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Bundesingenieurkammer fordert: Keine Verwässerung der losweisen Vergabe!

Stellungnahme der Bundesingenieurkammer vom 28.07.2025 zum Vergabebeschleunigungsgesetz

28.07.2025 - Berlin

Bundesingenieurkammer fordert: Keine Verwässerung der losweisen Vergabe!

Die Bundesingenieurkammer begrüßt das Tempo, mit dem die Reform des Vergaberechts von der neuen Regierung in Angriff genommen wird. Der aktuelle Gesetzesentwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz enthält generell gute Ansätze. Eindringlich warnt die Bundesingenieurkammer jedoch davor, beim Vergaberecht den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe weiter zu verwässern.

Zitat von Dr.-Ing. Werner Weigl 
Zitat von Dr.-Ing. Werner Weigl

Auch der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes (IMCO) hatte am 7. Juli 2025 für eine Reform der EU-Vergaberichtlinien gefordert, die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren für kleine und mittlere Unternehmen zu erleichtern, wie wir berichtet haben

Danach solle die Ausschreibung von Aufträgen in kleinen Losen verpflichtend werden und große öffentliche Aufträge europaweit in kleinere, überschaubare Teil- und Fachlose unterteilt werden. Das soll es für KMU einfacher machen, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, da sie sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, ohne mit überdimensionierten Gesamtprojekten konfrontiert zu sein.

Verwässerung der losweisen Vergabe wäre falsches Signal

Eine weitere Ausnahme vom Losgrundsatz um dringliche, aus dem Sondervermögen des Bundes finanzierte Infrastrukturvorhaben wie im aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehen, hält die Bundesingenieurkammer für nicht erforderlich. Dies würde Generalunternehmervergaben befördern und einen fairen Wettbewerb verhindern. 

Zudem ermöglicht der Passus – durch gezielte Zusammenfassung mehrerer Vorhaben – den vorgegebenen Schwellenwert zu überschreiten, um somit den Losgrundsatz rechtsmissbräuchlich zu umgehen. Hierbei besteht auch die Gefahr, dass diese Ausnahme der künftigen EU-Regelung im Sinne der Empfehlungen des Binnenmarktausschusses entgegenstehen wird. 

Erst recht gelten diese Ausführungen für eine für das weitere Verfahren zu befürchtende, noch weiter gehende Aufweichung des § 97 Abs. 4 S. 3 GWB, der eine klare Absage zu erteilen ist.

Zitat von Dr.-Ing. Heinrich Bökamp 
Zitat von Dr.-Ing. Heinrich Bökamp

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, der Präsident der Bundesingenieurkammer, betont: „Der Koalitionsvertrag sieht eine mittelstandsfreundliche Vergabe vor. Wir appellieren an die Bundesregierung, hier nicht wortbrüchig zu werden. Die Erwartungen der kleinen und mittleren Unternehmen an die neue Regierung sind groß. Die Verwässerung der losweisen Vergabe wäre ein falsches Signal. Mehr Tempo bei Bauen gelingt nur durch ein flächendeckendes Anbieternetz von Planungs- und Bauleistungen in den Kommunen, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung.“ 

Download 

Stellungnahme der Bundesingenieurkammer vom 28.07.2025 zum Vergabebeschleunigungsgesetz

Quellen: Bundesingenieurkammer, Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Fotos: Bundesingenieurkammer eigene Bearbeitung (1), Tobias Hase / BayIka-Bau (2), Bundesingenieurkammer (3)

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