26.06.2026 - Berlin
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat der Bundestag am 26. Juni 2026 ein Gesetzespaket verabschiedet, das Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren für zentrale Infrastrukturvorhaben deutlich beschleunigen soll. Ziel ist es, Investitionen in Verkehrswege, Wasserstraßen, Schieneninfrastruktur sowie Hochwasser- und Küstenschutz schneller umzusetzen und vorhandene Planungskapazitäten effizienter einzusetzen. Die Bundesingenieurkammer unterstützt das Gesetz als eine wichtige Voraussetzung, um den Investitionsstau bei Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen abzubauen.
Positiv bewertet die Bundesingenieurkammer insbesondere die geplante Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die stärkere Digitalisierung. Zugleich mahnt die Bundesingenieurkammer an, bürokratische Hemmnisse kontinuierlich abzubauen. Zudem müsse sich eine Genehmigungs- und Planungskultur in Deutschland etablieren, vorhandene Entscheidungsspielräume stärker zu nutzen.
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, der Präsident der Bundesingenieurkammer, freut sich über den Beschluss des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes und betont:
„Die Ingenieurinnen und Ingenieure in Deutschland sind bereit, die Modernisierung unserer Infrastruktur voranzutreiben. Was bislang oft fehlte, waren Verfahren, die mit dem Investitionsbedarf Schritt halten können.
Wenn Planungen schneller genehmigt und Doppelprüfungen vermieden werden, entstehen neue Spielräume für die Umsetzung. Das Gesetz schafft dafür wichtige Voraussetzungen und sendet ein Signal des Aufbruchs an alle, die an der Erneuerung unseres Landes mitwirken.“
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist das grundlegende Beschleunigungsgesetz des Bundesverkehrsministeriums in dieser Legislaturperiode. Es setzt einen wesentlichen Teil des Koalitionsvertrages und der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda um.
Kernstück des Gesetzes ist die verkehrsträgerübergreifende Erweiterung des überragenden öffentlichen Interesses. Zentrale Infrastrukturvorhaben werden wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die öffentliche und militärische Sicherheit, die Versorgungssicherheit, die Verkehrssicherheit und für einen leistungsfähigen Wirtschaftsstandort Deutschland rechtlich priorisiert, dem überragenden öffentlichen Interesse zugeordnet sowie es wird eine gesetzliche Klarstellung vorgenommen, dass sie der öffentlichen Sicherheit dienen.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
„Geld allein saniert keine Brücken, modernisiert keine Schienen und beseitigt keine Engpässe. Wir müssen schneller planen, genehmigen und bauen. Mit dem Infrastrukturgesetz machen wir Tempo - durch einen Paradigmenwechsel.
Wir definieren klar, welche Infrastruktur für Deutschland strategisch bedeutsam ist und geben ihr in Abwägungsentscheidungen ein angemessenes Gewicht. Für leistungsfähige Verkehrswege, wirtschaftliche Stärke und eine verteidigungsfähige Infrastruktur brauchen wir moderne Planungs- und Genehmigungsverfahren. Genau das erreichen wir mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz.“
"Es ist gelungen, den Regierungsentwurf an entscheidenden Stellen nochmals deutlich zu stärken. Dazu gehören unter anderem eine neue Stichtagsregelung, die Möglichkeit einer Ersatzgeldzahlung statt Ausgleichsmaßnahme auch für Energieinfrastrukturvorhaben sowie die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses auf systemkritische Schifffahrtsanlagen und wichtige Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes. Ich freue mich, dass der Bundestag das Gesetz nun heute in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat“, so Schnieder weiter.
Christian Bernreiter, Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, freut sich, dass mit dem Beschluss des Infrastruktur-Zukunftsgesetz durch den Deutschen Bundestag ein weiterer Baustein des Koalitionsvertrages umgesetzt wurde, den er mitverhandelt hatte.
„Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist ein echter Paradigmenwechsel und sorgt für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren bei der Modernisierung unserer Verkehrswege. Es verkürzt langwierige Verfahren und ermöglicht schnelleres und pragmatisches Bauen. Wichtige Verkehrsinfrastruktur hat jetzt endlich Vorfahrt“, so Bernreiter.
Um Bauprojekte zu beschleunigen ist ihm das Kernstück des Gesetzes besonders wichtig: Moderne Infrastruktur liegt im überragenden öffentlichen Interesse - und zwar Schiene und Straße gleichermaßen.
