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Neue Anforderungen für Arbeiten mit Asbest ab dem 20.12.2025

Information der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)

20.12.2025 - Berlin

Neue Anforderungen für Arbeiten mit Asbest ab dem 20.12.2025

Ab dem 20. Dezember 2025 gelten wesentliche Änderungen der Gefahrstoffverordnung. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Bau- und Handwerksbetriebe, die im Bestand tätig sind. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert über die wichtigsten Neuerungen und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung. Mit der jetzigen Novellierung der Gefahrstoffverordnung werden die Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest erweitert. Ziel ist die vollständige Umsetzung der europäischen Asbestrichtlinie in nationales Recht.

Neu: Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einer Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen (Asbest-Faserstaubbelastung < 10.000 Fasern/m³) und mittleren Risikobereich (Asbest-Faserstaubbelastung < 100.000 Fasern/m³). Eine entsprechende Zulassung war bislang nur für Arbeiten im Bereich hohen Risikos (Asbest-Faserstaubbelastung > 100.000 Fasern/m³) erforderlich.

Die Genehmigung wird im Rahmen der unternehmensbezogenen Anzeige beantragt. Erfolgt innerhalb einer Frist von vier Wochen keine Rückmeldung der zuständigen Behörde, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Die Genehmigung ist sechs Jahre gültig und muss danach erneut beantragt werden. Damit wird die Anzeigepflicht um ein formales Genehmigungsverfahren, das Unternehmen künftig in ihre betrieblichen Abläufe einplanen müssen, ergänzt.

Erweiterte Nachweis- und Anzeigepflichten bei Tätigkeiten mit Asbest

Auch für die Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest bei der Behörde gelten aufgrund der neuen Gefahrstoffverordnung zusätzliche Anforderungen. So müssen Unternehmen jene Beschäftigten, die an oder mit asbesthaltigen Materialien arbeiten sollen, bei der Anzeige der Tätigkeiten namentlich angeben und Nachweise über die erforderlichen Grundkenntnisse im Umgang mit Asbest vorlegen. 

Zusätzlich ist die arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten nachzuweisen. Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass Arbeiten mit Asbest ausschließlich von fachkundigem und gesundheitlich geeignetem Personal durchgeführt werden.

Sachkundenachweis für aufsichtführende Personen

Eine angedachte Übergangsfrist für die Sachkunde der aufsichtführenden Person bei Tätigkeiten mit Asbest im Rahmen der funktionalen Instandhaltung wurde nicht in die Novellierung der Gefahrstoffverordnung aufgenommen. Das heißt, dass für aufsichtführende Personen bei der Ausübung von Tätigkeiten im Rahmen der funktionalen Instandhaltung in Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 nach wie vor ein Sachkundenachweis nach Anlage 4C der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erforderlich ist.

BG BAU unterstützt Betriebe bei der Umsetzung

Die BG BAU unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der fachgerechten Umsetzung der neuen Vorschriften. Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, erläutert hierzu: „Mit den neuen Vorgaben kommt auf viele Unternehmen ein zusätzliches Genehmigungsverfahren zu. Wichtig ist, dieses frühzeitig in die betrieblichen Abläufe zu integrieren, damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei Arbeiten im Bestand jederzeit gewährleistet bleiben. Wir stehen den Betrieben dabei mit Beratung, Qualifizierungen und passgenauen Handlungshilfen zur Seite.“

Die BG BAU bietet umfassende Beratungsleistungen, Qualifizierungsmaßnahmen und branchenspezifische Handlungshilfen an, um ihre Mitgliedsunternehmen bei der systematischen Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen.

Weitere Informationen

Fachinformationen zum sicheren Arbeiten mit Asbest sowie Hinweise zum Bauen im Bestand:
www.bgbau.de/asbest

Informationen zu Gefahrstoffen, inklusive Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen:
www.bgbau.de/gefahrstoffe

Arbeitsschutzprämie „Schutzpaket für das Bauen im Bestand“:
www.bgbau.de/schutzpaket-bauen-im-bestand

Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) , Foto: photo 5000 / Adobe Stock


Unsere Fortbildungstipps für Sie

Herausforderung Asbest beim Bauen im Bestand

29.01.2026 | 09:00 - 12:30 Uhr| Online 

Herausforderung Asbest beim Bauen im Bestand

Für Tätigkeiten an Gebäuden oder Anlagen, die mit Asbest belastet sind, gelten strenge Schutzmaßnahmen. Rechtliche Grundlage bildet die Gefahrstoffverordnung. Weitere Details werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest - Abbruch, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ geregelt. Dieses Seminar bietet Ihnen theoretische Grundkenntnisse zum Thema Asbest. 
Referentin: 
Dipl.-Ing. Birke Schulz
Bauingenieurin, Präventionsexpertin, Systemische Coachin, Dozentin

Bauen im Bestand - Gebäudeschadstoffe erkennen, bewerten und sanieren

26.01.2026 | 09:00 - 12:30 Uhr| Online 

Bauen im Bestand - Gebäudeschadstoffe erkennen, bewerten und sanieren

Das Seminar gewährt Ihnen eine weitgreifende und fundierte Auseinandersetzung zu häufig vorkommenden Gefahrstoffen in Gebäuden sowie über die Erkundung und Bewertung von Schadstoffbelastungen. Weiterhin werden erforderliche Schutzmaßnahmen erläutert und gängige Sanierungskonzepte und -beispiele vorgestellt.
Referentin: 
Dipl.-Ing. Birke Schulz
Bauingenieurin, Präventionsexpertin, Systemische Coachin, Dozentin

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