25.03.2022 - Berlin
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine führt auch zu Problemen auf deutschen Baustellen. So bezieht Deutschland einen erheblichen Anteil seines Baustahls aus Russland und der Ukraine. Wegen gestörter Lieferketten sind viele Materialien nicht zu bekommen oder erheblich teurer geworden. Auch viele erdölbasierte Produkte wie z.B. Bitumen und Kunststoffrohre sind betroffen. Für die Bundesbauverwaltung und den Verkehrswegebau haben die Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie für Digitales und Verkehr (BMDV) jetzt Praxishinweise zum Umgang mit diesen Problemen herausgegeben.
Bundesbauministerin Klara Geywitz: "Die kriegsbedingt extrem gestiegenen Baustoffpreise stellen viele Unternehmen vor große Schwierigkeiten, weil sie damit nicht kalkulieren konnten. Wir bieten nun eine Lösung für Baustellen des Bundes an. Länder, Kommunen und andere öffentliche Bauauftraggeber können sich daran orientieren."
Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: "Besonders betroffen sind auch die Straßenbaustellen, auf denen Asphalt eingebaut wird. Das in den deutschen Raffinerien zu einem nicht unwesentlichen Anteil aus russischem Erdöl gewonnene Bitumen ist als Bindemittel für die Herstellung von Asphalt von entscheidender Bedeutung. Um die zügige Durchführung der Straßenbaumaßnahmen nicht zu gefährden, unterstützt der Bund die Straßenbauunternehmen, damit sie trotz des starken Anstiegs der Bitumenpreise ihre Aufträge in der vereinbarten Bauzeit erfüllen können."
Die Praxishinweise gelten ab sofort, zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022 und sind ausschließlich für öffentliche Bauleistungen verbindlich.
Bereits im Zusammenhang mit Lieferschwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie hatte das Bundesbauministerium eine ähnliche Handreichung herausgegeben. Die jetzige Situation ist jedoch noch deutlicher angespannter.
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Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Foto: HeikoOlschewski / Pixabay
In den letzten Monaten sind erhebliche Preissteigerungen bei Baumaterialien und Lieferausfälle wegen Materialknappheit festzustellen. Nach Auffassung des Bayerischen Bauministeriums sind wegen künftig ungewisser Preisentwicklungen bei längerfristigen Verträgen die Voraussetzungen für die Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln gegeben. Das Seminar zeigt auf, wie und unter welchen Voraussetzungen Stoffpreisgleitklauseln anzuwenden sind, ob alternative vergabe- und vertragsrechtliche Schritte möglich und erforderlich sind und wer die Feststellungen trifft und wie diese ggf. honoriert werden.
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