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Verbändebündnis unterstützt Regierungsentwurf zum Vergaberecht

Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 10.11.2025

10.11.2025 - Berlin

Verbändebündnis unterstützt Regierungsentwurf zum Vergaberecht

Gemeinsam unterstützen die Bundesingenieurkammer (BIngK), die Bundesarchitektenkammer (BAK), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) ausdrücklich den Regierungsentwurf zum Vergaberecht, insbesondere den Kompromiss für eine mittelstandsfreundliche Vergabe. Schon der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich eine mittelstandsgerechte Vergabe und keinerlei Aufweichungen hiervon vor. Am 10. November 2025 fand dazu eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie statt.

Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer, Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)

Die Verbände der Planerinnen und Planer und der bauausführenden Wirtschaft plädieren auch für eine Vereinfachung und Beschleunigung öffentlicher Investitionen. Eine Aufweichung der Mittelstandsklausel wäre dabei aber kontraproduktiv. Mit der Fach- und Teillosvergabe sei der Wiederaufbau in Deutschland nach dem Weltkrieg effektiv und schnell geleistet worden. Die Fach- und Teillosvergabe sei also nicht der Grund für die heutigen längeren Realisierungszeiten. Bislang gebe es auch keine Belege dafür, dass eine Gesamt- oder Konzernvergabe für schnellere Umsetzungen sorge.

Zudem sei die „zeitliche Komponente“, wie sie der Bundesrat vorschlägt, ein völlig neuer und unbestimmter Rechtsbegriff – mit all seinen Unabwägbarkeiten und Unsicherheiten für künftige erfahren.

Auch bestünden verfassungsrechtliche Bedenken, da der Vorrang der Losvergabe bislang gleiche Zugangschancen zu öffentlichen Aufträgen ermöglicht und so Ausdruck des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG) sei.

Eine Aushöhlung des Vorrangs der Losvergabe hätte zusätzlich gravierende negative wirtschaftliche Folgen für die mittelständisch geprägte Planungs- und Bauwirtschaft. Über 98 Prozent der Bauunternehmen beschäftigen weniger als 100 Mitarbeitende, über 90 Prozent der Planungsbüros weniger als 50 – viele Architektenbüros sogar weniger als 10 Mitarbeitende. Eine faire Vergabe ist für diese kleinen Unternehmen, etliche davon „Start-ups“, existenziell. Die Stärkung kleiner und mittelständischer Planungsbüros ist im Interesse einer Erweiterung des Wettbewerbs bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Teilnahme möglichst vieler Wettbewerber unbedingt erforderlich.

Gutachten von Prof. Dr. rer. pol. Michael Eßig und Prof. Dr. iur. Martin Burgi

In ihrem Expertengutachten für die Bundesvereinigung Bau und den ZDH bewerten Professor Dr. rer. pol. Michael Eßig (Universität der Bundeswehr München) und Professor Dr. iur. Martin Burgi (Ludwigs-Maximilians- Universität München) die Bedeutung des Erhalts des Primats der Fach- und Teillosvergabe bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Mittelstand und Wettbewerb aus beschaffungswirtschaftlicher undvergaberechtlicher Perspektive. Die Autoren kommen darin zu dem klaren Ergebnis, dass eine Aufweichung des Losgrundsatzes den Wettbewerb schwächt, kleine und mittlere Unternehmen vom Marktzugang ausschließt und zudem europarechtlich problematisch wäre.

Der Vorschlag der Bundesregierung sieht hingegen klar bestimmte Begriffe vor: Sondervermögen, Wertgrenze und Infrastruktur. Entgegen den Äußerungen der kommunalen Spitzenverbände, ist eine Aushöhlung des Vorrangs der Losvergabe nach Einschätzung der Verbände gerade nicht im Interesse der Kommunen ist. Denn die Kommunen leben von den Gewerbesteuern, die die heimische Wirtschaft aufbringt. Bei Konzernvergaben würden sich die Kommunen genau diesen Ast absägen, auf dem sie sitzen. Wenn Kommunen sich angeblich nicht mehr zutrauen, mit ihren heimischen Handwerkern und Mittelständlern eine Vergabe zu organisieren, sollten sie erst recht die Finger von Vertragsverhandlungen mit internationalen Konzernen und großen Rechtsabteilungen lassen. Wohin das führt, kann man ja in den Kommunen sehen, die dies mit der Signa-Gruppe versucht haben.

Von Beginn eines Bauvorhabens bis zur Fertigstellung entfallen mittlerweile 85 Prozent der Zeit auf Planungs-, Genehmigungs- und Gerichtsverfahren. Lediglich 15 Prozent bei öffentlichen Bauvorhaben entfallen noch auf Vergabe und das eigentliche Bauen. Bisher gebe es keinen Beleg, dass eine Vergabe an einen Konzern, der gerade vor Ort keine Gewerbesteuer zahlt, tatsächlich zu einer Beschleunigung führt.

Daher sind die Verbände der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen für den ausgewogenen Kompromiss im Paragraphen 97 Absatz 4 dankbar, der dafür sorgt, dass kleine, mittlere und große Unternehmen in Zukunft weiter für die öffentliche Hand bauen können, die regionale Wirtschaft gefördert, die Gewerbesteuereinnahmen stetig bleiben und den Kommunen damit dauerhaft geholfen ist.

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren fand am 10. November 2025 eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag zum Vergabebeschleunigungsgesetz statt.