Überragendes öffentliches Interesse für Schlüsselprojekte
Kern des Gesetzes ist die Ausweitung des sogenannten „überragenden öffentlichen Interesses“ auf zahlreiche Infrastrukturprojekte. Dazu zählen unter anderem Vorhaben zur Engpassbeseitigung im Verkehrsnetz, wichtige Schienenprojekte, Brücken- und Tunnelersatzneubauten, Bundesautobahnen, vierstreifige Bundesstraßen, Wasserstraßen, Häfen, Flughäfen sowie Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes. Diese Projekte sollen künftig bei Genehmigungs- und Abwägungsentscheidungen stärker gewichtet werden.
Digitalisierung soll Verfahren beschleunigen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung der Verwaltungsverfahren. Planfeststellungsverfahren sollen künftig grundsätzlich vollständig digital durchgeführt werden. Zudem werden Beteiligungs- und Einwendungsverfahren vereinheitlicht und verschiedene Veröffentlichungspflichten vereinfacht.
Weniger Doppelprüfungen und neue Verfahrensregeln
Das Gesetz sieht darüber hinaus den Abbau von Doppelprüfungen vor. So soll die Raumverträglichkeitsprüfung für zahlreiche Infrastrukturvorhaben grundsätzlich entfallen, sofern die Länder nicht widersprechen. Auch bei Ersatzneubauten von Brücken und bestimmten Schienen- und Wasserstraßenprojekten werden Genehmigungsprozesse vereinfacht.
Im parlamentarischen Verfahren wurden zusätzliche Beschleunigungsmaßnahmen aufgenommen. Dazu gehören eine neue Stichtagsregelung für Planfeststellungsverfahren, die Ausweitung gerichtlicher Zuständigkeiten auf Bundesebene sowie weitere Erleichterungen im Schienen-, Straßen- und Wasserstraßenbau.
Öffentliche Diskussion zwischen Beschleunigung und Beteiligung
Die Debatte um das Infrastruktur-Zukunftsgesetz wurde von der Frage begleitet, wie sich der Wunsch nach schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Umwelt-, Natur- und Beteiligungsrechten vereinbaren lässt. Vertreter von Wirtschaft, Ländern und Kommunen verweisen auf den hohen Investitionsbedarf und sehen in dem Gesetz einen wichtigen Schritt, um die Modernisierung der Infrastruktur voranzubringen.
Kritiker befürchten dagegen, dass Umweltprüfungen und Beteiligungsmöglichkeiten geschwächt werden könnten. Die Bundesregierung weist diesen Vorwurf zurück und betont, dass Umweltstandards unangetastet bleiben sollen. Ziel sei es, Verfahren effizienter zu gestalten und Doppelprüfungen zu vermeiden, ohne bestehende Schutzstandards abzusenken.
Teil einer umfassenden Modernisierungsagenda
Mit dem Bundestagsbeschluss ist ein zentrales Vorhaben der Beschleunigungsagenda der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Die abschließende Befassung des Bundesrates ist für den 10. Juli vorgesehen.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll jedoch nicht allein stehen. Weitere Reformvorhaben, darunter das Vergabebeschleunigungsgesetz sowie Maßnahmen aus der Föderalen Modernisierungsagenda, sollen die Voraussetzungen für eine schnellere Planung und Umsetzung öffentlicher Infrastruktur weiter verbessern.
Weitere Informationen
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/infrastruktur-zukunftsgesetz-2399998
Quellen: Bundesingenieurkammer, Bundesministerium für Verkehr, Bundesregierug, Deutsches Ingenieurblatt, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Fotos: Kevin Seibel / Pixabay (1), BIngK (2,3), StMB / Atelier-Krammer / Michael Neuhaus / Deutsche Bahn AG (4)
In den vergangenen Wochen gab es intensive Beratungen zwischen Bundesregierung und Koalitionsfraktionen. Zudem wurden Zusagen aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Entschließungsbeschluss des Bundesrates in die Formulierungshilfe übernommen. Auch wurden im Zuge der parlamentarischen Beratungen auf Initiative des Deutschen Bundestages weitere Regelungen ergänzt oder bestehende Ansätze weiterentwickelt.
Wesentliche Ergänzungen aus dem parlamentarischen Verfahren sind:
Verwaltungsverfahren und Digitalisierung
Straße
Schiene
Wasserstraße
Weitere Informationen
Quelle: Bundesministerium für Verkehr
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