24.09.2021 - München/Regensburg
Am 15. September 2021 fand in Regensburg eine Sitzung des Verwaltungsrats der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung statt. Besprochen wurden die Geschäftsergebnisse 2020, die Gewinnverwendung und Dynamisierung 2022 sowie die Wirtschaftsplanung 2022. Außerdem wurde eine Satzungsänderung getroffen.
Das Kapitalanlagen-Portfolio des Versorgungswerks bestand zum Bilanzstichtag zu 2,6 % aus Grundstücken, zu 16,5 % aus Namensschuldverschreibungen und Darlehen und zu 78,3 % aus Wertpapieren und Anteilen. Weitere Bestandteile waren Hypothekendarlehen mit 1,7 %, Festgelder mit 0,6 % sowie Beteiligungen mit 0,2 %.
Der Jahresabschluss erhielt das uneingeschränkte Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss gebilligt, sich dem Lagebericht der Geschäftsführung angeschlossen und ihr Entlastung erteilt.
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die laufenden Versorgungsleistungen zum 1. Januar 2022 um 1,0 % zu erhöhen. Ferner hat der Verwaltungsrat beschlossen, die im Anwartschaftsverband 3 (AV 3) erworbenen Anwartschaften (einschließlich der Rentenpunkte) um 0,75 % zu erhöhen. Die Anwartschaften im AV 1 und im AV 2 werden zum 1. Januar 2022 nicht dynamisiert.
Der Rentenbemessungsfaktor für das Jahr 2022 wurde vom Verwaltungsrat mit der 19. Änderungssatzung auf (weiterhin) 1,0000 festgelegt. Damit entspricht bei Ruhegeldeinweisung im Jahr 2022 ein im Finanzierungssystem seit 1. Januar 2015 erworbener Rentenpunkt einer €-Anwartschaft in Höhe von 1 €. Die Aufsichtsbehörde (das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration) muss die 19. Änderungssatzung noch genehmigen.
Des Weiteren hat der Verwaltungsrat die Zugangsaltersgrenze („Altersgrenze 55“) für die Berufsgruppe der Psychologischen Psychotherapeuten aufgehoben und eine Übergangsregelung für „Bestandsfälle“ eingefügt (es wurde festgelegt, dass Psychotherapeuten, die zu einem früheren Zeitpunkt wegen der Zugangsaltersgrenze nicht Mitglied werden konnten, ausgenommen bleiben).
Bild: Wolfgang Eckert / pixabay.de
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