21.10.2019 - Berlin
Das Kabinett hat am 16.10.2019 den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen gebilligt. Die Bundesregierung macht damit einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030. Die steuerliche Förderung soll die bestehenden, investiven Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte: „Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz im Gebäudesektor. Ich habe mich seit langem für die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung stark gemacht und freue mich, dass wir dieses wichtige Vorhaben heute gemeinsam auf den Weg bringen konnten. Steuerliche Anreize sind im Gebäudebestand ein zentrales Instrument und gut sowohl für den Klimaschutz wie auch für das Handwerk und Arbeitsplätze vor Ort."
Der
Gesetzesentwurf sieht vor, dass Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien steuerlich gefördert
werden. Dies sind beispielsweise ein Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster
oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Die Kosten solcher Maßnahmen
sollen künftig mit bis zu 20 Prozent über einen Zeitraum von drei Jahren
steuerlich in Abzug gebracht werden.
Die progressionsunabhängige Ausgestaltung gewährleistet, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen von der steuerlichen Förderung profitieren. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich bei dem geförderten Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Das Gesetz soll bereits für das Steuerjahr 2020 wirksam werden, die Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen könnten also erstmalig mit der Steuererklärung im Jahr 2021 geltend gemacht werden.
Sanierungswillige
haben zukünftig die Wahl: Entweder schreiben sie Einzelmaßnahmen steuerlich ab,
oder sie beantragen Investitionszuschüsse über die etablierten Programme wie
das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Marktanreizprogramm für Wärme
aus erneuerbaren Energien und das Heizungsoptimierungsprogramm.
In diesen
Programmen sieht das vom Kabinett beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 weitere Vorteile für Sanierungswillige vor: Investitions- und
Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen auf
Effizienzhaus-Niveau sollen zukünftig um zehn Prozentpunkte steigen.
Quelle: BMWi, Pressemitteilung vom 16.10.2019, Foto: jarmoluk / Pixabay.com
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