10.09.2025 - München
Mit Bekanntmachung vom 28. August 2025 informiert das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr über die Fortschreibung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauwerke (TL/TP-ING). Die neuen TL/TP-ING Ausgabe Februar 2025 ersetzen die mit Bekanntmachung des StMB vom 3. Dezember 2021 eingeführten TL/TP-ING, Ausgabe März 2021. Zudem wurden Regelungen und Übergangsfristen zur TL BEL-FÜ, Ausgabe 2022, erlassen.
Hier haben wir Ihnen die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 28.08.2025 im Wortlaut und zum Download bereit gestellt:
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 28. August 2025, Az. 48-4342.22-2-6-6
Regierungen
Staatliche Bauämter
Landesbaudirektion
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
1. Allgemeines
1Die Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauwerke (TL/TP-ING) wurden in einigen Teilen fortgeschrieben. 2Die neuen TL/TP-ING mit der Ausgabe Februar 2025 ersetzen die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 3. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 918) eingeführten TL/TP-ING, Ausgabe März 2021. 3Zudem wurden Regelungen und Übergangsfristen zur TL BEL-FÜ, Ausgabe 2022, erlassen.
2. Anwendung
2.1
1Die TL/TP-ING, Ausgabe Oktober 2021, wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (jetzt BMV) mit ARS Nr. 22/2021 vom 20. Oktober 2021 (Az. StB 24/7192.70/32-3583435) bekannt gegeben. 2Die Änderungen betreffen folgende Abschnitte:
3Zur Anwendung der TL/TP ist im ARS Nr. 22/2021 in der Anlage 2 detailliert dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe März 2021 vorliegen.
2.2
1Die TL/TP-ING, Ausgabe Januar 2022, wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, jetzt BMV) mit ARS Nr. 13/2022 vom 1. Juni 2022 (Az. StB 24/7192.70/32-3677373) bekannt gegeben. 2Die Änderungen betreffen folgende Abschnitte:
3Zur Anwendung der TL/TP ist im ARS Nr. 13/2022 in der Anlage 2 detailliert dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe Oktober 2021 vorliegen.
2.3
1Die TL/TP-ING, Ausgabe Februar 2025, wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, jetzt BMV) mit ARS Nr. 09/2025 vom 13. März 2025 (Az. StB 24/7192.70/32-3954889) bekannt gegeben. 2Die Änderungen betreffen folgende Abschnitte:
3Zur Anwendung der TL/TP ist im ARS Nr. 09/2025 in der Anlage 2 detailliert dargestellt, in welchen Abschnitten Aktualisierungen im Vergleich zur Ausgabe Januar 2022 vorliegen.
2.4
1Die Regelungen zur Umsetzung der Anforderungen der TL BEL-FÜ, Ausgabe 2022 (ARS 13/2022 vom 1. Juni 2022 – StB 24/7192.70/32-3677373) für bereits eingeführte und in nach TL BEL-FÜ (ZTV-ING 6-7) gelistete Bauprodukte und Systeme, wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, jetzt BMV) mit ARS Nr. 02/2025 vom 17. Januar 2025 (Az. StB 24/7192.70/32-3857174) bekannt gegeben. 2Die einzelnen Regelungen und Übergangsfristen sind in der TL BEL-FÜ im ARS Nr. 02/2025 dargestellt.
2.5
1Die TL/TP-ING, Ausgabe Februar 2025, sowie die TL BEL-FÜ, Ausgabe Februar 2025, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. 2Die Festlegungen im ARS Nr. 02/2025 und 09/2025 sind zu beachten.
3. Ergänzende Festlegungen
1Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils die dem Bauvertrag zugrundeliegende Fassung der TL/TP-ING sowie der TL BEL-FÜ maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. 2Daher sind die bisherigen Fassungen der TL/TP-ING und der TL BEL-FÜ in geeigneter Weise zu archivieren.
4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
4.1
Diese Bekanntmachung tritt am 10. September 2025 in Kraft.
4.2
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 3. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 918) wird mit Ablauf des 9. September 2025 aufgehoben.
5. Bezugsmöglichkeiten
5.1
Die ARS Nr. 22/2021, Nr. 13/2022, Nr. 02/2025 und Nr. 09/2025 werden auf der Internetseite des BMV (www.bmv.de/ars) sowie auf der Internetseite der BASt (www.bast.de) veröffentlicht.
5.2
1Die Bereitstellung der TL/TP-ING und die Bereitstellung der Regelungen zur TL BEL-FÜ erfolgen ausschließlich digital über das Internet. 2Sie können von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden: www.bast.de (Publikationen / Regelwerke / Ingenieurbauwerke / Baudurchführung / TL/TP-ING).
5.3
1Aus urheberrechtlichen Gründen sind hiervon die
Abschnitte der TL/TP-ING ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden. 2Dies betrifft
folgende Abschnitte der TL/TP-ING:
TL/TP-ING
Teil 6 Abschnitt 1 TL
und TP BEL-B 1
TL/TP-ING
Teil 6 Abschnitt 1 TL
und TP BEL-EP
TL/TP-ING
Teil 6 Abschnitt 2 TL
und TP BEL-B 2
TL/TP-ING
Teil 6 Abschnitt 3 TL
und TP BEL-B 3
TL/TP-ING
Teil 6 Abschnitt 4 TL
und TP BEL-ST
TL/TP-ING
Teil 6 Abschnitt 5 TL
und TP RHD-ST
TL/TP-ING
Teil 6 Abschnitt 7 TL
und TP BEL-FÜ
TL/TP-ING
Teil 7 Abschnitt 4 TL/TP
TTT
3Diese können über www.fgsv.de kostenpflichtig heruntergeladen werden.
Thomas Gloßner
Ministerialdirektor
Download
Amtliche elektronische Ausgabe BayMBl. 2025 Nr. 370 vom 10.09.2025
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkeh, Grafik: BayIka-Bau
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