11.09.2019 - München
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat am 22.08.2019 bekannt gegeben, dass die Neufassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), VOB Teil A (VOB/A) Ausgabe 2019 am 15. September 2019 in Kraft tritt. Die Neufassung enthält die Aktualisierung des Abschnitts 1 im Nachgang zur Vergaberechtsreform 2016 und setzt auch Beschlüsse des Wohngipfels vom 21. September 2018 um.
Hier die Bekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2019 Nr. 357) vom 11. September 2019 im Wortlaut:
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 22. August 2019, Az. Z5-40011-1-5
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1.
1Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) novelliert. 2Die Neufassung der VOB Teil A vom 31. Januar 2019
2.
1Die neueste Fassung der VOB besteht aus
2Die Gesamtausgabe der Neufassung der VOB Teile A, B und C, VOB 2019 wird im Auftrag des DVA vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) herausgegeben. 3Die Teile A und B sind im Internet unter www.vergabeinfo.bayern.de im Bereich Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften eingestellt.
3.
1Die VOB Teil A Abschnitt 1 ist in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz. AT 19.02.2019 B2) anzuwenden. 2Teil B der VOB ist in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155 a vom 15. Oktober 2009, BAnz. 2010 S. 940), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Januar 2016 (BAnz. AT 19.01.2016 B3, BAnz. AT 01.04.2016 B1), anzuwenden. 3Teil C der VOB ist in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV), herausgegeben als DIN-Normen Ausgabe September 2016 anzuwenden.
4.
1Die Anwendung der Vorschriften von Abschnitt 2 und 3 der VOB Teil A in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz. AT 19.02.2019 B2) wird für Bauaufträge ab Erreichen der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB verbindlich vorgeschrieben
2Die Änderungen der Vergabeverordnung und Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit traten am 18. Juli 2019 in Kraft. 3Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOB Teil A und der Teile B und C ergibt sich für staatliche Vergabestellen aus der Bundeshaushaltsordnung und der Bayerischen Haushaltsordnung.
5.
1Diese Bekanntmachung tritt am 15. September 2019 in Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), VOB Teil A(VOB/A) Ausgabe 2019 vom 7. März 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 99 vom 20.03.2019) tritt mit Ablauf des 14. September 2019 außer Kraft.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
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