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Neuer GEG-Leitfaden für Bauherren und Anwender – Kostenfrei!

Das neue Gebäudeenergiegesetz im Überblick

08.02.2021 - München

Neuer GEG-Leitfaden für Bauherren und Anwender – Kostenfrei!

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und bringt zahlreiche Neuerungen mit sich. Der Arbeitskreis Nachhaltigkeit und Energieeffizienz im Hochbau hat einen Leitfaden erarbeitet, der alte und neue Regelungen einander gegenüberstellt und sich gleichermaßen an Bauherren und Anwender richtet. Die 64-seitige Publikation der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ist ab sofort zum Download und in Kürze auch in gedruckter Form erhältlich.

Kurzüberblick

Die Handreichung thematisiert u.a. die Vorschriften für Wohn- und Nicht-Wohngebäude, die Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten und informiert über die entsprechenden Übergangsregelungen.

Die fundierte Planung ist Voraussetzung für den Betrieb eines energieeffizienten Gebäudes. Die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems „Gebäude - Technik - Klima und Nutzer“ hängt aber wesentlich von dem optimalen Betrieb ab. Auf das Inbetriebnahme-Management und das Monitoring zur Anpassung des Techniksystems wird daher in einem gesonderten Kapitel eingegangen.

Der Leitfaden soll Bauherren, Behörden und Planer beratend Hilfestellung bei der Anwendung des GEG geben. Er gibt dazu einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen „Energieeinsparverordnung“ und „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“ und erläutert die wesentlichen Inhalte.

Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze vom 8. August 2020 enthält mit dem Artikel 1 das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG). Mit dem GEG werden die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinspargesetz (EnEG) zusammengeführt.

GEG 2020

GEG-Leitfaden für Bauherren und Anwender

GEG-Leitfaden für Bauherren und Anwender
 

Damit sind in einem Gesetz die baulichen und anlagentechnischen Anforderungen (bisher EnEV), die Regeln für die Nutzung erneuerbarer Energien für Heizung und Kühlung (bisher EEWärmeG) und die Formalien (bisher EnEG) vereinigt.

Im GEG werden einige Bereiche neu geregelt, andere werden aus der EnEV, dem EEWärmeG und dem EnEG übernommen und einige Regelungen entfallen.

Hervorzuheben ist, dass in den Bereichen

  • Gebäude und Technik keine Veränderungen der Anforderungen gegenüber der EnEV vorgenommen wurden, aber die zusätzliche Kenngröße „Treibhausgasemissionen“ eingeführt wurde.
  • Regenerative Energien die Regelungen aus dem EEWärmeG im Wesentlichen übernommen wurden, aber die Nutzung von regenerativ gewonnenem Strom und von Biogas in den Energiebilanzen angerechnet werden kann.
  • die Ersatzmaßnahme – falls keine regenerativen Energien genutzt werden können – abgeschwächt und nur auf die Verbesserung des Wärmeschutzes bezogen wurde.
  • Quartierlösungen zur gesamtheitlichen energetischen Bewertung von mehreren Gebäuden und deren Wärmeversorgung neu aufgenommen wurden.
  • Sorgfaltspflichten der Aussteller von Energieausweisen besonders hervorgehoben und die Stichprobenkontrollen und die Aufgaben der Kontrollstelle beschrieben werden.

Download und Bestellung

GEG 2020 - Gebäudeenergiegesetz - Leitfaden für Bauherren und Anwender
Download  
Gedruckte Version in Kürze erhältlich - gerne hier vorbestellen:
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