30.06.2026 - München
Unter dem Leitgedanken „Verlässlich. Relevant. Neu gedacht!“ fand am 10. Juni 2026 der 14. Vergabetag Bayern mit neuem Konzept und neuer Location im Stammhaus der IHK München und Oberbayern statt. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau war wieder Kooperationspartner und mit ihrem 2. Vizepräsidenten Dr.-Ing. Werner Weigl bei der Podiumsdiskussion „Unterschwellenvergabe - Aktuelle Erfahrungen und Perspektiven“ vertreten.
Die Veranstaltung wurde wieder hybrid durchgeführt und bot den Teilnehmenden erneut eine Plattform für Information, Austausch und Diskussion aktueller Themen und Entwicklungen im Vergaberecht. Das Auftragsberatungszentrum Bayern, das den Vergabetag veranstaltet, konnte insgesamt 236 Gäste begrüßen, 133 in Präsenz und 103 online.
Der Vergabetag Bayern wurde vom Auftragsberatungszentrum Bayern in bewährter Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern, der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und der Bayerischen Architektenkammer durchgeführt und bot dem neuen Konzept folgend neben Fachbeiträgen insbesondere Diskussionen mehr Raum.
Damit bestätigte der Vergabetag Bayern seine Bedeutung als zentrale Plattform für Praxis, Verwaltung und Wirtschaft im Bereich des Vergabewesens.
Wie in jedem Jahr begann auch der 14. Vergabetag mit einem Überblick zu aktuellen Neuerungen im Vergaberecht.
Referenten:
Ute Merkel,
Bayrisches Staatsministerium des Innern,
für Sport, und Integration,
Abteilung kommunale Angelegenheiten
Stefan Gerbracht, Leitender Ministerialrat,
Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Die föderale Modernisierungsagenda sieht auch für öffentliche Aufträge einige Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Beschleunigung der Vergabeverfahren vor. Dies soll unter anderem mit der Vereinfachung und der möglichst einheitlichen Anwendung der UVgO erreicht werden. Die Überarbeitung der UVgO soll bis zum 31.12.2026 abgeschlossen werden. Die Länder sollen ihre Vorgaben im Anschluss entsprechend bis zum 30.06.2027 anpassen.
Weitere Maßnahmen umfassen die Einführungeines Marktplatz Deutschland, die Angleichung des Vergaberechts für Bauleistungen an die Regelungen für Liefer- und Dienstleistungen und die Einrichtung zentraler Vergabestellen.
Aus kommunaler Sicht gibt es bereits einige positive Beispiele für zentrale Vergabestellen. Insbesondere kleinere Kommunen können so entlastet werden. Außerdem will sich die Bundesregierung bei der anstehenden Reform des EU-Vergaberechts für Vereinfachungen einsetzen und in dem Zusammenhang auch die Bündelung der Bundesregelungen im Oberschwellenbereich in einem „Vergabegesetzbuch“ prüfen.
Die wohl bedeutendste Entwicklung auf Bundesebene ist das Vergabebeschleunigungsgesetz, welches am 01.07.2026 in Kraft tritt und Vergabeverfahren vereinfachen, beschleunigen und digitalisieren soll. Dies führt zu zahlreichen Änderungen im Oberschwellenbereich, insbesondere im GWB und in der VgV.
Einige Neuerungen wurden bei der Gesetzeserstellung und auch jetzt noch besonders diskutiert. So ist z.B. der Wegfall der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegenüber der Entscheidung der Vergabekammer (§ 173 GWB) eine umstrittene Regelung.
Die Änderung des Losgrundsatzes (§ 97a GWB) sorgte vor allem im Vorfeld für Diskussionen, da hier ein Zielkonflikt zwischen der Mittelstandsförderung und der Beschleunigung von Vergabeverfahren durch Gesamtvergaben besteht.
Auch mit der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit (§108 GWB) befasst sich das Vergabebeschleunigungsgesetz. Es handelt sich hier jedoch vorrangig um Klarstellungen der bisherigen Regelungen.
Neben dem Vergabebeschleunigungsgesetz ist das Bundestariftreuegesetz (BTTG) am 01.05.2026 in Kraft getreten. Ziel des BTTG ist es die Tarifbindung durch Bindung der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrags der jeweiligen Branche zu stärken. Das BTTG gilt nur für Auftraggeber des Bundes und erst ab einem geschätzten Auftragswert oder Vertragswert von 50.000 € netto bei Bau- und Dienstleistungen.
