22.08.2022 - München
Wohnungen stehen leer, werden tageweise an Touristen oder Geschäftsreisende vermietet oder dienen als Büro, Kanzlei oder Praxis: Oftmals steht dringend benötigter Wohnraum nicht zur Verfügung, weil er für andere Zwecke genutzt wird. Mit einer Arbeitshilfe und einem Flyer will das Bayerische Bauministerium Städte und Gemeinde beim Erlass und Vollzug ihrer Zweckentfremdungssatzung unterstützen.
Für Bayerns Bauminister Christian Bernreiter ist die Zweckentfremdung von Wohnraum nicht akzeptabel: „Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum steigt in den Städten und im ländlichen Raum. Deshalb müssen wir neuen Wohnraum schaffen und bestehenden erhalten. Mit dem bayerischen Zweckentfremdungsgesetz geben wir unseren Städten und Gemeinden ein wirkungsvolles Instrument an die Hand, damit Wohnraum für unsere Bürgerinnen und Bürger verfügbar und bezahlbar bleibt.“
Nach dem Zweckentfremdungsgesetz können Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Satzung bestimmen, dass andere Nutzungen als zu Wohnzwecken grundsätzlich verboten sind und eine Genehmigung brauchen.
In einer aktualisierten Arbeitshilfe gibt das Bayerische Bauministerium wertvolle Hinweise, die Städten und Gemeinden beim Erlass und Vollzug ihrer Zweckentfremdungssatzung als Hilfestellung dienen sollen. Das 23 Seiten lange Dokument geht zum Beispiel darauf ein, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden eine Satzung erlassen können, wann eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt und was in der Satzung genau geregelt werden kann.
„Prüfen Sie, ob auch in Ihrer Stadt oder Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung wirksam sein kann, um den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten!“, appelliert Bauminister Bernreiter.
Download
Die Arbeitshilfe und der Flyer sind kostenfrei zum Download erhältlich:
Arbeitshilfe zum bayerischen Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG)
Flyer Zweckentfremdung vermeiden - Mit einer Satzung Wohnraum erhalten
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (STMB), Fotos: STMB unter Verwendung eines Motivs der Bildagentur Zoonar GmbH / Shutterstock, STMB
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