01.07.2026 - Berlin
An vielen Orten in Deutschland gibt es unsanierte und leerstehende Leerstand wird Wohnraum: Attraktive Förderung von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Gleichzeitig fehlt es vielerorts an Wohnraum. Mit dem neuen Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“, das am 1. Juli gestartet ist und für das im Jahr 2026 insgesamt 300 Mio. Euro bereitstehen, wird eine attraktive Förderkulisse geschaffen, um ungenutzte Gewerbeimmobilien in Wohnraum umzubauen.
Gefördert wird der Umbau von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder Teilen von Gebäuden zu Wohnraum. Förderfähig sind nur die Kosten für den Umbau, nicht die Kosten der energetischen Sanierung.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagt:
„Jeder kennt es: Das Ladenlokal in der Innenstadt, das seit Jahren leer steht. Das Bürogebäude, bei dem dauerhaft ganze Etagen ungenutzt sind. Oder die alte Dorfgrundschule, die nicht mehr benötigt wird. Das sind Gebäude, die einmal voller Leben waren, und nun stillstehen, während so viele Menschen nach Wohnraum suchen. Genau diesen Widerspruch wollen wir mit Hilfe unseres neuen Förderprogramms "Gewerbe zu Wohnen" angehen.
"Wir stellen 300 Millionen Euro bereit, um ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance zu geben. Das schont wertvolle Ressourcen, bewahrt historische Stadtstrukturen und bringt neue Dynamik in die Zentren. Bis zu 30.000 Euro Zuschuss gibt es pro Wohneinheit, das ist bewusst ein starker Anreiz für alle Investoren. So schaffen wir lebendige Nachbarschaften statt leerer Räume“, so Hubertz weiter.
Mit dem Blick auf das Bauen im Bestand betont Prof. Dr.-Ing. Martin Betzler, Präsident der Ingenieurkammer Niedersachsen und Vorsitzender des Ausschusses „Umbauordnung“ der Bundesingenieurkammer:
„Bauen im Bestand ist kein ,Notbehelf‘, sondern eine planerische und kreative Herausforderung. Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Architektinnen und Architekten müssen vorhandene Strukturen neu lesen, weiterdenken, transformieren.“
Die Richtlinie zur Bundesförderung Gewerbe zu Wohnen wurde am 2. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen" finden Sie hier:
www.bmwsb.bund.de/gewerbe-zu-wohnen
Weitere Informationen und Antworten zu häufigen Fragen finden Sie auf der Website der KfW:
Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen,Bundesingenieurkammer, Fotos: BMWSB / SSW Peter-Paul Weiler (1,2), Ingenieurkammer Niedersachsen (3)
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Netzwerk junge Ingenieur:innen
Frauennetzwerk ingenieurinnen@bayika
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Digitaltouren - Digitalforen
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München