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BMWSB: EH55-Plus-Förderung wird verlängert

Förderanträge bleiben bis zur Ausschöpfung der Mittel möglich.

19.06.2026 - Berlin

BMWSB: EH55-Plus-Förderung wird verlängert

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat bekennt gegeben, dass die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien beantragt werden kann, bis die Fördermittel vollständig verausgabt sind - längstens jedoch bis zum Jahresende. Aktuell stehen noch rund 343 Millionen Euro zur Verfügung.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Unsere Förderung wirkt: Rund 33.700 Wohneinheiten, die bisher nur auf dem Papier existiert haben, werden nun gebaut. Wir konnten so bereits einen Teil des Bauüberhangs aktivieren. Das ist ein gutes Zeichen, aber die Herausforderungen für die Branche bleiben nicht zuletzt durch den Iran-Krieg und dadurch steigende Preise groß. Wir haben die Zinsen für das Programm nach dem starken Anstieg auf einem guten Niveau halten können, die Nachfrage ist in den vergangenen Wochen gestiegen. Deshalb verlängern wir die EH55-Plus-Förderung. Es ist noch Geld im Fördertopf und wir wollen, dass es dort ankommt, wo es gebraucht wird."

Bis zum 15. Juni konnten rund 33.700 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von rund 3,2 Milliarden Euro gefördert werden. Rund 343 Millionen Euro stehen noch zur Verfügung. Die Förderung soll weiterhin möglichst mit einem Zinssatz von einem Prozent eff. p.a. (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung) abrufbar sein. Eine Aufstockung der Mittel ist nicht vorgesehen.

Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Kommunen können einen Zuschuss erhalten. Das zu errichtende Gebäude muss im Effizienzhausstandard 55 bzw. Effizienzgebäudestandard 55 mit einer Wärmeerzeugung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.

Weitere Informationen

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)/

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwese, Fotos:  Lars Gieger / Adobe Stock, Steffen Kugler / Bundesregierung

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