25.07.2019 - München
Das EuGH-Urteil zur HOAI hat entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Somit sieht die derzeit gültige Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) keine festen Stundensätze mehr vor. Daher sind jeweils auftragsbezogen entsprechende Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer (Ingenieurbüro) und Auftraggeber zu treffen. Mit dem kostenfreien Flyer "Stundensätze im Ingenieurbüro" will die Bayerische Ingenieurekammer-Bau eine Hilfestellung bei der Festlegung derartiger frei zu vereinbarender Stundensätze geben.
"Da die die Mindest- und Höchstsätze der HOAI jetzt wegfallen, müssen wir Planer in Zukunft noch besser kalkulieren, um die Leistung unserer Arbeit zu bemessen und auskömmlich arbeiten zu können", so Kammerpräsident Prof. Dr. Norbert Gebbeken.
Das Faltblatt soll der Orientierung von Auftragnehmer und Auftraggeber dienen und erläutert, wie man auf der Grundlage entscheidender Parameter, beispielsweise dem Bürogemeinkostenfaktor individuell auskömmliche Stundensätze ermittelt. Eine Übersicht ausgewählter Stundensätze anderer Dienstleister dient dem Vergleich mit dem hier ermittelten ermittelten Stundensatz.
Nur unter der Voraussetzung einer auskömmlichen Vergütung der Ingenieurbüros ist gewährleistet, dass dem Auftraggeber fachlich und wirtschaftlich fundierte Leistungen zur Verfügung gestellt werden können.
Ausschließlich eine breite Auswahl auskömmlich honorierter mittelständischer Büros wird auch künftig für den Leistungswettbewerb zwischen den "Besten", statt den "Billigsten" sorgen.
Die bayerischen Ingenieurbüros stehen mit ihren Leistungen für:
-Sicherheit
- Qualitätsgarantie
- Innovation
- Wirtschaftlichkeit
Der Flyer ist bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kostenfrei in gedruckter Form und als PDF zum Download erhältlich:
Titelfoto: © biker3/stock.adobe.com
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