16.12.2025 - Berlin
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Bereichen Straße, Schiene und Wasserstraße umfassend modernisieren und beschleunigen. Der Verband Beratender Ingenieure VBI fordert in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf, jetzt alle Chancen beim Infrastruktur-Zukunftsgesetz zu nutzen.
Eine grundlegende Modernisierung des Planungsrechts ist dringend erforderlich. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz markiert einen wichtigen Schritt auf diesem Weg. Aus Sicht der Ingenieurpraxis entstehen Verzögerungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren allerdings nicht allein aus komplexen gesetzlichen Regelungen, sondern sind häufig durch unklare Zuständigkeiten bedingt und werden durch heterogene Bewertungsmaßstäbe, uneinheitliche Verwaltungsabläufe und fehlende digitale Infrastrukturen in den Behörden befördert. Wesentlich ist es deshalb auch, aktiv auf eine Veränderung des behördlichen Arbeits- und Entscheidungsverhaltens hinzuwirken.
VBI-Hauptgeschäftsführer Sascha Steuer: „Als Vertreter der Planungsunternehmen in Deutschland unterstützt der VBI alle Schritte, mit denen Verfahren strukturiert, Standards harmonisiert und Planungsprozesse digitalisiert werden. Es ist zu begrüßen, wenn damit auch die Entscheidungssicherheit der Behörden gestärkt wird. Ein verlässliches und effizientes Planungsrecht entsteht nur dann, wenn gesetzliche Vorgaben mit klaren internen Leitlinien und zeitgemäßen Verwaltungsstrukturen verbunden sind. Bestehende Handlungsspielräume müssen konsequent genutzt werden.“
Der Entwurf bündelt zahlreiche Maßnahmen: die stärkere Digitalisierung der Verfahren, die gesetzliche Einstufung zentraler Infrastrukturvorhaben als Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses, Ansätze zur Vereinheitlichung im Natur- und Artenschutz sowie die Vereinfachung einzelner Prüf- und Beteiligungsschritte wie der Raumverträglichkeitsprüfung und der Linienbestimmung. Ergänzend werden Genehmigungs- und Einvernehmensfiktionen eingeführt, vorhandene Spielräume bei Ersatzneubauten gestärkt und umweltrechtliche Rechtsschutzregelungen punktuell fortentwickelt, um Missbrauch vorzubeugen und die Bestandskraft von Genehmigungen zu erhöhen.
Der gegenüber dem Entwurf vom November 2025 nachgebesserte Referentenentwurf ist aus Sicht des VBI grundsätzlich zu begrüßen.
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Quelle: VBI, Fotos: ollo / iStock, Alexander Klebe / VBI
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