04.11.2020 - München
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr informiert, dass die Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen, RVP (Ausgabe 2019), die RVP (Ausgabe 2016) ersetzt und ab sofort für alle neuen Prüfaufträge für den Bereich der Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden ist. Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RVP (Ausgabe 2019) auch für ihre Vorhaben anzuwenden.
Hier gaben wir Ihnen die Bekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt 2020 Nr. 626 vom 4. November 2020 im Wortlaut bereitgestellt:
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 13. Oktober 2020, Az. 48-4342.24-2-2
Verteiler
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landesbaudirektion Bayern
nachrichtlich
Staatliche
Bauämter mit Hochbauaufgaben
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Vereinigung der Prüfingenieure in Bayern e.V.
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
1. Allgemeines
1Nach Art. 10 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) kann die Straßenbaubehörde in entsprechender Anwendung der nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erlassenen Rechtsverordnungen zur Erfüllung ihrer Verantwortung für die Sicherheit ihrer Baumaßnahmen Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständige heranziehen. 2Wir bitten, deshalb Prüfingenieuren im Fachbereich Standsicherheit, entsprechend § 2 Abs. 1 und § 13 PrüfVBau, hoheitliche Prüfaufträge für die Standsicherheitsnachweise zu erteilen. 3Anstatt des siebten Teils der PrüfVBau (Vergütung) ist die Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP) anzuwenden. 4Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 17/2019 vom 26. August 2019, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 18 vom 26. August 2019, die „Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP)“, Ausgabe 2019, bekannt gegeben.
2. Anwendung
1Die RVP (Ausgabe 2019) ersetzt die RVP (Ausgabe 2016) und ist ab sofort für alle neuen Prüfaufträge für den Bereich der Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. 2Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RVP (Ausgabe 2019) auch für ihre Vorhaben anzuwenden.
3. Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 28. Dezember 2017 (AllMBl. 2018, S. 21) wird aufgehoben.
4. Bezugsmöglichkeit
Die RVP wird als Anhang in das HVA F-StB aufgenommen.
Brigitta Brunner
Ministerialdirektorin
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Digitaltouren - Digitalforen
Netzwerk junge Ingenieure
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München