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Gemeinsame Erklärung zu Planungswettbewerben

Der Wettbewerb als Weg zum wirtschaftlichen Projekt!

29.01.2018 - München

Gemeinsame Erklärung zu Planungswettbewerben

Der Bayerische Städtetag, die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau räumen Planungswettbewerben einen hohen Stellenwert ein und haben dazu eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Wettbewerbe sind von großer Bedeutung für die Baukultur und eignen sich für jede Art von Planungsaufgabe, angefangen von städtebaulichen Aufgabenstellungen, über Landschaftsplanungen, Gebäudeplanungen und Innenraumgestaltungen bis hin zu Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen.

Die Verbände hatten im Jahr 2016 beschlossen, eine Arbeitsgruppe „Planungswettbewerbe“ einzurichten, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bayerischen Architektenkammer, der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, des Bayerischen Städtetags und der Mitgliedstädte und - gemeinden des Bayerischen Städtetags zusammensetzte. Ziel dieser Arbeitsgruppe war es, die Vorteile des Wettbewerbswesens zu betonen, aber auch Vereinfachungspotential zu ermitteln.

Zentrale Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die vom Baureferenten der Stadt Würzburg, Herrn Prof. Christian Baumgart, Mitglied des Bau- und Planungsausschusses des Bayerischen Städtetags, und dem Vizepräsidenten der Bayerischen Architektenkammer, Herrn Karlheinz Beer, geleitet wurde, wurden in einer gemeinsamen Erklärung der Verbände zusammengefasst (siehe unten und PDF zum Download).

Die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau stehen den Städten und Gemeinden zu allen Fragen der Vergabe und Verfahren kostenfrei zur Verfügung.

Unterzeichner:
Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister, Vorsitzender des Bayerischen Städtetages
Christine Degenhart, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer
Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen  Ingenieurekammer-Bau

Download

Rundschreiben
Gemeinsame Erklärung

Gemeinsame Erklärung der Verbände zu Planungswettbewerben

Der Wettbewerb als Weg zum wirtschaftlichen Projekt!

Der Bayerische Städtetag, die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau räumen Planungswettbewerben einen hohen Stellenwert ein. Wettbewerbe sind von großer Bedeutung für die Baukultur. Sie erlauben es den Bauherren, in einem klar strukturierten, transparenten Verfahren den geeigneten Planer zu finden. Der Bauherr erhält mehrere Entwürfe, aus denen er die optimale Lösung für sein Vorhaben auswählen kann. Der Wettbewerb eignet sich für jede Art von Planungsaufgabe, angefangen von städtebaulichen Aufgabenstellungen, über Landschaftsplanungen, Gebäudeplanungen und Innenraumgestaltungen bis hin zu Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. In vielen Bereichen kann die Qualität der Ergebnisse durch interdisziplinäre Wettbewerbe (Architekten und Ingenieure) gesteigert werden.

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau, die Bayerische Architektenkammer, der Bund Deutscher Architekten, der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure, der Verband Beratender Ingenieure und der Bund Deutscher Innenarchitekten haben eine Broschüre „Vergabe freiberuflicher Leistungen nach der VgV – Ein Leitfaden für kommunale Auftraggeber“ herausgegeben, an deren Bearbeitung die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, der Bayerische Städtetag, der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Landkreistag sowie der Bezirk Oberbayern mitgewirkt haben. Auf diese Broschüre sei an dieser Stelle verwiesen.

  1. Ein guter Weg zum wirtschaftlichen Projekt führt über den Wettbewerb. Die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau stehen den Kommunen beratend zur Seite.
    Ein Wettbewerb setzt auf einen anonymen Wettstreit um die beste Lösung eines Projekts. Er sichert die bestmögliche Qualität hinsichtlich Funktion, Wirtschaftlichkeit und Gestaltung. Wettbewerbe stellen eine effiziente Planung sicher. Für die Summe eines einzigen Vorplanungshonorars erhält der Auslober eine Vielzahl von Planungsalternativen für sein Projekt. Dabei kann der Wettbewerb durch eindeutige Beurteilungskriterien auch die Eckdaten für die Bau- und Betriebskosten bei unterschiedlichen Lösungen aufzeigen, so dass ein langfristig wirtschaftliches Ergebnis prämiert und realisiert werden kann.