Außerdem ist am 14.02.2026 das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) in Kraft getreten. Ziel ist es die Verteidigungsfähigkeit der BRD durch schnellere Bedarfsdeckung zu stärken. Das Gesetz ist bis 2035 befristet.
Die EU-Kommission hat am 04.03.2026 den Entwurf für einen Industrial Accelerator Act vorgelegt. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Beschleunigung klimaneutraler Transformation. Strategisch wichtige Industriezweige sollen widerstandsfähiger und unabhängiger von Drittstaaten gemacht werden.
Mit Spannung wird auch die Reform der EU-Vergaberichtlinien verfolgt. Die EU-Kommission hat diesbezüglich für den 01.07.2026 einen Rechtsakt für das öffentliche Auftragswesenangekündigt.
Referent:
Robert
Thiele, Projektleiter „Marktplatz Deutschland“, Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung
Robert Thiele stellte den „Marktplatz Deutschland vor, eine Plattform, über die öffentliche Auftraggeber Vergabeverfahren datenbasiert, vernetzt und unter Einsatz künstlicher Intelligenz durchführen können. Ziel ist es, Vergabeverfahren für Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen gleichermaßen zu erleichtern.
Mit dem Marktplatz Deutschland werden Grundsätze der Verwaltungsdigitalisierung umgesetzt. Vergabeverfahren sollen entbürokratisiert, beschleunigt und mittelstandsfreundlicher gemacht werden. Dies soll erreicht werden, indem das gesamte Vergabeverfahren über eine Plattform durchgeführt werden kann. Von der Markterkundung bis zur Angebotsabgabe soll alles auf dem Marktplatz Deutschland erfolgen können.
Moderation: Prof.
Dr. Martin Burgi, Forschungsstelle für Vergaberecht und
Verwaltungskooperationen, LMU München
Teilnehmer: Dr.-Ing.
Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Bayrischen Ingenieurkammer-Bau,
Geschäftsführender Gesellschafter BBI INGENIEURE GmbH; Bernhard Stolz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht,
Fachanawalt für Bau und Architektenrecht, Stolz Goldbrunner Klein Rechtsanwälte
PartG mbG; Florian Blomeyer,
Rechtsanwalt, Geschäftsführer Bereich Recht und Verwaltung, Bayrische Architektenkammer;
Christian Mairgünther, Business Operations, Abteilung
Vergabemanagement, Abteilungsleiter BO4, Landeshauptstadt München, IT-Referat, it@M; Ulrich Kaiser, Leiter Referat 21, Rechtsangelegenheiten
und Prüfungsplanung, Bayrischer Kommunaler Prüfungsverband; Günther Pogodda, Leiter Zentrale
Vergabestelle, Querschnittsverwaltung, Landratsamt Freising
In diesem Jahr beschäftigten sich die Teilnehmer der Podiumsdiskussion mit der Unterschwellenvergabe mit Fokus auf den jüngsten Entwicklungen, praktischen Erfahrungen und aktuellen rechtlichen Änderungen.
Wichtige Themenfelder waren dabei die jüngsten Erleichterungen und erhöhten Wertgrenzen (vor allem für den Direktauftrag) und deren praktische Anwendung.
Nach der Einführung durch Prof. Dr. Martin Burgi hatte jeder Diskussionsteilnehmer Gelegenheit seine Perspektive dazulegen.
Dr.-Ing. Werner Weigl begrüßte die neuen Regelungen in Bayern. Gleichzeitig merkte er an, dass die Nutzung der neuen Erleichterungen „Angst“ bei den Anwendern auslöse. Er hoffe auf mehr Mut bei der Anwendung der neuen Wertgrenzen, vor allem da aus seiner Sicht Direktaufträge ein geeignetes Mittel seien, um im Baubereich gute Angebote zu erhalten.
Unternehmen werden dabei dann in der Regel nur nach dem Preis und ihrer bisherigen Leistung beurteilt. Dies setzt Anreize für günstige Preise und eine zuverlässige Auftragsausführung, da sie nur auf diesem Weg entsprechende Aufträge erlangen können.
