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RLBau 2026: Neufassung der Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern ab 1. Juni 2026 in Kraft

Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

01.06.2026 - München

RLBau 2026: Neufassung der Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern ab 1. Juni 2026 in Kraft

Das Bayerische Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und das Bayerische Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat haben mit Schreiben vom 8. Mai 2026 bekannt gegeben, dass die Neufassung der Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern (RLBau 2026) zum 1. Juni 2026 in Kraft tritt. Die Bekanntmachung wurde am 27.05.2026 im Bayerischen Ministerialblatt 2026, Nr. 206 veröffentlicht.

Lesen Sie hier das Schreiben im Wortlaut:

Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern (RLBau)

Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 8. Mai 2026, Az. 11.2-4201-2-8 und 13-B 1005-1/13

Verteiler:
Regierungen
Landesbaudirektion Bayern
Staatliche Bauämter
Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen

nachrichtlich
Bayerischer Oberster Rechnungshof


  1. Die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 5. Dezember 2019 (BayMBl. Nr. 542) wird durch die nachfolgend bekannt gemachte Neufassung der RLBau 2026 ersetzt.

  2. Die Neufassung der RLBau 2026 (Richtlinientext ohne Übergangsregelungen) wurde am 16. Dezember 2025 vom Ministerrat beschlossen und am 7. Mai 2026 durch den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags gebilligt (gesamter Richtlinientext).

  3. Die Anlage RLBau 2026 wird im Bayerischen Behördennetz elektronisch veröffentlicht unter hochbau.bybn.de

  4. 1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. 2Die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 5. Dezember 2019 (BayMBl. Nr. 542) tritt mit Ablauf des 31. Mai 2026 außer Kraft.

  5. Hinsichtlich der Übergangsregelungen wird auf den Abschnitt H der Anlage RLBau 2026 verwiesen.

Bayerisches Staatsministerium
für Wohnen, Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium der
Finanzen und für Heimat

Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor

Harald Hübner
Ministerialdirektor


Anlage

Anlage: Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern (RLBau 2026)


Quellen: Bayerisches Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, Bayerisches Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, Grafik: BayIka-Bau

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