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Bauaufsichtliche Einführung der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) zum 15. November 2023
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
15.11.2023 - München
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr führt aufgrund Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) die Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) - Ausgabe November 2023 - bauaufsichtlich ein. Die Bekanntmachung ist zum 15. November 2023 in Kraft getreten.
Die Bekanntmachung im Wortlaut
2132.3-B
Vollzug des Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO);
Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB)¹
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 10. Oktober, Az. 28-4130-3-9
Anlage: Bayerische Technische Baubestimmungen
(BayTB) – Ausgabe November 2023
- Aufgrund Art. 81a Abs. 1 Satz 1
der Bayerischen Bauordnung (BayBO) werden die in der Anlage enthaltenen Bayerischen Technischen
Baubestimmungen (BayTB) bauaufsichtlich eingeführt.
- Die BayTB beruhen auf dem Muster einer
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), die vom
Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) nach Anhörung der beteiligten Kreise
im Einvernehmen mit den obersten Baurechtsbehörden der Länder als
Ausgabe 2023/1 am 17. April 2023 in den Mitteilungen des DIBt
veröffentlicht wurde.
- 1Diese Bekanntmachung tritt am 15. November 2023 in Kraft. 2Die
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 25. April 2022 (BayMBl. 2022 Nr. 334) tritt mit Ablauf
des 14. November 2023 außer Kraft.
- Auf Bauvorhaben, für die das
Baugenehmigungsverfahren vor dem 15. November 2023 eingeleitet worden
ist (Art. 64 Abs. 1 Satz 1 BayBO) oder die bis zu diesem
Zeitpunkt der Gemeinde vorgelegt worden sind (Art. 58 Abs. 3 Satz 1
BayBO), sowie auf verfahrensfreie Bauvorhaben mit Baubeginn vor dem
15. November 2023 dürfen die BayTB nach der bisherigen Fassung
(Bekanntmachung vom 25. April 2022, BayMBl. 2022 Nr. 334)
angewendet werden.
Dr. Thomas
Gruber
Ministerialdirektor
¹ Die Verpflichtungen aus der
Richtlinie (EU) 2015/1535 sind beachtet.
Anlage
Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) - Ausgabe November 2023
Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 539 vom 15.11.2023
Amtliche elektronische Ausgabe
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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