07.06.2023 - München
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat mit Schreiben vom 12. Mai 2023 die Anwendung der „Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING), Ausgabe Januar 2022“ bekannt gegeben. Die RiZ-ING, Ausgabe Januar 2022, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. Die Bekanntmachung ist am 7. Juni 2023 in Kraft getreten.
Lesen Sie hier das Schreiben im Wortlaut:
Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landesbaudirektion
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
1. Allgemeines
1.1
1Die „Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING)“ sind Teil der vom
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) herausgegebenen „Regelwerke
für den Brücken- und Ingenieurbau der Bundesfernstraßen“ und werden regelmäßig
von der zuständigen Arbeitsgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
überarbeitet und fortgeschrieben. 2Mit dem Allgemeinen Rundschreiben
Straßenbau (ARS) Nr. 07/2021 vom 3. März 2021 wurden die
RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2020, bekannt gegeben.
1.2
Die RiZ-ING,
Ausgabe Dezember 2020, wurden mit Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 9. Juli 2021
(BayMBl. Nr. 561) eingeführt.
1.3
Die RiZ-ING
wurden inzwischen von der zuständigen Arbeitsgruppe der BASt überarbeitet und
fortgeschrieben.
2. Anwendung
2.1
1Die neuen RiZ-ING, Ausgabe Januar 2022, einschließlich
Inhaltsverzeichnis, Hinweisen zu den RiZ-ING und Änderungshinweisen wurden vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem ARS
Nr. 14/2022 vom 1. Juni 2022 (Az. StB
24/7192.70/28-3654854) bekannt gegeben. 2In diesem Zusammenhang wurde
das ARS Nr. 07/2021 aufgehoben. 3Die Hinweise zu den RiZ-ING,
Stand Dezember 2020, wurden ebenfalls aufgehoben und durch die Ausgabe
Januar 2022 ersetzt.
2.2
Die RiZ-ING,
Ausgabe Januar 2022, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in
staatlicher Verwaltung anzuwenden.
3. Änderungen
Im Einzelnen sind folgende Richtzeichnungen geändert worden:
4. Hinweise
4.1
Bei laufenden
Bauverträgen bleibt jeweils der dem Bauvertrag zugrundeliegende Stand der
RiZ-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
4.2
1Bei den RiZ-ING Bösch 1 und Bösch 2 handelt es sich bei den
Angaben zur Anzahl der Treppen um die Mindestanzahl, die nur in Sonderfällen,
zum Beispiel wegen baulichen oder topografischen Bedingungen, angewendet werden
soll. 2Der Regelfall sind vier Treppen, insbesondere bei Flügel-
beziehungsweise Widerlagerhöhen ab 2,50 m.
4.3
1Bei den Geländern mit Drahtgitterfüllung gemäß RiZ-ING Gel 6 wurde in
Anpassung an die ZTV-ING Teil 6, Abschnitt 9, Tabelle 6.9.1 der
lichte Abstand zwischen Fußholm und Gesims auf 50 – 120 mm vergrößert.
2Aus gestalterischen Gründen und sofern das Geländer zugleich als
Schneeauffanggitter dient, wird empfohlen, den Abstand vertraglich auf
50 mm zu begrenzen.
5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 7. Juni 2023 in Kraft. 2Mit Ablauf des 6. Juni 2023 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 9. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 561) außer Kraft.
6. Bezugsmöglichkeit
6.1
Das ARS
Nr. 14/2022 ist im Verkehrsblatt, Heft 14, vom
30. Juli 2022 veröffentlicht.
6.2
1Das ARS Nr. 14/2022 und die RiZ-ING, Ausgabe Januar 2022, sind im
Internet bereitgestellt. 2Auf eine Bereitstellung in Papierform wird
daher verzichtet.
6.3
Die RiZ-ING,
Ausgabe Januar 2022, können einschließlich Inhaltsverzeichnis, Hinweisen
zu den RiZ-ING und Änderungshinweisen von der Homepage der BASt kostenlos als
PDF-Datei heruntergeladen werden: www.bast.de > Publikationen > Regelwerke
> Brücken- und Ingenieurbau > Entwurf – RiZ-ING.
Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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