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Bayern startet umfassende Reform im staatlichen Bauen

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 14. April 2026

14.04.2026 - München

Bayern startet umfassende Reform im staatlichen Bauen

Bayern startet die umfassendste Reform im staatlichen Bauen seit 20 Jahren! Von der Grundstückssuche bis zur Fertigstellung: alles soll schneller, effizienter und günstiger werden. Zudem unterstützt der Freistaat die Schaffung von bezahlbaren Wohnungen noch stärker, indem technischen Vorgaben in der Wohnraumförderung wegfallen. Am 14. April 2026 hat der Ministerrat dazu wesentliche Punkte zur weiteren Optimierung des staatlichen Hochbaus beschlossen.

Mehr Mieten statt Bauen

„Wir haben heute im Kabinett wegweisende Entscheidungen zur weiteren Optimierung des staatlichen Hochbaus getroffen und den Weg für weiteren kostengünstigen Wohnraum geebnet!“, sagt Bauminister Christian Bernreiter. 

„Zum einen gehen wir bei der Unterbringung der Behörden neue Wege mit dem Grundsatz- und Paradigmenwechsel: Mehr Mieten statt Bauen! Zum anderen vereinfachen wir die Wohnraumförderung in Bayern weiter, um Kommunen und Projektträger zu unterstützen“, so Bernreiter weiter.

Hier die wichtigsten Punkte im Kurzüberblick:

Staatlicher Hochbau:

  • Neues Paradigma „Mieten statt Bauen“ spart Zeit und Ressourcen.

  • Vorhandene Flächen und Gebäude sollen noch besser genutzt werden.

  • Wenn kein Platz im eigenen Bestand vorhanden ist, wird stärker auf den Immobilienmarkt zurückgegriffen.

  • Insbesondere Büroflächen sollen gemietet, Spezialbauten wie Gefängnisse oder Unikliniken weiter vom Freistaat gebaut werden.

  • Ressorts bestellen weiterhin, aber Staatliche Bauämter bringen sich noch gezielter von Anfang an mit bautechnischer Expertise ein, etwa zu Raumprogrammen oder technischen Anforderungen.

Wohnungsbau:

  • Entlastung der Kommunen durch Bürokratieabbau

  • Mehr als 50 Maßnahmen zur Entlastung bei staatlichen Vorgaben rund ums Bauen wurden gemeinsam entwickelt, 26 Maßnahmen sind bereits vollständig umgesetzt.

  • Vereinfachung der Wohnraumförderrichtlinien durch Verzicht auf Vorgaben: Kommunen oder Projektträger können selbst über baulichen Standard entscheiden.

  • Um Baukosten niedrig zu halten, kann z. B. auf Balkon oder Terrasse an jeder Wohnung, 2. WC für 4-Zimmer-Wohnungen oder Mindestgröße von Zimmern verzichtet werden.

  • Da viele Vorschriften von Bund und EU stammen, setzt sich Freistaat hier ebenfalls weiterhin für mehr Freiräume ein!

Zentrale Punkte aus der Kabinettssitzung vom 14. April 2026

1. „Mieten statt Bauen“ - Umsetzung durch die Immobilienverwaltung

Die Staatsregierung geht bei der Unterbringung der staatlichen Behörden neue Wege. Der neue Grundsatz lautet „Mieten statt Bauen“. Ziel ist, vorhandene Flächen und Gebäude noch besser zu nutzen, mit der Anmietung als Regelfall. Wenn für die staatliche Nachfrage keine Flächen im eigenen Bestand vorhanden sind, soll verstärkt auf Angebote des Immobilienmarkts zurückgegriffen werden. Im Vergleich zu eigenen Baumaßnahmen sollen so auch Zeit und Ressourcen gespart werden. 

Mit dem Konzept „Mieten statt Bauen“ stellt der Freistaat schnelle Handlungsfähigkeit und mehr Effizienz sicher – besonders, was den regulären Bedarf, etwa bei Büroflächen, angeht. Der Freistaat wird in Ausnahmefällen auch weiterhin selbst bauen, wenn es beispielsweise um herausragende Projekte oder Spezialbauten (z.B. Gefängnisse) geht.

2. Optimierung Staatlicher Hochbau - schneller, unbürokratischer, kostengünstiger

Ein weiterer Baustein der Reform: Das staatliche Bauen und die Bereitstellung von Gebäuden sollen noch schneller, unbürokratischer und kostengünstiger werden. Die einzelnen Ministerien entscheiden weiterhin, welchen Bedarf sie für Räume und Flächen haben – bei der Entwicklung und Umsetzung der Projekte werden sich die Staatlichen Bauämter künftig noch mehr mit ihrer bautechnischen Expertise einbringen. Dabei geht es unter anderem um eine bestmögliche Raumaufteilung, Ausstattung von Gebäuden oder technische Anforderungen. Ziel ist es, staatliche Projekte günstiger und schneller umzusetzen.

Der staatliche Hochbau ist schon jetzt ein Powerhouse mit derzeit rd. 650 Projekten mit einer Bandbreite von 3 Mio. Euro bis 5 Mrd. Euro. Seit 2018 hat der Freistaat 84.000 Wohnungen auf den Weg gebracht und stellt bis 2030 eine Extra-Milliarde für den kommunalen Wohnungsbau bereit.

3. Kommission zur Überprüfung staatlicher Standards für Kommunen - Umsetzungsstand der in der Unterarbeitsgruppe „Baustandards“ vereinbarten Maßnahmen

Der dritte Baustein ist die Entlastung der Kommunen bei staatlichen Vorgaben rund ums Bauen. Zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Regierungen und dem Bürokratieabbaubeauftragten hat der Freistaat in den vergangenen Monaten mehr als 50 Maßnahmen entwickelt, mit denen Kommunen in den Bereichen „Bauen und Wohnen“, „Verkehr“ und „Vergaberecht und Verfahren“ entlastet werden. Davon sind 26 Maßnahmen bereits vollständig umgesetzt.

