechen, Investitionsentscheidungen verzögern oder ganz verhindern und erhebliche Verunsicherung bei Eigentümern auslösen.
Die Bundesregierung hat am 08.07.2026 neue Rahmenbedingungen für die Gebäudeförderung (BEG) beschlossen.Die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Tag können nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen bei KfW und BAFA gestellt werden.
Bereits ab dem 09.07.2026 können keine neuen (g)BzA bei der KfW bzw. TPB beim BAFA mehr erstellt werden.
Vom 9. bis 20. Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase, um notwendige technische Anpassungen bei KfW und BAFA vorzunehmen. In einer Übergangsfrist können Antragsstellende mit gültiger (g)BzA bzw. TPB, die aber noch keinen Antrag gestellt haben, während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen bei BAFA und KfW stellen.
Neue BzAs/TPBs können dann wieder ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden. Bis dahin passt die KfW die Förderung in ihren Produkten für die Heizungsförderung sowie für die systemische energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an.
Weitere Informationen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ein Pressepapier, eine Übersicht und FAQs zu den geänderten Förderbedingungen veröffentlicht:
Die Deutsche Energie-Agentur hat einen Sonder-Infoletter an Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten veröffentlicht:
Frankfurt am Main. Die Bundesregierung hat am 08. Juli 2026 die Eckpunkte einer Neufassung der Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In der Folge passt die KfW die Förderung in ihren Produkten für die Heizungsförderung sowie für die systemische energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an. Die neuen Förderbedingungen gelten ab Dienstag, 21. Juli 2026.
Bis zum Start der neuen Förderbedingungen tritt die BEG-Förderung der KfW in eine Umstellungsphase mit folgenden Rahmenbedingungen ein:
Ab Dienstag, 21. Juli 2026 gelten folgende Eckpunkte für die Förderung:
BEG-Heizungsförderung Wohngebäude
Auch werden Haushalte mit Kindern zusätzlich gefördert. Das anzusetzende Haushalts-Jahreseinkommen reduziert sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.
Für die Förderung bedeutet dies: Im Haushalt lebende, minderjährige Kinder reduzieren das anzusetzende zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen um einmalig 10.000 Euro. Beispielsweise reduziert sich bei einer Familie mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen von 40.000 Euro durch den Familienzuschlag das relevante Einkommen auf 30.000 Euro. Damit kann die Familie den 40 Prozent-Einkommensbonus (statt 30 Prozent-Einkommensbonus ohne Familienzuschlag) beantragen. So würde sie bis zum 31. Januar 2027 für eine neue Wärmepumpe, die 32.000 Euro kostet, eine Förderung von maximal 22.400 Euro (80 Prozent von 28.000 Euro) erhalten.
BEG-Heizungsförderung Nichtwohngebäude:
BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Die Beantragung dieser Förderung wird voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.
Bereits bestehende Zusagen der KfW in allen genannten Förderprodukten behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert. Bereits bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.
Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Detaillierte Informationen zu allen von der Umstellung betroffenen KfW-Programme finden Sie ab dem 09. Juli 2026 hier:
www.kfw.de/heizung und www.kfw.de/beg, sowie auf den jeweiligen Produktwebsites:
BEG-Heizungsförderung - Zuschüsse:
www.kfw.de/458; www.kfw.de/459; www.kfw.de/522; www.kfw.de/422
BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden:
www.kfw.de/261; www.kfw.de/263; www.kfw.de/264; www.kfw.de/464
Die Bundesregierung setzt die Gebäudeförderung (BEG) auch unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fort. Die Förderung wird jetzt noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet. Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 8. Juli setzt die Bundesregierung nun die Reform um.
Die Bundesregierung wird Sanierungen im Gebäudebereich auf Basis der reformierten BEG weiter umfassend finanziell unterstützen. Sanierungsmaßnahmen senken den Energieverbrauch und sind gleichzeitig gut für die Konjunktur und den Klimaschutz. Die BEG wird daher in der bekannten Struktur, aber mit notwendigen Anpassungen, ab dem 21.07.2026 fortgeführt. Sie leistet dadurch weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Verlässlichkeit und notwendigen Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und die Baubranche.
