26.01.2022 - München
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Fortschreibung der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (Ausgabe 2021/01) bekanntgegeben. Die neuen RE-ING sind mit Wirkung vom 26.01.2022 bei allen neuen Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden. Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RE-ING auch für ihre eigenen Vorhaben anzuwenden.
Hier haben wir Ihnen die Bekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt 2022 Nr. 55 vom 26.01.2022 im Wortlaut bereitgestellt:
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 28. Dezember 2021, Az. 48-4342.11-5-1-3
Verteiler
Regierungen
Staatliche
Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landesbaudirektion
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Bayerischer Kommunaler
Prüfungsverband
Anlage: Übersicht über den Stand der RE-ING (Ausgabe 2021/01)
1. Allgemeines
2. Anwendung
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 26. Januar 2022 in Kraft. 2Mit Ablauf des 25. Januar 2022 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 12. November 2020 (BayMBl. Nr. 693) außer Kraft.
4. Bezugsmöglichkeit
1Die RE-lNG sind als Loseblatt-Sammlung auf den Internetseiten der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad „Brücken- und Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke Brücken- und lngenieurbau/RE-ING“ veröffentlicht. 2Sie sind nach den „Austauschanweisungen“ zu aktualisieren. 3Das ARS Nr. 14/2021 wurde im Verkehrsblatt Nr. 14 vom 31. Juli 2021 veröffentlicht.
Gerhard Reichel
Ministerialdirigent
Anlage
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