19.10.2020 - München
Denkmalpflege ist ein wesentlicher Investitionsfaktor - das stellt der Bayerische Landesdenkmalrat klar und fordert in einer Resolution einen deutlichen Zuwachs an Fördermitteln im kommenden Doppelhaushalt. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau war an der Ausarbeitung der Resolution beteiligt und hat diese mit unterzeichnet. Vorstandsmitglied Klaus-Jürgen Edelhäuser ist für die Kammer im Landesdenkmalrat engagiert.
Der Bayerische Landesdenkmalrat hat sich vor dem Hintergrund der Verhandlungen zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2021/2022 und den Herausforderungen der Corona-Krise mit der großen wirtschaftlichen Bedeutung der Denkmalförderung für das bayerische Handwerk und die Restauratoren, sowie für zahlreiche Architektur- und Ingenieurbüros, die sich auf Denkmal-Aufgaben spezialisiert haben, befasst und eine Resolution zu „Denkmalpflege als Investitionsfaktor“ verabschiedet.
Der Landesdenkmalrat appelliert in schwieriger wirtschaftlicher Situation nachdrücklich an die hohe Verantwortung
der Politik für Beschäftigungssicherheit beim regionalen und lokalen Handwerk, bei Restauratoren, Architekten und Ingenieuren in der Denkmalpflege in Bayern. Dazu ist ein deutlicher Zuwachs der Fördermittel in Kap. 15 74 TG 75 im Doppelhaushalt 2020/2021 erforderlich.
"Die Denkmalpflege ist für die regionale Wirtschaft von besonderer Bedeutung. Auch wenn durch die Corona-Pandemie der Staatshaushalt stark belastet wurde und noch weiter belastet werden wird, so wäre es dennoch fahrlässig, die Denkmalpflege nicht mehr ausreichend zu fördern. Die nachhaltige, klimafreundliche, regionale und sozial verantwortliche Wertschöpfung, die Bau- und Investitionsaktivitäten im Denkmalbereich auslösen, darf nicht vergessen werden", erläutert Klaus- Jürgen Edelhäuser den Hintergrund der Resolution.
Resolution Denkmalpflege als Investitionsfaktor zum Downlaod
Bild Titel: Dr. Schütz Ingenieure
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