  2. Wettbewerbe fördern den Dialog zwischen den Planungsbeteiligten.
    Berichterstattung über Aufgabenstellung und Ergebnisse der Wettbewerbe führen zu Transparenz im Planungsgeschehen und fördern eine Kultur des öffentlichen Diskurses über Planen und Bauen. In mehrstufigen Wettbewerbsverfahren können bei herausgehobenen Projekten erfolgreich Beteiligungsformate durchgeführt werden.Wettbewerbe ermöglichen somit mehr Partizipation und Akzeptanz.

  3. Der Wettbewerb als geregeltes Verfahren zum Schutz der Auftraggeber und - nehmer.
    Faire Spielregeln stellen eine objektive Beurteilung aufwendig erarbeiteter Entwürfe sicher und gewährleisten, dass die Verfasser der besten Arbeiten mit einer Beauftragung des Bauherrn rechnen können. Für den Auslober gewährleistet das geregelte Verfahren Entscheidungssicherheit.

  4. Der Auslober bleibt auch im Wettbewerb Herr des Verfahrens.
    Der Auslober nimmt entscheidenden Einfluss auf das Verfahren, indem er die Preisrichter bestimmt. Dabei können auch städtische Mitarbeiter oder Angestellte städtischer Gesellschaften zum Preisrichter berufen werden. Jedoch muss die Mehrheit der Preisrichter unabhängig vom Auslober sein. Der Auslober entscheidet abschließend über die Auftragsvergabe.

  5. Auslobungen bieten Orientierung und Sicherheit.
    Mit einer sorgfältig erarbeiteten und – zum Beispiel kostenfrei durch die Bayerische Architektenkammer oder Bayerische Ingenieurekammer-Bau – gut betreuten Auslobung und dem zugehörigen Raum- und Funktionsprogramm fordert sich der Bauherr selbst, die Aufgabe zu durchdenken und in vielen Konsequenzen zu hinterfragen. Er diszipliniert damit sich selbst und die Nutzer des späteren Gebäudes und sorgt so für eine frühzeitige Einbindung aller Interessensgruppen am Bauwerk. Ebenso wichtig ist ein straffer Leistungsumfang, der die geistig-schöpferische Aufgabe in den Mittelpunkt stellt.

  6. Fairer Umgang mit Planungsleistungen bei Mehrfachbeauftragung: Qualitätssicherung außerhalb von Wettbewerbsverfahren.
    Der Wettbewerb bietet beste Rahmenbedingungen, um optimale Grundlagen für ein Vorhaben zu schaffen. Jedoch haben sich in der Praxis Verfahren erprobt und gefestigt, die außerhalb des geregelten Wettbewerbsverfahrens für die jeweilige Kommune oder für ein kommunales Unternehmen ein im Einzelfall optimales Ergebnis erzielen (z.B. Plangutachten, Gutachterverfahren). Allerdings muss auch in diesen Verfahren mit dem Aufwand der teilnehmenden Architekturbüros entsprechend umgegangen und eine angemessene Vergütung der Leistung gesichert werden. Der Leistungsumfang muss mit der in Aussicht gestellten Vergütung korrelieren, d.h. wird eine niedrige Vergütung ausgelobt, muss auch der Leistungsumfang reduziert werden. Ein guter Weg ist, die Leistungen und deren Vergütung mit der jeweiligen Kammer abzustimmen. Diese stehen den Auslobern zu allen Fragen der Vergabe und Verfahren kostenfrei zur Verfügung (www.byak.de und www.bayika.de).

Gezeichnet

Prof. Christian Baumgart (AG-Vorsitzender)
Karlheinz Beer (stellv. AG-Vorsitzender)

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