31.03.2021 - München
Das Bayerische Bauministerium informiert über die bauaufsichtliche Einführung der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) - Ausgabe April 2021. Die Bekanntmachung ist am 1. April 2021 in Kraft getreten. Auf Bauvorhaben, für die das Baugenehmigungsverfahren vor dem 1. April 2021 eingeleitet oder bis zu diesem Zeitpunkt der Gemeinde vorgelegt worden sind sowie auf verfahrensfreie Bauvorhaben mit Baubeginn vor dem 1. April 2021 dürfen die BayTB nach der bisherigen Fassung angewendet werden
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 26. Februar 2021 (Az. 28-4130-3-6) wurde im Bayerischen Ministerialblatt BayMBl. 2021, Nr. 235 vom 31. März 2021 veröffentlicht und tritt zum 1. April 2021 in Kraft.
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 26. Februar 2021, Az. 28-4130-3-6
Anlage: Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) – Ausgabe April 2021
Helmut
Schütz
Ministerialdirektor
1 Die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2015/1535 sind beachtet.
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) enthält in Art. 81a Abs. 1 die Ermächtigung, im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen durch Technische Baubestimmungen zu konkretisieren (Bayerische Technische Baubestimmungen). Die Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) basieren auf der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), die vom Deutschen Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Baurechtsbehörden der Länder veröffentlicht wurde.
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