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Denkmalpflege bedeutet ressourcenschonendes Bauen und Erhalt von Baukultur

Kolumne von Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Jürgen Edelhäuser, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 30.01.2026

30.01.2026 - München

Denkmalpflege bedeutet ressourcenschonendes Bauen und Erhalt von Baukultur

Das novellierte Bayerische Denkmalschutzgesetz stärkt die Nutzung erneuerbarer Energien und vereinfacht Modernisierungen an Baudenkmälern, so Vorstandsmitglied Klaus-Jürgen Edelhäuser in der aktuellen Kammerkolumne in der Bayerischen Staatszeitung. Durch die Einbindung von Fachleuten in das Gesetzgebungsverfahren und die Einführung eines Denkmalpflegewerkes können Instandsetzungsmaßnahmen erleichtert werden. Ziel ist der Erhalt von Denkmalwerten bei zeitgemäßer Nutzung und wirtschaftlichem Betrieb.

Kommentar / Kolumne

Denkmalpflege bedeutet ressourcenschonendes Bauen und Erhalt von Baukultur

Attraktivität der Denkmalpflege

Als das Bayerische Denkmalschutzgesetz im Juli 2023 in seiner novellierten Fassung in Kraft trat, sorgte es für große Aufmerksamkeit. Ein wichtiger Punkt dieser Novellierung war es, der Nutzung von regenerativen Energien im Baudenkmal und der energetischen Modernisierung von Baudenkmalen mehr Raum im Gesetz zu geben. 

Dieser bedeutende Schritt wurde von vielen Denkmaleigentümern und auch von vielen Fachleuten ersehnt, gleichsam aber auch von vielen im Denkmalbereich engagierten Personen mit Sorge wahrgenommen. 

Verbessertes Image durch neue Regelungen

Die Angst war groß, Denkmalwerte könnten, insbesondere durch Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energien, beeinträchtigt werden. Tatsächlich gelang es dem Gesetzgeber mit dieser Novellierung, durch die neuen Regelungen das Image der Denkmalpflege zu verbessern. 

Die Erleichterungen im Zusammenhang mit energetischen Modernisierungen trugen keineswegs dazu bei, dass historische Substanz beschädigt wurde. Vielmehr wurden Denkmaleigentümer vielerorts dazu motiviert, in historische Gebäude zu investieren. 

Für eine große Überraschung sorgte dann das Wissenschaftsministerium, als nicht einmal ein Jahr nach dieser Novellierung die nächste Überarbeitung des Gesetzes angekündigt wurde. Ein wesentliches Stichwort in diesem Zusammenhang war, wie gegenwärtig bei vielen Gesetzgebungsverfahren, die Entbürokratisierung und damit eine mögliche Vereinfachung des Gesetzes.

Direkte Einbindung der wichtigsten Protagonisten

Mit dieser zweiten Novellierung innerhalb kürzester Zeit wurde dann zudem ein völlig neues Procedere aufgegriffen: Statt erst im Zuge der Verbändeanhörung die Stellungnahmen zu einem Gesetzesentwurf einzuholen, wurden die wichtige Protagonisten über den Landesdenkmalrat bereits direkt in das Verfahren eingebunden. 

So hatten nicht nur das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, sondern auch Ingenieure, Architekten, das Handwerk und viele mehr bis hin zur Vollzugsebene die Möglichkeit, die Erfahrungen aus der Praxis als Impulse im Gesetzgebungsverfahren einfließen zu lassen.

Mit der Novellierung, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, ist es dann tatsächlich auch gelungen, „Ballast“ abzuwerfen und beispielsweise den Umfang von erlaubnispflichtigen Maßnahmen zu reduzieren. Außerdem ist die Einführung eines Denkmalpflegewerkes vorgesehen, über das bei Baudenkmalen regelmäßige Instandsetzungsmaßnahmen dann deutlich vereinfacht werden können.

Die zeitgemäße Nutzung der Baudenkmäler steht im Vordergrund

Die Bayerische Landesamt für Denkmalpflege steht oft in der Kritik, es würde sich einer Instandsetzung und Modernisierung von Baudenkmälern in den Weg stellen. Das Gegenteil ist der Fall: Gerade die Denkmalfachbehörde versucht, die zeitgemäße Nutzung von Baudenkmalen und damit auch die Nutzer der Denkmäler in den Vordergrund zu stellen.

Das erkennt man auch beim Blick auf das novellierte Gesetz. „Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen (…), deren Erhaltung (…) im Interesse der Allgemeinheit liegt.“ So steht es im Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Der Erhalt von Denkmälern ist also nicht der Selbstzweck eines Gesetzes, sondern ist in unser aller Interesse. Das bedeutet, dass Planungen so sorgfältig durchgeführt werden müssen, dass einerseits die Denkmalwerte erhalten bleiben und andererseits aber eben auch eine behagliche Nutzung und ein möglichst wirtschaftlicher Gebäudebetrieb möglich sind.

Denkmalpflegepreis würdigt herausragende Ingenieurleistungen

Als Ingenieurinnen und Ingenieure beweisen wir regelmäßig, dass wir im Umgang mit historischer Bausubstanz mehr als nur geübt sind. Am 17. März endet die Auslobungsfrist für den diesjährigen Bayerischen Denkmalpflegepreis, in dem wieder herausragende Ingenieurleistungen im Denkmal gewürdigt werden. Alle Infos zur Teilnahme gibt es unter: www.bayerischer-denkmalpflegepreis.de

In den letzten Jahren erfreute sich der Preis einer ungebrochen großen Teilnahme. Zudem konnte immer eine große Bandbreite an Ingenieuraufgaben - von der Tragwerksplanung bis hin zur Gebäudetechnik - gewürdigt werden. 

Denkmalpflege ist attraktiv und modern. Denkmalpflege bedeutet, ressourcenschonendes Bauen und Erhaltung von Baukultur. Das Denkmalschutzgesetz hat wesentliche Weichen gestellt. Planerinnen und Planer sowie auch das Handwerk sind bereit!

Kolumne von Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Jürgen Edelhäuser, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 30.01.2026

Kolumne zum Download 

Foto: Tobias Hase

Kolumne in der Bayerischen Staatszeitung

Die Kolumne der Kammer in der Bayerischen Staatszeitung

Die Bayerische Ingenieurekammer veröffentlicht einmal im Monat eine Kolumne zu aktuellen Themen in der Bayerischen Staatszeitung. Hier nehmen die Mitglieder des Vorstands der Kammer Stellung zu Themen aus Bauwesen, Politik und Gesellschaft.

Hier haben wir Ihnen alle Kolumnen zum Lesen oder als Download bereitgestellt.

 

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