Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

21
22
23

Bundestag beschließt Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Umfassende Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte

26.06.2026 - Berlin

Bundestag beschließt Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat der Bundestag am 26. Juni 2026 ein Gesetzespaket verabschiedet, das Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren für zentrale Infrastrukturvorhaben deutlich beschleunigen soll. Ziel ist es, Investitionen in Verkehrswege, Wasserstraßen, Schieneninfrastruktur sowie Hochwasser- und Küstenschutz schneller umzusetzen und vorhandene Planungskapazitäten effizienter einzusetzen. Die Bundesingenieurkammer unterstützt das Gesetz als eine wichtige Voraussetzung, um den Investitionsstau bei Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen abzubauen.

Positiv bewertet die Bundesingenieurkammer insbesondere die geplante Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die stärkere Digitalisierung. Zugleich mahnt die Bundesingenieurkammer an, bürokratische Hemmnisse kontinuierlich abzubauen. Zudem müsse sich eine Genehmigungs- und Planungskultur in Deutschland etablieren, vorhandene Entscheidungsspielräume stärker zu nutzen.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp  
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, der Präsident der Bundesingenieurkammer, freut sich über den Beschluss des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes und betont: 

„Die Ingenieurinnen und Ingenieure in Deutschland sind bereit, die Modernisierung unserer Infrastruktur voranzutreiben. Was bislang oft fehlte, waren Verfahren, die mit dem Investitionsbedarf Schritt halten können. 

Wenn Planungen schneller genehmigt und Doppelprüfungen vermieden werden, entstehen neue Spielräume für die Umsetzung. Das Gesetz schafft dafür wichtige Voraussetzungen und sendet ein Signal des Aufbruchs an alle, die an der Erneuerung unseres Landes mitwirken.“

Grundlegende Gesetzesinitiative des Bundesverkehrsministeriums

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist das grundlegende Beschleunigungsgesetz des Bundesverkehrsministeriums in dieser Legislaturperiode. Es setzt einen wesentlichen Teil des Koalitionsvertrages und der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda um. 

Kernstück des Gesetzes ist die verkehrsträgerübergreifende Erweiterung des überragenden öffentlichen Interesses. Zentrale Infrastrukturvorhaben werden wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die öffentliche und militärische Sicherheit, die Versorgungssicherheit, die Verkehrssicherheit und für einen leistungsfähigen Wirtschaftsstandort Deutschland rechtlich priorisiert, dem überragenden öffentlichen Interesse zugeordnet sowie es wird eine gesetzliche Klarstellung vorgenommen, dass sie der öffentlichen Sicherheit dienen.

Patrick Schnieder  
Patrick Schnieder

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder

„Geld allein saniert keine Brücken, modernisiert keine Schienen und beseitigt keine Engpässe. Wir müssen schneller planen, genehmigen und bauen. Mit dem Infrastrukturgesetz machen wir Tempo - durch einen Paradigmenwechsel. 

Wir definieren klar, welche Infrastruktur für Deutschland strategisch bedeutsam ist und geben ihr in Abwägungsentscheidungen ein angemessenes Gewicht. Für leistungsfähige Verkehrswege, wirtschaftliche Stärke und eine verteidigungsfähige Infrastruktur brauchen wir moderne Planungs- und Genehmigungsverfahren. Genau das erreichen wir mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz.“

"Es ist gelungen, den Regierungsentwurf an entscheidenden Stellen nochmals deutlich zu stärken. Dazu gehören unter anderem eine neue Stichtagsregelung, die Möglichkeit einer Ersatzgeldzahlung statt Ausgleichsmaßnahme auch für Energieinfrastrukturvorhaben sowie die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses auf systemkritische Schifffahrtsanlagen und wichtige Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes. Ich freue mich, dass der Bundestag das Gesetz nun heute in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat“, so Schnieder weiter.

Christian Bernreiter 
Christian Bernreiter

Christian Bernreiter, Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, freut sich, dass mit dem Beschluss des Infrastruktur-Zukunftsgesetz durch den Deutschen Bundestag ein weiterer Baustein des Koalitionsvertrages umgesetzt wurde, den er mitverhandelt hatte.

„Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist ein echter Paradigmenwechsel und sorgt für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren bei der Modernisierung unserer Verkehrswege. Es verkürzt langwierige Verfahren und ermöglicht schnelleres und pragmatisches Bauen. Wichtige Verkehrsinfrastruktur hat jetzt endlich Vorfahrt“, so Bernreiter.

Um Bauprojekte zu beschleunigen ist ihm das Kernstück des Gesetzes besonders wichtig: Moderne Infrastruktur liegt im überragenden öffentlichen Interesse - und zwar Schiene und Straße gleichermaßen. 

