15.11.2023 - München
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr führt aufgrund Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) die Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) - Ausgabe November 2023 - bauaufsichtlich ein. Die Bekanntmachung ist zum 15. November 2023 in Kraft getreten.
2132.3-B
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 10. Oktober, Az. 28-4130-3-9
Anlage: Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) – Ausgabe November 2023
Dr. Thomas
Gruber
Ministerialdirektor
¹ Die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2015/1535 sind beachtet.
Anlage
Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) - Ausgabe November 2023
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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