25.11.2022 - München
Am 1. Dezember 2022 startet der neu eingeführte Energieliquiditätskredit der LfA Förderbank Bayern. Mit dem neuen Darlehensprodukt wird Unternehmen des bayerischen Mittelstands, die aufgrund der aktuellen Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, Liquidität zur Verfügung gestellt. Auch Angehörige der Freien Berufe, wie Freiberufler mit Ingenieurbüros, können den Energieliquiditätskredit in Anspruch nehmen.
Der Energieliquiditätskredit kann von bayerischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis zu 500 Millionen Euro in Anspruch genommen werden, die durch steigende Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs direkt oder indirekt betroffen sind und deshalb vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 10 Millionen Euro, der Darlehensmindestbetrag liegt bei 10.000 Euro. Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen, dabei sind auch Tilgungsfreijahre möglich.
Bayerns Wirtschaftsminister und LfA-Verwaltungsratsvorsitzender Hubert Aiwanger erläutert: „Die hohen Energiepreise und die damit einhergehenden steigenden Preise bei den Vorprodukten belasten die bayerische Wirtschaft schwer. Dies führt in vielen Fällen zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf. Daher setzt der Freistaat mit dem Energieliquiditätskredit auf ein eigenes Darlehensprodukt. Mit dem Energieliquiditätskredit unterstützen wir kleine und mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Das Darlehensprodukt ist mit einer obligatorischen Haftungsfreistellung von 80 % ausgestattet. Die Ausfallrisiken bei der LfA fangen wir über eine Rückbürgschaft des Freistaats auf.“
Dr. Bernhard Schwab, Vorstandsvorsitzender der LfA, erklärt: „Wir setzen alles daran, den Unternehmen in der gegenwärtigen Krisensituation zu helfen. Mit dem neuen Energieliquiditätskredit können wir die Betriebe rasch mit Liquidität versorgen. Durch die hohe Risikoentlastung, einen breiten Verwendungszweck und flexible Laufzeiten unterstützen wir den bayerischen Mittelstand mit einem passgenau zugeschnittenen Förderangebot. Der neue Kredit kann über die Hausbanken vor Ort einfach und unbürokratisch beantragt werden.“
Der Energieliquiditätskredit mit obligatorischer 80-prozentiger Haftungsfreistellung dient zur Unterstützung bayerischer Unternehmen und Freiberufler, die von den steigenden Energiepreisen infolge des Ukraine-Krieges betroffen sind.
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem
Jahresumsatz (Konzernumsatz) von bis einschließlich 500 Millionen Euro, sofern
sie von den steigenden Energiepreisen direkt oder indirekt betroffen sind. Der
Energieliquiditätskredit kann ab dem 01.12.2022 beantragt werden.
Was wird finanziert?
Gefördert
werden Investitionen und Betriebsmittel.
Wie hoch sind Darlehensmindest- und -höchstbetrag?
Es ist ein
Darlehensbetrag zwischen 10.000 Euro und 10 Millionen Euro möglich.
Wer übernimmt das Kreditausfallrisiko?
Die LfA
übernimmt 80 % und die Hausbank 20 % des Kreditausfallrisikos (80-prozentige
Haftungsfreistellung, rückverbürgt durch den Freistaat Bayern)
Konditionen
Wie läuft das Verfahren?
Weitere Informationen
Die LfA ist seit 1951 die staatliche Spezialbank zur Förderung des Mittelstands in Bayern. Die Förderkredite werden grundsätzlich bei den Hausbanken der Unternehmen beantragt und über diese ausgereicht. Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet die LfA-Förderberatung: Telefon 089 / 21 24 - 10 00.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Foto: tookapic / Pixabay
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Digitaltouren - Digitalforen
Netzwerk junge Ingenieure
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München