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz im Überblick

Überragendes öffentliches Interesse für Schlüsselprojekte

Kern des Gesetzes ist die Ausweitung des sogenannten „überragenden öffentlichen Interesses“ auf zahlreiche Infrastrukturprojekte. Dazu zählen unter anderem Vorhaben zur Engpassbeseitigung im Verkehrsnetz, wichtige Schienenprojekte, Brücken- und Tunnelersatzneubauten, Bundesautobahnen, vierstreifige Bundesstraßen, Wasserstraßen, Häfen, Flughäfen sowie Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes. Diese Projekte sollen künftig bei Genehmigungs- und Abwägungsentscheidungen stärker gewichtet werden.

Digitalisierung soll Verfahren beschleunigen

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung der Verwaltungsverfahren. Planfeststellungsverfahren sollen künftig grundsätzlich vollständig digital durchgeführt werden. Zudem werden Beteiligungs- und Einwendungsverfahren vereinheitlicht und verschiedene Veröffentlichungspflichten vereinfacht.

Weniger Doppelprüfungen und neue Verfahrensregeln

Das Gesetz sieht darüber hinaus den Abbau von Doppelprüfungen vor. So soll die Raumverträglichkeitsprüfung für zahlreiche Infrastrukturvorhaben grundsätzlich entfallen, sofern die Länder nicht widersprechen. Auch bei Ersatzneubauten von Brücken und bestimmten Schienen- und Wasserstraßenprojekten werden Genehmigungsprozesse vereinfacht.

Im parlamentarischen Verfahren wurden zusätzliche Beschleunigungsmaßnahmen aufgenommen. Dazu gehören eine neue Stichtagsregelung für Planfeststellungsverfahren, die Ausweitung gerichtlicher Zuständigkeiten auf Bundesebene sowie weitere Erleichterungen im Schienen-, Straßen- und Wasserstraßenbau.

Öffentliche Diskussion zwischen Beschleunigung und Beteiligung

Die Debatte um das Infrastruktur-Zukunftsgesetz wurde von der Frage begleitet, wie sich der Wunsch nach schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Umwelt-, Natur- und Beteiligungsrechten vereinbaren lässt. Vertreter von Wirtschaft, Ländern und Kommunen verweisen auf den hohen Investitionsbedarf und sehen in dem Gesetz einen wichtigen Schritt, um die Modernisierung der Infrastruktur voranzubringen.

Kritiker befürchten dagegen, dass Umweltprüfungen und Beteiligungsmöglichkeiten geschwächt werden könnten. Die Bundesregierung weist diesen Vorwurf zurück und betont, dass Umweltstandards unangetastet bleiben sollen. Ziel sei es, Verfahren effizienter zu gestalten und Doppelprüfungen zu vermeiden, ohne bestehende Schutzstandards abzusenken.

Teil einer umfassenden Modernisierungsagenda

Mit dem Bundestagsbeschluss ist ein zentrales Vorhaben der Beschleunigungsagenda der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Die abschließende Befassung des Bundesrates ist für den 10. Juli vorgesehen.

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll jedoch nicht allein stehen. Weitere Reformvorhaben, darunter das Vergabebeschleunigungsgesetz sowie Maßnahmen aus der Föderalen Modernisierungsagenda, sollen die Voraussetzungen für eine schnellere Planung und Umsetzung öffentlicher Infrastruktur weiter verbessern.

Weitere Informationen

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/infrastruktur-zukunftsgesetz-2399998

Quellen: Bundesingenieurkammer, Bundesministerium für Verkehr, Bundesregierug, Deutsches Ingenieurblatt, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Fotos: Kevin Seibel / Pixabay (1), BIngK (2,3), StMB / Atelier-Krammer / Michael Neuhaus / Deutsche Bahn AG (4)

Welche Änderungen wurden im Parlamentarischen Verfahren vorgenommen?

In den vergangenen Wochen gab es intensive Beratungen zwischen Bundesregierung und Koalitionsfraktionen. Zudem wurden Zusagen aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Entschließungsbeschluss des Bundesrates in die Formulierungshilfe übernommen. Auch wurden im Zuge der parlamentarischen Beratungen auf Initiative des Deutschen Bundestages weitere Regelungen ergänzt oder bestehende Ansätze weiterentwickelt.

Wesentliche Ergänzungen aus dem parlamentarischen Verfahren sind:

Verwaltungsverfahren und Digitalisierung

  • Neue Stichtagsregelung: Für Planfeststellungsverfahren soll ein verbindlicher materieller Stichtag eingeführt werden. Maßgeblich für die Entscheidung bleiben grundsätzlich die Sach-und Rechtslage sowie die fachlichen Bewertungsgrundlagen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Beteiligungsphase (Erörterung bzw. sechs Monate nach Ende der Einwendungsfrist).
  • vollständige Digitalisierung von Planfeststellungsverfahren;
  • Vereinheitlichung von Auslegungs- und Einwendungsfristen;
  • Verkürzung der Übergangsfrist für digitale Verfahren im Verwaltungsverfahrensgesetz um ein Jahr auf den 31.12.2027;
  • Streichung der Veröffentlichungspflicht im elektronischen Verkündungsblatt, sodass Bekanntmachungen digital über die Internetseite der Behörde erfolgen können.

