08.10.2020 - Berlin
Am 16.9.2020 hat das Bundeskabinett den vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – der HOAI – beschlossen. BIngK, BAK und AHO, die für die Planerseite in das Anpassungsverfahren eingebunden waren, haben nun ihre gemeinsame Position veröffentlicht.
BIngK, BAK und AHO sehen nach wie vor noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Der Entwurf müsse insbesondere deutlicher machen, dass die Regelungen der HOAI zur Berechnung des Honorars unter Anwendung der beibehaltenen Honorartafeln zu Ergebnissen führen, die der Verordnungsgeber als angemessen ansieht. Dies wurde bereits im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG), der Ermächtigungsgrundlage für die HOAI, angemahnt.
Hintergrund: Am 04. Juli 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt, weshalb nun die Anpassungen notwendig wurden. Unabhängig davon fordern BIngK, BAK und AHO zeitnah eine umfassende Novellierung der HOAI.
UPDATE: Im parallel verlaufenden Verfahren beim Bundesrat zum ArchLG hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, zu prüfen, ob in der künftigen Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Honorarordnung für Ingenieur- und Architektenleistungen ausdrücklich klargestellt werden sollte, dass die Grundlagen und Maßstäbe zur Berechnung von Honoraren sich im Rahmen des Angemessenen bewegen müssen.
UPDATE 2: Die Bundesregierung hat sich in ihrer Gegenäußerung dahingehend geäußert, dass aus ihrer Sicht hinreichend dafür Sorge getragen wurde, dass künftig angemessene Honorare im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen gezahlt würden. Einer weiteren Klarstellung bedürfe es nicht.
Der Gesetzentwurf zum ArchLG wird nun mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet.
Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure als Download
Stellungnahme von BIngK, BAK und AHO vom 6.10.2020
Quelle Text: Bundesingenieurkammer
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