Quelle: Bundesingenieurkammer, Foto: Thomas Trutschel/photothek / Deutscher Bundestag

Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie

Video und Bericht vom 10.11.2025

 
 

Bauindustrie verlangt noch schnellere Vergabeverfahren

Die von der Bundesregierung geplante Beschleunigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geht der Bauindustrie noch nicht weit genug. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 10. November 2025, erklärte Tim-Oliver Müller vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, zwar könne jetzt vom zeitraubenden und komplizierten Vergabeverfahren über einzelne Lose abgewichen werden. Eine Gesamtleistung dürfe aber nur vergeben werden, wenn zeitliche Gründe dies für aus dem Sondervermögen finanzierte Infrastrukturvorhaben ab einem geschätzten Wert von rund 14 Millionen Euro erfordern würden.

Laut Müller hat es aber keinen Sinn, „für den gleichen Beschaffungsgegenstand unterschiedliche Beschaffungsregeln anzuwenden, nur weil die Finanzierung in einigen Fällen aus dem Sondervermögen stammt und zufällig eine bestimmte Projektgröße erreicht wird“. So könne der kommunale Neubau einer Förderschule mindestens sechs Jahre und über 50 Einzelaufträge („Lose“) beanspruchen. Die ursprünglich geschätzten Kosten könnten sich dadurch nahezu verdoppeln.

Dina Westphal von der Deutschen Bahn AG sagte, es bestehe das praktische Bedürfnis, Lose zusammengefasst vergeben zu können. Dafür sehe das Gesetz bereits Ausnahmen von der Losvergabe vor, wenngleich die Anforderungen für Auftraggeber hoch seien. Allerdings würden die engen Anwendungsvoraussetzungen und die Kopplung an das Infrastruktur-Sondervermögen kaum Erleichterungen bei der Vergabe und anschließenden Umsetzung von Infrastrukturvorhaben bewirken.

Bedeutung des Losverfahrens für mittelständische Betriebe

Prof. Dr. jur. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München lobte den Entwurf. Die beabsichtigte Vereinfachung und Beschleunigung gelinge. Er betonte aber die Bedeutung des Losverfahrens für mittelständische Betriebe. Wenn großvolumige Vorhaben, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert würden, insgesamt und nicht in Teilen vergeben werden würden, bestehe die Gefahr einer Einschränkung des Wettbewerbs. „Es ist empirisch belegt, dass mehr Wettbewerb stattfindet, wenn ich mehr Lose habe“, erklärte Burgi. Das Losverfahren bedeute „mehr Angebote, mehr Auswahl, mehr Qualität und mehr Preiswettbewerb“.

Prof. Dr. Stefan Hertwig von der Berliner Kanzlei CBH Rechtsanwälte sagte, eine Beschleunigung und Vereinfachung des Vergaberechts sei uneingeschränkt zu begrüßen. Die geplante Neuregelung zur Losvergabe, wonach aus zeitlichen Gründen nur bei bestimmten Infrastrukturvorhaben eine Gesamtvergabe erfolgen dürfe, gehe an der Rechtswirklichkeit vorbei und sei nicht rechtssicher handhabbar. Es sollte daher auf den früheren Entwurf zurückgegangen werden, wonach generell auch „zeitliche“ Gründe eine Gesamtvergabe rechtfertigen könnten.

Auch Bernd Düsterdiek von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erklärte, die vorgesehene Neuregelung zum sogenannten Losgrundsatz werde die Rahmenbedingungen der Vergabepraxis in keiner Weise verbessern, sondern wäre im Gegenteil ein „deutlicher Rückschritt“. Der Entwurf verkompliziere die Vergabe, indem ein neuer Ausnahmetatbestand bezogen auf das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ eingefügt werde.

Tiefstpreisangebote aus Nicht-EU-Staaten

Heiko Reese von der Industriegewerkschaft Metall nannte es wirtschafts- und gesellschaftspolitisch fahrlässig, Haushaltsmittel in dreistelliger Milliardenhöhe nicht oder nur unzureichend zur Sicherung der heimischen Wertschöpfung und Beschäftigung sowie zur Förderung grüner Leitmärkte einzusetzen. Öffentliche Aufträge müssten daher konsequent mit „Local Content“-Regelungen verknüpft werden. Davon sei in dem Gesetzentwurf nichts zu erkennen.

Auch Michael Stamm vom Deutschen Gewerkschaftsbund nannte es höchste Zeit, Local-Content-Vorschriften zu nutzen. Gerade Angebote aus Nicht-EU-Staaten seien immer wieder durch dumpingverdächtige Tiefstpreisangebote gekennzeichnet. Auch die Erteilung von Direktaufträgen mit einer Auftragswertgrenze in Höhe von 50.000 Euro stehe sei vergaberechtlich höchst problematisch, haushaltsrechtlich bedenklich und weder mittelstands- noch innovationsfreundlich. Mit dem europäischen Primärrecht dürfte sie kaum vereinbar sein.

Kritik an der Rechtswegverkürzung

Lars Mörchen von der Bundesrechtsanwaltskammer begrüßte die Zielsetzung des Entwurfs zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung des Vergaberechts. Er lehnte jedoch die Rechtswegverkürzung durch den Entfall der aufschiebenden Wirkung in der Beschwerdeinstanz ab. Eine solche verfahrensrechtliche Einschränkung führe entweder zu einem europa- und verfassungswidrigen Verstoß gegen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz oder in vielen Fällen sogar zu einer Verlangsamung des Verfahrens.

Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (21/1934). Damit soll unter anderem die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro erhöht werden. Weiterhin ist die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten vorgesehen. 
(hle/10.11.2025)

Quelle und Video: Deutscher Bundestag, Foto: picture alliance / Westend61 | Jaen Stock

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