09.10.2020 - Berlin
Der Bundestag hat am 8. Oktober 2020 dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) zugestimmt. Darin festgeschrieben ist nun auch der Begriff der „Angemessenheit von Honoraren“.
Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestages, dass Ingenieur- und Architektenleistungen auch weiterhin angemessen honoriert werden sollen. Damit sind die Abgeordneten der gemeinsamen Forderung von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und AHO gefolgt. BIngK, BAK und AHO, die für die Planerseite in das Anpassungsverfahren eingebunden waren, hatten mehrfach und in mehreren Stellungnahmen gefordert, der Entwurf müsse insbesondere deutlicher machen, dass die Regelungen der HOAI zur Berechnung des Honorars unter Anwendung der beibehaltenen Honorartafeln zu Ergebnissen führen, die der Verordnungsgeber als angemessen ansieht.
Der Beschluss war nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 4. Juli 2019 die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt hatte. Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen ist die Ermächtigungsgrundlage für die HOAI und musste daher geändert werden.
Quelle Text: Bundesingenieurkammer, Quelle Bild Titel: pixabay.com
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Digitaltouren - Digitalforen
Netzwerk junge Ingenieure
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München