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Recycling von Baustoffen

Neun Bundesländer setzen sich auf Initiative Bayerns für verständliche und praxistaugliche Regelungen ein

09.10.2020 - München

Recycling von Baustoffen

Bauschutt, Erdaushub und weitere anfallende mineralische Baustoffe: Der Bund will das Recycling solcher Baustoffe bundesweit einheitlich regeln. Eine nachhaltige Steigerung des Baustoffrecyclings setzt jedoch voraus, dass die neu geschaffenen Regelungen für den Anwender verständlich und praktisch umsetzbar sind. Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer will daher die Belange der Bau-, Baustoff-, Entsorgungs- und Recyclingbranche stärker berücksichtigen. Anlässlich der Bauministerkonferenz hat Bayern gemeinsam mit acht anderen Bundesländern eine entsprechende Erklärung verfasst.

„Mit der sogenannten Mantelverordnung sollen bundesweit einheitliche Vorgaben entstehen, die für Rechtssicherheit sorgen und damit auch die Wiederverwertung von Recyclingbaustoffen fördern“, erläutert Bauministerin Schreyer. „Das begrüßen wir ausdrücklich, weil wir so wertvolle Ressourcen wie Grundwasser und Boden schützen können“, so Schreyer weiter. Der aktuell vorliegende Entwurf enthält jedoch aus Sicht des bayerischen Bauministeriums mitunter zu strenge Anforderungen an die Einbauweisen von Ersatzbaustoffen und berücksichtigt die tatsächlichen Abläufe und Erfordernisse der Baupraxis noch nicht ausreichend. „Wir befürchten, dass die Bauunternehmer dann wieder den einfacheren Weg wählen und ihre Baustoffe einfach zur Deponie bringen, anstatt sie zu recyceln und wieder zu verwenden“, so Bauministerin Schreyer. „Das wollen wir verhindern.“

Auf Schreyers Initiative haben die Länder Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen im Rahmen der diesjährigen Bauministerkonferenz deshalb eine gemeinsame Erklärung auf den Weg gebracht. Darin appellieren sie an die Beteiligten des Verordnungsverfahrens, die von der Bau-, Baustoff-, Entsorgungs- und Recyclingindustrie vorgebrachten Bedenken im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Auf diese Weise soll ein angemessener Ausgleich zwischen umweltfachlichen Gesichtspunkten und der baufachlichen Praxis mit deren Erfordernissen entstehen. Konkret schlagen die neun beteiligten Länder beispielsweise vor, die Verwendung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut aus dem Anwendungsbereich der Ersatzbaustoffverordnung herauszunehmen. Außerdem befürworten sie eine Länderöffnungsklausel, um bewährte Länderverfahren weiter anwenden zu können.

Mit der Mantelverordnung sollen insbesondere einheitliche Vorgaben für den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke sowie für das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden gemacht werden. Die vollständige Erklärung der Länder finden Sie hier: https://www.is-argebau.de/verzeichnis.aspx?id=3547&o=759O3547 (im Protokoll über die Sitzung der Bauministerkonferenz am 24. und 25. September 2020 in Weimar auf Seite 34 und 35).

Quelle Text: stmb.bayern.de, Quelle Bild Titel: pixabay.com

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