Dr.-Ing. Werner Weigl sagte: „Das Vergabebeschleunigungsgesetz und die Vergabeerleichterungen im Unterschwellenbereich in Bayern bieten einen guten Rahmen, die Vergabeprozess schlank zu gestalten und zu beschleunigen. Leider müssen wir feststellen, dass dieser nicht umfassend genutzt wird. Die „Vergabeindustrie“ sieht hinter allen Vereinfachungsregelungen juristische Risiken und Bedenken. Mit ein Grund, warum die Umsetzung so schleppend vorankommt.“
Aus der Sicht von Dr. Weigl ist es von zentraler Bedeutung, das die gebotenen Möglichkeiten auch praktisch zum Einsatz kommen. „Die Instrumente Direktvergabe und Beschränkte Ausschreibung bieten Möglichkeiten, bei der Vergabe wieder stärker auf Qualität und Leistung zu fokussieren. Sie müssen nur angewandt werden.“
Bernhard Stolz hält die Unterschwellenvergabe aus anwaltlicher Sicht für wichtig, da sie für die Verwaltung zu mehr Rechtssicherheit führt, Korruption vorbeugt und die Einhaltung des Haushaltsrechts sichergestellt wird. Außerdem betonte er, dass eine Einheitlichkeit der Beschaffungsprozesse sowohl für Bieter als auch für öffentliche Auftraggeber wichtig sei. Problematisch sei allerdings die „Überregelung“ der Unterschwellenvergabe. Dies führe zu einer erhöhten Komplexität und damit erhöhtem Fehlerpotential.
Für Ulrich Kaiser stellen die neuen Wertgrenzen und die damit einhergehenden Erleichterungen ein handhabbares Instrument für Kommunen dar. Bezüglich einer verstärkten Nutzung des Direktauftrags liegen noch keine Prüfergebnisse vor, allerdings sei das Feedback aus der Praxis, dass dieser eher zögerlich genutzt werde, da gerade bei größeren Vorhaben ein erhöhter Begründungsbedarf bestehe.
Zum Schluss führte er noch aus, dass vor allem auch Architekten unter der aktuellen Wirtschaftslage litten und er die Beschaffung von Architektenleistungen z.B. im Rahmen eines Architektenwettbewerbs für sinnvoll halte, um die Leistung anstelle des Preises in den Vordergrund zu stellen.
Für Günther Pogodda hat die neue Wertgrenze für Direktaufträge in der Beschaffungspraxis zu enormen Erleichterungen geführt. Für Liefer- und Dienstleistungen gibt es in der Vergabestelle nur noch wenige Vergabeverfahren, was zu einer erheblichen Senkung des Verwaltungsaufwands beigetragen hat. Die haushaltsrechtlichen Grundsätze werden weiterhin beachtet. Ein Kritikpunkt sind die unterschiedlichen Regelungen für Liefer- und Dienstleistungen einerseits und Bauleistungen andererseits. Das komme dem generellen Wunsch, das Vergaberecht (UVgO und VOB/A) anzugleichen, nicht entgegen.
Christian Mairgünther begrüßt die Erleichterungen. Kritikpunkt ist aus seiner Sicht, dasstrotzdem die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden müssen, was den Beschaffungsprozess wieder verlangsamt, da deshalb Vergleichsangebote eingeholt werden müssen.
Im Anschluss an die Einführungsrunde wurden Fragen aus dem Publikum entgegengenommen, beantwortet und diskutiert. Dies führte zu einem regen Austausch zwischen den Diskussionsteilnehmern und dem Publikum.
Referentin:
Dr.
Juliane Bauer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht, Bauer &
Partner Rechtsanwälte mbB
In ihrem Impulsvortrag hielt Dr. Juliane Bauer ein Plädoyer für das Streben nach digitaler Souveränität. Sie wandte sich dabei an das Publikum und lud zur Diskussion und zum Austausch ein.
Zunächst wurde der Begriff der digitalen Souveränität herausgearbeitet. Dabei wurden besonders Aspekte der unabhängigen Datenhaltung, Freiheit in der Beschaffung von IT-Systemen und das Auflösen von Abhängigkeitsverhältnissen, um auch in Krisen handlungsfähig zu bleiben, beleuchtet. Anschließend wurde über Umsetzungsmöglichkeiten gesprochen. Wichtig sei es hierbei vor allem Alternativen und Exit-Möglichkeiten schon bei der Beschaffung einzuplanen.
Der letzte Diskussionspunkt beschäftigte sich mit den möglichen Zielkonflikten für Führungskräfte. Dabei wurden vor allem die potenziell höheren Kosten und Arbeitsaufwände, die mit Systemwechseln einhergehen können, hervorgehoben.
