09.05.2022 - Mümchen
Das Bayerische Bauministerium informiert mit Schreiben vom 09.05.2022 über die Aufhebung der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen Sonderregeln für die Vergabe und Abwicklung von Baumaßnahmen. Grundlage sind der Erlass des Bundesbauministeriums vom 01.03.2022 sowie das Rundschreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 17.03.2022, die für Landesmaßnahmen der Bayerischen Staatsbauverwaltung sowie für Baumaßnahmen der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung übernommen werden.
E-Mail
Staatliche Bauämter
Landesbaudirektion Bayern Wasserwirtschaftsämter
Regierungen, Abteilung 3
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Landeskraftwerke
Nachrichtlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Abt. 5
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Energie
Landesverband Bayerischer Bauinnungen
Bayerischer Bauindustrieverband e.V.
Landesinnungsverband für das Bayerische
Elektrohandwerk
Fachverband Sanitär-, Heizung-
und Klimatechnik Bayern e.V.
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Bayerische Architektenkammer
Landesinnungsverband Technische Gebäudeausrüstung Bayern, Sachsen und Thüringen e.V.
Verband Beratender Ingenieure (VBI)
Baustoff Recycling Bayern e.V.
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
Anlage(n)
BMWSB vom 01.03.2022
BMVD vom 17.03.2022, GZ. StB 14/7134.2/005/3652438
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Entwicklungen der Covid-19 Pandemie möchten wir Sie über folgende Änderungen informieren:
I Beachtung beigefügter Erlasse des Bundes
Beigefügt übersenden wir den Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 01.03.2022 sowie das Rundschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 17.03.2022 mit der Bitte um Anwendung bei den entsprechenden Baumaßnahmen. Diese inhaltsgleichen Schreiben zum Umgang mit Covid-19 bedingten Mehrkosten im Zusammenhang mit Baustellen werden für Landesmaßnahmen der Bayerischen Staatsbauverwaltung sowie für Baumaßnahmen der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung übernommen. Wir bitten um Beachtung und Einhaltung.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass die Formblätter 217 VHB Bayern und L 217 VHL Bayern (COVID-19-bedingte-Mehrkosten) den Vergabeunterlagen nicht mehr als Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen beizufügen sind. Bei bestehenden Verträgen ändert sich nichts.
II Anwendung Hinweisblatt 3G-Nachweise auf der Baustelle
Über den Arbeitsstab Corona-Info des StMB wurde allen Staatlichen Bauämtern der Bayerischen Staatsbauverwaltung mit E-Mail vom 30.11.2021, ergänzt mit E-Mail vom 03.12.2021, das Hinweisblatt „3G-Nachweispflicht auf Baustellen“ gesendet. Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten rechtlichen Vorgaben ist dieses Hinweisblatt nicht mehr zu verwenden.
III Hinweisblätter zur Covid-19 Pandemie
Die Hinweisblätter „Hinweise zur Handhabung von Störungen während der Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie“ (Anlage 3 des StMB Z5-40016-6), welche mit Schreiben vom 07.04.2020, StMB Z5-40016-6 eingeführt wurden, sind nicht länger zu verwenden.
IV Aufhebung
Die Schreiben vom 01.07.2020, StMB Z5-40016-5, sowie vom 04.12.2020, StMB-Z5-40016-6-1-2 werden hiermit aufgehoben.
Dieses Schreiben wird in die Sammlung wichtiger Ministerialschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für die Behörden der Staatsbauverwaltung wie auch in die Sammlung Ministerialschreiben Wasserwirtschaft im Behördennetzangebot Wasser intern im Themenbereich „zentrale Informationen“ aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Josef Bauer
Ministerialrat
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Digitaltouren - Digitalforen
Netzwerk junge Ingenieure
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München