29.01.2026 - München
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) bildet seit seiner Einführung im Jahr 1973 die rechtliche Grundlage für den Schutz und die Pflege denkmalwerter Objekte im Freistaat Bayern. Die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Änderungen aktualisieren die gesetzliche Grundlage vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen. Dazu hat das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz (BLfD) jetzt eine neue Arbeitsausgabe veröffentlicht.
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz definiert Denkmäler, regelt ihre Erhaltung und Nutzung sowie die Aufgaben der Denkmalschutzbehörden. Mit rund 110.000 bekannten Bau- und 50.000 Bodendenkmälern verdeutlicht die Fülle denkmalwerter Zeugnisse in Bayern die unverzichtbare Bedeutung eines modernen Rechtsrahmens.
Die überarbeitete Fassung des BayDSchG berücksichtigt diese Anforderungen, indem sie Aspekte der Energiewende und der Bürokratieentlastung aufnimmt, ohne den verbindlichen Schutz der Kulturgüter zu reduzieren.
Mit dem Inkrafttreten zum Jahresbeginn wird die kontinuierliche Weiterentwicklung des Denkmalrechts deutlich. Der Schutz des historischen Erbes bleibt Kernaufgabe, gleichzeitig reagiert das Gesetz auf gesellschaftliche und technische Entwicklungen.
Die aktuelle Arbeitsausgabe des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes 2026 ist hier abrufbar:
BayDSchG - Bayerischen Denkmalschutzgesetz - Arbeitsausgabe
Die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Änderungen am Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) finden Sie hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2025-657/
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz in der aktuellen Fassung finden Sie hier:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSchG/true
Quelle: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Titelfoto Arbeitsausgabe: Ehemaliges Zollhaus der Rothenburger Landhege, Foto: Matthias Zink
Das novellierte Bayerische Denkmalschutzgesetz stärkt die Nutzung erneuerbarer Energien und vereinfacht Modernisierungen an Baudenkmälern, so Vorstandsmitglied Klaus-Jürgen Edelhäuser in der aktuellen Kammerkolumne in der Bayerischen Staatszeitung. Durch die Einbindung von Fachleuten in das Gesetzgebungsverfahren und die Einführung eines Denkmalpflegewerkes können Instandsetzungsmaßnahmen erleichtert werden. Ziel ist der Erhalt von Denkmalwerten bei zeitgemäßer Nutzung und wirtschaftlichem Betrieb.
Bis zum 17. März 2026 sind private und öffentliche Bauherren sowie am Bau beteiligte Ingenieure aufgerufen, sich mit ihren Projekten um den Bayerischen Denkmalpflegepreis 2026 zu bewerben. Der Preis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert und wird in den beiden Kategorien „Private Bauwerke“ und „Öffentliche Bauwerke“ in Gold, Silber und Bronze vergeben. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege loben den Preis seit 2008 im Zwei-Jahres-Turnus aus.
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