30.05.2022 - München
Um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, informiert das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die betroffenen Stellen bei Änderungen des Stundensatzes durch Rundschreiben über den jeweils nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau zu Grunde zu legenden Stundensatz. Nun wurde die Anpassung der Höhe der Stundensätze ab dem 1. Dezember 2022 mitgeteilt.
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Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
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Sehr geehrte Damen und Herren,
um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, informiert das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die betroffenen Stellen bei Änderungen des Stundensatzes durch Rundschreiben über den jeweils nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau zu Grunde zu legenden Stundensatz. Der bekanntgegebene Stundensatz gilt vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bayerischen Landtag.
Nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau wird bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand für jede Arbeitsstunde ein Betrag von 1,847 v. H. des Monatsgrundgehalts eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 berechnet. Der Betrag ist auf volle Euro aufzurunden.
Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter sollen ab 1. Dezember 2022 nach dem Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2022 vom 09. März 2022 erhöht werden.
Gemäß dem Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2022 erfolgt eine lineare Anpassung der Bezüge um 2,8 v.H. ab 1. Dezember 2022.
Ab dem 1. Dezember 2022 beträgt das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 15 gemäß Gesetzentwurf 7 058,39 €.
Vorbehaltlich der endgültigen gesetzlichen Regelung errechnet sich somit für ab dem 1. Dezember 2022 erteilte Prüfaufträge ein Stundensatz von 131 € (7058,39 € x 1,847 v. H. = 130,37 €, aufgerundet 131 €).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gernot Rodehack
Ministerialrat
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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