Bundesministeriun für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Mit der neuen Bundesförderung schaffen wir Klarheit und Planungssicherheit. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Handwerk wissen jetzt, welche Förderung gilt und worauf sie sich verlassen können. Gleichzeitig gestalten wir die Förderung sozial gerechter. Wer auf Unterstützung besonders angewiesen ist, profitiert künftig stärker. So setzen wir den Koalitionsvertrag konsequent um. Die Förderung bleibt erhalten, wird zielgerichteter eingesetzt und leistet zugleich einen Beitrag zu einer soliden Haushaltsführung. Das ist eine gute Nachricht für alle, die in die energetische Modernisierung ihres Hauses investieren wollen, und für das Handwerk, das jetzt wieder auf verlässliche Rahmenbedingungen bauen kann.“
Der bislang einstufige Einkommensbonus in der Heizungsförderung wird nun dreistufig ausgestaltet. Für Einkommen bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, erhöht sich der Bonus auf 40 Prozent. Für Einkommen bis 40.000 Euro bleibt er unverändert und Haushalte bis 50.000 Euro können noch von einem Einkommensbonus bis 10 Prozent profitieren. Dadurch wird die Einkommenssituation der Antragstellenden differenzierter als bislang berücksichtigt. Durch diese Staffelung sowie eine Anpassung der maximalen Fördersatze profitieren insbesondere Haushalte mit kleinen bis mittleren Einkommen stärker als bisher beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Zudem werden Familien besonders unterstützt, denn erstmal wird ein Familienzuschlag in der Heizungsförderung eingeführt.
Die Förderung wird außerdem kosteneffizienter, da sie gestrafft, vereinfacht und degressiv ausgestaltet wird. So werden die förderfähigen Kosten in der Heizungsförderung sowie der Klimageschwindigkeitsbonus zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt. Dieses Vorgehen gibt der Branche bessere Planungssicherheit und erhöht gleichzeitig den Kostendruck. Insbesondere wird hierdurch ein Beitrag geleistet, die Kosten für die Installation bspw. von Wärmepumpen zu senken, die im europäischen Vergleich in Deutschland relativ hoch sind.
Zudem wird die Förderung fokussierter, weil sie sich noch stärker auf besonders ineffiziente Gebäude konzentriert. So wird der bereits bekannte Worst-Performing-Buildings-Bonus (WPB-Bonus) aus der systemischen Sanierungsförderung nun auch für weitere Effizienzmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden eingeführt und inhaltlich geschärft. Außerdem wird der Bonus für Serielle Sanierungen ausgeweitet und besser mit dem WPB-Bonus verknüpft.
Mit diesen Anpassungen bleibt die bestehende BEG-Förderkulisse umfassend und stabil und richtet sich gleichzeitig auf neue Rahmenbedingungen und Marktentwicklungen aus.
An den Strukturen der BEG ändert sich nichts. Das heißt, auch weiterhin bleiben die KfW und das BAFA in den bekannten Zuständigkeiten und Verfahren die richtigen Ansprechpartner.
Die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Tag können nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen bei KfW und BAFA gestellt werden. Vom 9. bis 20. Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase, um notwendige technische Anpassungen bei KfW und BAFA vorzunehmen. In dieser Zeit können keine neuen (g)BzA bei der KfW bzw. TPB beim BAFA mehr erstellt werden. Es gibt allerdings eine Vertrauensschutzregelung. Antragsstellende mit gültiger (g)BzA bzw. TPB, die aber noch keinen Antrag gestellt haben, können während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen bei BAFA und KfW stellen. Neue BzAs/TPBs können dann wieder ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden.
Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:
Quellen: Bundesingenieurkammer, Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, KfW, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Foto: Alex Habermehl / KfW
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