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Bundesregierung weist Forderungen des Bundesrates zum Gebäudemodernisierungsgesetz zurück

Verschiebung der 65-Prozent-Regel jetzt in Kraft

01.07.2026 - Berlin

Bundesregierung weist Forderungen des Bundesrates zum Gebäudemodernisierungsgesetz zurück

Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vorgelegt. Darin hält sie zwar an einzelnen Prüfaufträgen fest, weist jedoch zentrale Änderungsvorschläge der Länder zurück. Der Bundesrat hatte Mitte Juni umfangreiche Änderungen am Entwurf verlangt. Die Länder kritisierten u. a. mögliche Fehlanreize zugunsten fossiler Heizungen, zu geringe Berücksichtigung der kommunalen Wärmeplanung sowie Risiken für Mieterinnen und Mieter. Zudem forderten mehrere Ausschüsse strengere Klimavorgaben und eine stärkere Ausrichtung auf erneuerbare Energien.

Regierung hält am Grundkurs fest

In ihrer Gegenäußerung (Bundestagsdrucksache 21/6565) verteidigt die Bundesregierung nun den Kern des Gesetzes. Ziel sei ein „Neustart der Wärmewende“ mit weniger Detailvorgaben und mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer. Die bisherige 65‑Prozent‑EE-Pflicht für neue Heizungen soll entfallen, stattdessen setzt der Entwurf auf langfristige Vorgaben für den schrittweisen Einsatz klimaneutraler Energieträger. Bereits in ihrer Rede zur ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes am 11. Juni 2026 im Deutschen Bundestag erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, die Kernbotschaft des Gesetzes sei, Heizungszwänge durch Technologieoffenheit zu ersetzen.

Konflikt zwischen Entlastung und Klimazielen

Die Gegenäußerung zeigt den zentralen Konflikt der Reform: Während die Bundesregierung vermeintlich Bürokratie abbauen und Investitionen erleichtern will, warnen Länder, Verbände und zahlreiche Sachverständige vor einem Rückschritt bei den Klimazielen im Gebäudesektor. Kritisiert werden insbesondere die geplanten Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen sowie die sogenannte „Biotreppe“, deren Umsetzbarkeit viele Experten anzweifeln.

In der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie Ende Juni war der Gesetzentwurf auf breite Kritik gestoßen. Sachverständige bemängelten unter anderem die mangelnde Praxistauglichkeit, zusätzlichen Bürokratieaufwand und erhebliche Rechtsunsicherheiten. 

Mehrere Expertinnen und Experten äußerten zudem verfassungsrechtliche Zweifel und warnten, dass die vorgesehenen Regelungen mit den Anforderungen des Klimaschutzgebots des Grundgesetzes kollidieren könnten. Lediglich einzelne Sachverständige begrüßten die größere Technologieoffenheit und den Verzicht auf die bisherige 65-Prozet-EE-Vorgabe für neue Heizungen. 

Vor diesem Hintergrund dürfte die nun vorgelegte Gegenäußerung der Bundesregierung die parlamentarische Debatte kaum beenden. Vielmehr ist mit weiteren intensiven Beratungen im Bundestag zu rechnen.

So geht das Gesetzgebungsverfahren weiter

Mit der Gegenäußerung ist der erste Durchgang im Bundesrat abgeschlossen. Nun berät der Bundestag den Gesetzentwurf weiter, insbesondere im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Nach der Ausschussphase folgt die zweite und dritte Lesung im Bundestag.

Beschließt der Bundestag das Gesetz, geht es erneut in den Bundesrat. Da das Gebäudemodernisierungsgesetz nach derzeitiger Einschätzung ein Einspruchsgesetz ist, kann der Bundesrat: das Gesetz passieren lassen, den Vermittlungsausschuss anrufen oder Einspruch einlegen, den der Bundestag allerdings überstimmen kann.

Ein Inkrafttreten vor dem 1. November 2026 gilt inzwischen als kaum realisierbar. Die bisherige Übergangsregelung im Gebäudeenergiegesetz wurde daher bereits verlängert und am 26. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit hat die Bundesregierung nun vier Monate Zeit gewonnen, um die 65-Prozent-EE-Pflicht abzuschaffen, bevor sie in den Großstädten wirksam wird.

Download

Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischenRegelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiterenRegelungen (BGBl. 2026 I Nr. 191 vom 26.06.2026)

Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung derBundesregierung (Drucksache 21/6565)

Quellen: Bundesingenieurkammer, Deutsches Ingenieurblatt (DIB), Bundesregierung, Foto: DIB

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