26.06.2023 - Berlin
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben die wegen der Preissteigerung vieler Baustoffe in Folge der Kriegsereignisse in der Ukraine eingeführten Sonderregelungen zur Vereinbarung von Stoffpreisklauseln auslaufen lassen. Ab dem 1. Juli 2023 gelten insoweit wieder die allgemeinen Bestimmungen.
Wie berichtet, hatten das BMWSB und das BMDV in
Reaktion auf die Preissteigerung vieler Baustoffe in Folge der Kriegsereignisse
in der Ukraine Sonderregelungen unter anderem zur Vereinbarung von
Stoffpreisgleitklauseln eingeführt.
Mit Erlass des BMWSB vom 20. Juni 2023 bzw. Rundschreiben des BMDV vom selben Tag haben die beiden Ministerien jeweils mitgeteilt, dass diese Sonderregeln zum 30. Juni 2023 auslaufen, nachdem sich die Preise für die meisten Bauprodukte wieder stabilisiert haben.
Download Rundschreiben
Erlass des BMWSB vom 20. Juni 2023
Rundschreiben des BMDV vom 20. Juni 2023
Download weitere Dokumente
141a HVA-B Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1 Vordruck 03-23
141 HVA-B Vordruck Stoffpreisgleitklausel 03-23
145a HVA-B Verzeichnis Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1 Vordruck 03-23
Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Foto: oxinoxi / Adobe Stock
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