Ein zentraler Bestandteil ist die Abschaffung der technischen Vorgaben in der Wohnungsbauförderung. Wohnraumförderbestimmungen schreiben bisher eine ganze Reihe von technischen Mindestvorgaben für geförderte Wohnungen vor. Durch den Verzicht auf Vorgaben wie Balkon oder Terrasse an jeder Wohnung, ein zweites WC für Vier-Zimmer-Wohnungen oder eine Mindestgröße von Zimmern können zukünftig die Kommunen und Projektträger selbst über den baulichen Standard entscheiden, um Baukosten niedrig zu halten. Auch diese Maßnahme dient dazu, Wohnungen schneller und kostengünstiger bauen zu können. Denn: Bezahlbares Wohnen ist auch eine soziale Frage und hat für Bayern hohe Priorität. Verursacher von vielen Vorschriften ist allerdings nicht der Freistaat. Die Staatsregierung wird sich daher auch auf Bundes- und Europaebene für den notwendigen Bürokratieabbau einsetzen, um mehr Freiraum für kostengünstiges Bauen zu schaffen.

4. Bayern untermauert Stellung als Gründerland Nr. 1 in Deutschland / Bayerische Gründerzahlen steigen das dritte Jahr in Folge / Gründungsprozess soll einfacher und schneller werden

Bayern nimmt bei den Existenzgründungen in Deutschland mit rund 54.000 Neugründungen allein im Jahr 2025 eine Spitzenposition ein. Gerade die gewerblichen Gründungen mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung (Eintragung ins Handelsregister oder Handwerksrolle) sind mit rund 15.800 auf einem 10-Jahreshoch und steigen in allen Regierungsbezirken. Damit sich der positive Trend bei den Gründerzahlen fortsetzen kann, setzt sich Bayern gegenüber dem Bund für einen schnelleren und einfacheren Gründungsprozess ein.

Gerade die Zunahme der Gründungen mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung zusammen mit den deutlichen Steigerungen bei den Start-up Gründungen unterstreichen die Position Bayerns als führendes Gründerland in Deutschland. Der zahlenmäßig größte Teil des Gründungsgeschehens findet in den klassischen Bereichen der Wirtschaft statt. Den rund 500-800 jährlichen Start-up-Markteintritten stehen aktuell fast 38.000 gewerbliche Neugründungen und Nachfolgen in Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungsgewerbe und rund 16.000 Neugründungen in den Freien Berufen pro Jahr gegenüber. Bayern ist ein Gründerland in allen Regionen, aber das Herz des Gründungsgeschehens schlägt in Oberbayern mit aktuell fast der Hälfte aller Gründungen mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung.

Gründen braucht Klarheit, Tempo und Verlässlichkeit. Bayern hat deshalb gemeinsam mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Berlin Eckpunkte für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz erarbeitet. Die Grundpfeiler sind staatliche Pflichtenermittlung, gebündelte Verfahren und vollautomatisierte Standardfälle. Ein Gründungsbeschleunigungsgesetz soll gemäß der föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern bis Ende 2026 verabschiedet werden.

5. Bayern ist in Deutschland und Europa weiter spitze / Auch jenseits Münchens starkes Wachstum bei den Start-up-Gründungen / Bayerische Start-up-Gründer sind anpassungsfähig und setzen auf Zukunftstechnologien / Gründer können sich auf die Staatsregierung verlassen

Die Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern und das StMWi haben vereinbart, in jährlicher Rotation den Bundesverband Deutsche Startups e.V. mit einer vertieften Analyse der Start-up-Gründungen in Bayern zu beauftragen. Jetzt wurde der „Bayern Startup & Scaleup Monitor 2026“ veröffentlicht.

Das Bekenntnis der Staatsregierung zu den Gründern trägt Früchte. Trotz schwieriger wirtschaftlicher und geopolitischer Lage ist Bayern 2025 deutschlandweit die Nr. 1 bei der Anzahl der Start-up-Neugründungen, der Gesamtzahl der Start-ups und der Höhe der von bayerischen Start-ups akquirierten Finanzierungssumme. Mehr als jedes fünfte deutsche DeepTech-Start-up kommt aus Bayern. Auch außerhalb Münchens nimmt die Zahl neuer Start-ups zu.

Dafür hat die bayerische Start-up-Politik rechtzeitig die richtigen Weichen gestellt und den Bedarf der Start-ups getroffen, z.B. durch zahlreiche Programme zur finanziellen Unterstützung von Gründern, wie z.B. Start?Zuschuss!, BayTOU oder die VC4Start-ups Initiative Bayern. Zur Hebung des Gründerpotentials gibt es Coachingangebote, Businessplanwettbewerbe oder das Format Start-up Teens.

Die auch im europäischen Maßstab große Exzellenz des bayerischen Gründerökosystems zeigt sich im Ranking der Financial Times vom 19. Februar 2026: Vier der zehn besten europäischen Start-up Hubs stammen aus Bayern. Auch treibt München die europäische Aufholjagd gegenüber den USA beim Thema DefenseTech voran.

Die Staatsregierung bereitet mit ihrer engagierten Gründerpolitik und Initiative „Gründerland Bayern“ den Weg, um Bayern auch künftig seinen herausragenden Platz unter den europäischen Gründer-Hotspots zu sichern. Denn Investitionen in Start-ups sind ein Garant für Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Souveränität.

Quellen und Fotos:  Bayerische Staatsregierung, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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