Frau Dr. Bauer schloss den Vortrag mit dem Fazit, dass digitale Souveränität wichtig für Freiheit und Handlungsfähigkeit von Verwaltung und Unternehmen sei. Die Handlungsbereiche seien derzeit noch gering, aber man müsse das Thema im Blick behalten. Es gehe nicht um „alles oder nichts“, sondern zunächst um die Implementierung in kleinen Anwendungsbereichen.
Referent:
Hendrik Stamm, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Assoziierter Partner, GvW Graf von Westphalen
Hendrik Stamm begann seinen Impulsvortrag mit dem derzeitigen Stand der Digitalisierung des Beschaffungsprozesses. Die Durchführung von Vergabeverfahren ist im digitalen Zeitalter angekommen. Ungenutzte Potentiale liegen jedoch noch bei der Nutzung digitaler Tools zur Bedarfsbündelung. Als Lösungsansatz schlug er den Aufbau einer digitalen Markplatzstruktur vor.
Im zweiten Teil des Vortrags wurden die vergaberechtlichen Instrumente zum Aufbau eines digitalen Markplatzes beleuchtet. Dazu zählen die Rahmenvereinbarung, das dynamische Beschaffungssystem sowie Business-2-Government-Marktplätze.
Bei der anschließenden Diskussion, inwieweit digitale Marktplätze genutzt werden, zeigte sich, dass in diesem Bereich noch viel Potential besteht.
Moderation:
Steffen Müller, Stellv.
Geschäftsführer, Projektleiter ABZ Bayern e.V.
Teilnehmer:
Prof.
Dr. Martin Burgi, Forschungsstelle für Vergaberecht und
Verwaltungskooperationen, LMU München; Matthias
Steck, Regierungsdirektor, Vorsitzender der Vergabekammer Südbayern; Günther Pinkenburg, LL.M.,Rechtsanwalt,
Geschäftsführender Gesellschafter, MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH; Dr. Iris Meeßen, Rechtsanwältin
und Partnerin, Fachanwältin für Vergaberecht, HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH; Tobias Osseforth, Mag. rer.
publ., Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Vergaberecht, Luther
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH; Dr.
Tobias Schneider, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Lehrbeauftragter an der Technischen Universität München, Lehrbeauftragter an
der Technischen Hochschule Augsburg, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Bei dem neuen Dialogformat „Vergaberecht live“ konnte das Publikum online und vor Ort seine Fragen direkt an unsere Expertenrunde richten. Von dieser Möglichkeit wurde reger Gebrauch gemacht, was zu einem wertvollen Austausch führte.
Aufgeworfen wurde das Thema Bieterfragen. Derzeit sei ein enormer Anstieg von Bieterfragen festzustellen. Zum Teil handele es sich auch um unverständliche Fragen, die scheinbar mithilfe von künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Die Expertenrunde konnte bestätigen, dass dies eine immer größere Herausforderung sei und Bieter aufgrund der schwächelnden Konjunktur in Vergabeverfahren immer offensiver vorgehen, um Aufträge zu erhalten.
Laut einer Teilnehmerin sei dies auch im Rahmen der Eignungsprüfung zu spüren. Vorgänge, die früher unproblematisch waren, würden nun häufiger angegriffen.
Weitere Fragen befassten sich mit der rechtssicheren Festlegung von Zuschlagskriterien und den Fallstricken der funktionalen Leistungsbeschreibung.
Autoren:
Auftragsberatungszentrum Bayern e. V.
Steffen Müller (Stellv. Geschäftsführer, Projektleiter)
Annika Stegeman (Projektleiterin)
Blanka Stricevic (Projektleiterin)
Der Text wurde von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau mit Zitaten von Dr.-Ing. Werner Weigl ergänzt.
Impressionen und den Bericht vom 14. Vergabetag Bayern als PDF-Datei finden Sie auf der Webseite des Auftragsberatungszentrums Bayern e. V.:
https://abz-bayern.de/veranstaltungen/vergabetag-bayern/impressionen-vom-14-vergabetag-bayern-2026
Der nächste Vergabetag Bayern ist für Juni 2027 geplant. Über den konkreten Termin informieren wir rechtzeitig.
Quelle: Auftragsberatungszentrum Bayern e. V. (ABZ Bayern e. V.), Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Fotos: Goran Gajanin / DAS KRAFTBILD, Fotos der Zitate Dr. Weigl: Bearbeitung durch Bayerische Ingenieurekammer-Bau
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