30.06.2026 - Berlin
Die angekündigte Erhöhung der Gebühren für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes stößt bei den Dachorganisationen Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) auf deutliche Kritik. Aus ihrer Sicht steht die Entscheidung im Widerspruch zu den aktuellen Bemühungen der Bundesregierung, die energetische Modernisierung des Gebäudebestands zu beschleunigen und Investitionen in Sanierungen zu erleichtern. Zudem könnte der Verbraucherschutz leiden, den die Listenführung verfolgt.
Die Kammern und Verbände fordern deshalb das Aussetzen der Beitragserhöhung und eine Überprüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium. Notwendig ist aus ihrer Sicht die Kostentransparenz, damit Kostenstrukturen und die Beitragserhöhung nachvollzierbar sind.
Die Deutsche Energieagentur (dena) hat als bundeseigenes Unternehmen kurzfristig angekündigt, zum 1. Juli 2026 die Beiträge für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (EEE) sowie den Jahresbeitrag deutlich zu erhöhen. Künftig steigt neben der Eintragung der jährliche Höchstbetrag von 170 Euro auf 330 Euro pro Person.
Konnte zuvor mit zwei
Modulen das gesamte Förderspektrum abgedeckt werden, sind mit der Neuregelung
nun insgesamt fünf gebührenpflichtige Themencluster erforderlich. Für
spezialisierte Planungsbüros, in denen mehrere Fachkräfte eingetragen sind,
bedeutet dies eine spürbare und nicht unerhebliche Mehrbelastung.
Die Kritik fällt in eine Phase, in der die Bundesregierung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die energetische Sanierung bestehender Gebäude vereinfachen und neue Anreize für Investitionen schaffen will. Ziel des Gesetzes ist es, bürokratische Hürden abzubauen, Förderprogramme besser nutzbar zu machen und den Modernisierungsstau im Gebäudebestand zu verringern. Gerade vor dem Hintergrund ambitionierter Klima- und Energieziele gilt die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden als zentraler Baustein der Wärmewende.
Nach Auffassung der Verbände konterkariert die Gebührenerhöhung dieses Ziel. Sie befürchten, dass insbesondere kleinere und spezialisierte Büros künftig wirtschaftlich abwägen müssen, welche Themencluster sie noch anbieten können. Das könnte langfristig die Verfügbarkeit qualifizierter Expertinnen und Experten für einzelne Förderbereiche einschränken und wäre nicht im Sinne des Verbraucherschutzes.
Neben der Aussetzung der Beitragserhöhung fordern die Organisationen mehr Transparenz über den Finanzierungsbedarf der Energieeffizienz-Expertenliste. Aus ihrer Sicht sollte nachvollziehbar offengelegt werden, welche Kosten tatsächlich für Prüfung, Verwaltung, IT-Betrieb und Qualitätssicherung entstehen und wie die zusätzlichen Einnahmen verwendet werden. Sollte ein erheblicher Teil der Gebühren der Absicherung von Bundesförderprogrammen dienen, müsse geprüft werden, ob diese Aufgaben nicht zumindest teilweise aus Bundesmitteln finanziert werden sollten.
Kritisiert wird zudem, dass die angekündigten Änderungen ohne frühzeitige Einbindung der Netzwerkpartner und Berufsorganisationen erfolgt seien. Bei grundlegenden Anpassungen erwarten die Kammern und Verbände künftig einen transparenten und partnerschaftlichen Abstimmungsprozess.
Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten sind entscheidend bei der Umsetzung der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude. Sie beraten private und öffentliche Bauherren, erstellen energetische Nachweise, entwickeln Sanierungskonzepte und begleiten die Umsetzung von Maßnahmen. Für zahlreiche Förderprogramme des Bundes ist ihre Mitwirkung Voraussetzung, damit Fördermittel beantragt und ausgezahlt werden können.
Die Liste qualifizierter Energieeffizienz-Experten des Bundes wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt. Sie dient als bundesweites Qualitätsregister für Fachleute, die definierte Qualifikationsanforderungen erfüllen und sich regelmäßig fortbilden. Nur wer in dieser Liste eingetragen ist, kann in vielen Förderprogrammen als anerkannte Energieeffizienz-Expertin oder anerkannter Energieeffizienz-Experte tätig werden. Damit bildet die Liste eine wichtige Grundlage für die Qualitätssicherung der staatlichen Förderlandschaft und für die Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor.
Vor diesem Hintergrund sehen die Kammern und Verbände die angekündigten Gebührenanpassungen kritisch. Sie warnen davor, dass zusätzliche finanzielle Belastungen ausgerechnet jene Fachkräfte treffen, die für das Gelingen der Gebäudemodernisierung und die Umsetzung der Bundesförderung unverzichtbar sind.
Quelle: Bundesingenieurkammer, Foto: Andrey Popov / Adobe Stock
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Netzwerk junge Ingenieur:innen
Frauennetzwerk ingenieurinnen@bayika
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Digitaltouren - Digitalforen
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München