08.08.2023 - Berlin
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat am 7. August 2023 in einem Gespräch mit der Bundesingenieurkammer und der Bundesarchitektenkammer seine Unterstützung zugesagt, um ein vereinfachtes Bauverfahren unter dem Stichwort „Gebäudetyp E“ zu etablieren. Die Bundeskammern hatten zuvor in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundesminister um eine rechtliche Flankierung zu Gunsten einer Abweichung von unnötigen, überzogenen Normen und bautechnischen Regeln gebeten.
In dem Gespräch mit Andrea Gebhard, der Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, und Markus Balkow, dem stellvertretenden Geschäftsführer der Bundesingenieurkammer, legte der Minister dar, dass nach Ansicht des Bundesjustizministeriums für das Abweichen von Normen und Regeln im B2B-Bereich bereits jetzt eine vertragsrechtliche Abweichung von allgemein anerkannten Regeln der Technik rechtssicher möglich sei. Soweit erforderlich, werde dazu auch eine Klarstellung im BGB geprüft.
Das durch den „Gebäudetyp E“ verfolgte Ziel - das bezahlbare Bauen und Wohnen - werde seitens des Ministeriums vollumfänglich unterstützt. Hierzu werde das Bundesjustizministerium auch die Auswirkungen des vereinfachten Standards auf das Mietrecht und weitere Beteiligte entlang der Wertschöpfungskette Bau prüfen. Bei dem Treffen im Bundesministerium der Justiz wurde vereinbart, den Dialog mit den beiden Bundeskammern zu diesem Thema fortzusetzen.
Die Bundesingenieurkammer-Versammlung sprach sich im Herbst 2022 dafür aus, die Initiative „Gebäudetyp E“ zu unterstützen. Um die angestrebten Wohnungsbau- und Klimaschutzziele zu erreichen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen und innovativer Ideen. Eine davon ist der „Gebäudetyp E“, eine Initiative der Bayerischen Architektenkammer und der Bundesarchitektenkammer. In geeigneten Fällen sollte das enge Korsett an Normen gelockert werden. Dies betrifft Normen und Regeln, die für die Bauwerkssicherheit nicht zwingend erforderlich sind. Hierdurch soll ein Beitrag geleistet werden, das Bauen einfacher zu gestalten und so mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen.
Schreiben an das Bundesministerium der Justiz vom 02.09.2022
Quelle: Bundesingenieurkammer, Foto: Bundesarchitektenkammer
Bayern und Baden-Württemberg haben bei der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister am 25./26. Mai 2023 in Berlin einen Antrag zur Einführung des neuen „Gebäudetyps E“ eingebracht. Die Justizministerinnen und -minister der Länder begrüßen die Initiative und bitten den Bundesminister der Justiz zu prüfen, welche zivilrechtlichen Regelungen zur Unterstützung der Einführung eines bauordnungsrechtlichen "Gebäudetyps E" geboten sind und ggf. zeitnah einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen.
Weitere Infos zum Gebäudetyp E:
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