Straße

  • Erweiterung des überragenden öffentlichen Interesses auf den vierstreifigen Ausbau von Bundesstraßen, die fest disponiert oder im Vordringlichen Bedarf stehen (insgesamt 68 Projekte);
  • Wegfall der Beschränkung, wonach nur Brücken bis zu einer Länge von 1.500 Metern genehmigungsfrei und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)ersetzt werden können, maßgeblich für den Wegfall der UVP-Pflicht ist nunmehr die Frage, ob es sich um eine unterhaltungsbedingte Erneuerung des Brückenbauwerks handelt;
  • Erweiterung der erst- und letztinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts auf weitere Straßenprojekte, dies beschleunigt den Rechtsweg, da weniger Instanzen zu durchlaufen sind;
  • Grundsätzlicher Wegfall der Raumverträglichkeitsprüfung für Straßenbahnen, Gas- und Wasserstoffleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm und Magnetschwebebahnen, es sei denn das Land widerspricht innerhalb von vier Wochen.

Schiene

  • Klarstellung der Zuständigkeiten des Eisenbahn-Bundesamtes im Umweltrecht; dadurch entfallen verzögernde Unsicherheiten bei der bisher unklaren Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern;
  • Aufnahme einer Regelung zur Anerkennung von Prüforganisationen, um dem Mangel an Prüfsachverständigen zu begegnen und dadurch Plan- und Abnahmeprüfungen zu beschleunigen;
  • Erweiterung der Befreiung bestimmter Maßnahmen von Planfeststellung oder Plangenehmigung insb. zur Erleichterung und Beschleunigung der Korridorsanierungen;
  • Aufnahme einer Regelung, nach der sich die Fachplanungshoheit auch auf planrechtsfreie realisierte Maßnahmen erstreckt; hierdurch entfallen Unsicherheiten und Diskussionen mit den beteiligten Behörden vor Ort, was zu einer rechtssicheren und beschleunigten Abwicklung von Erneuerungsmaßnahmen führt.
  • Sichergestellung, dass die Erneuerung von Eisenbahnbetriebsanlagen wie bereits im Fall einer Naturkatastrophe auch in Folge eines Extremwetterereignisses trotz eines wesentlich geänderten Grund- und Aufrisses planrechtsfrei möglich ist, wenn dies aus Gründen der Resilienz geboten ist;
  • Erweiterung der vorläufigen Anordnung um die Plangenehmigung;
  • Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz vollautomatisierter Fahrfunktionen von Eisenbahnen;
  • Befreiung weiterer Vorhaben aus der Pflicht von der UVP-Vorprüfungspflicht (Änderung von §14 a UVPG), hierdurch entfällt für diese Vorhaben ein Verfahrensschritt, was zur Beschleunigung führt.

Wasserstraße

  • Erweiterung des überragenden öffentlichen Interesses auf alle Bedarfsplanprojekte der Wasserstraße und auf Unterhaltungsmaßnahmen an absehbar systemkritischen Schifffahrtsanlagen sowie Klarstellung, dass sie der öffentlichen Sicherheit dienen;
  • Vereinfachungen bei Planungsverfahren und Vorarbeiten, insbesondere durch den Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen gegen Duldungsanordnungen;
  • Erweiterte Vereinfachungen der Kostenteilung an Kreuzungen mit anderen Verkehrsträgern bei beidseitigem Ausbauverlangen

Weitere Informationen

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/infopapier-infrastruktur-zukunftsgesetz.html

Quelle: Bundesministerium für Verkehr

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Mit welchen baulichen Maßnahmen lassen sich die Folgen des Klimawandels am besten abfedern? (Mehrfachnennungen möglich)
Vermehrter Städte(um-)bau nach dem Schwammstadtprinzip
Weniger Neubau
Förderung von Bauen im Bestand
Optimierung der Gebäudehülle
Stärkere Nutzung recycelbarer Baustoffe
Stärkerer Ausbau erneuerbarer Energieformen

Frühere Ergebnisse

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Netzwerk junge Ingenieur:innen

Netzwerk junge Ingenieur:innen

Frauennetzwerk ingenieurinnen@bayika

Frauennetzwerk ingenieurinnen@bayika

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

Gebäudeforum klimaneutral

Partner des Netzwerks „Gebäudeforum klimaneutral“

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Meine Bayika - Bayika-Portal

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München