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Bundesregierung beschließt Entlastungspaket: Infrastruktur-Zukunftsgesetz - Novelle Energieeffizienzgesetz - Reform Gebäudetyp-E-Gesetz

50 Eckpunkte als Grundlage für konkrete Entlastungsgesetze

05.11.2025 - Berlin

Bundesregierung beschließt Entlastungspaket: Infrastruktur-Zukunftsgesetz - Novelle Energieeffizienzgesetz - Reform Gebäudetyp-E-Gesetz

Das Entlastungskabinett der Bundesregierung hat am 5. November 2025 weitreichende Beschlüsse für spürbare Entlastungen von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen gefasst. Im Zentrum stehen gut 50 Eckpunkte, auf die sich das Regierungsteam geeinigt hat - darunter das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (BMV) zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Novelle des Energieeffizienzgesetzes und die Reform des Gebäudetyp-E-Gesetzes.

Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, sagte: „Die Regierung hat nun einen konkreten Plan für langfristigen Bürokratierückbau. Damit schalten wir das Entlastungspaket scharf – in Umfang, Struktur und Konsequenz ist das ein Ergebnis, wie Deutschland es seit vielen Jahren nicht erlebt hat. Ich danke den Ministerien der Regierung. Dies zeigt, dass wir als Team gut zusammenarbeiten.“

50 Eckpunkte als Grundlage für konkrete Entlastungsgesetze

Die Bundesregierung hat sich auf gut 50 detailliert ausgearbeitete Eckpunkte verständigt, die aus den einzelnen Ressorts kommen. Viele davon führen zu substanziellen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Diese Maßnahmen gehen deutlich über die ersten Erwartungen für die Entlastungssitzung hinaus und sollen nun zügig in Gesetzesform gebracht werden.

Beispiele dafür sind:

  • Weniger Akten, bessere Straßen, Schienen und Brücken: Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (BMV) beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren. Verfahren werden gebündelt, verschlankt und digitalisiert. Das bedeutet weniger Schritte und kürzere Durchlaufzeiten.

  • Effizienz ja – Overhead nein: Die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (BMWE) beinhaltet eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie, inklusive eines Praxischecks mit Fokus auf Rechenzentren. Die Pflichten werden präziser, der Aufwand wird geringer.

  • Weniger Muss, mehr Haus: Die Reform des Gebäudetyp-E-Gesetzes (BMJV und BMWSB) beinhaltet u. a. Anpassung des Bauvertragsrechts, damit von nicht zwingenden Komfort- beziehungsweise Ausstattungsstandards leichter abgewichen werden kann. So wird Bauen einfacher, günstiger und schneller.

  • Sicher arbeiten, schlau regeln: Das Sofortprogramm für die Vereinfachung im Arbeitsschutz (BMAS) beinhaltet u. a. das Anheben von Schwellen für Sicherheitsbeauftragte (≈ 123.000 Beauftragte entfallen), die Abschaffung von Druckluftbeauftragten und die Modernisierung von Formvorgaben.

  • Berichten, was wirklich zählt: Nationale Umsetzung des derzeit auf EU-Ebene in Verhandlungen befindlichen EU-Omnibus-Entlastungspakets zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (BMJV). Es beinhaltet u. a. die deutliche Verkleinerung des Anwendungsbereichs (bis zu 80 Prozent) bei Beibehaltung des Prüfstandards „begrenzte Sicherheit“. Das bringt eine spürbare Entlastung.

  • Funk & Faser – schneller durch: Die TKG-Novelle (BMDS) beschleunigt den Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetz – auch im Gebäude. Ausbauhindernisse werden per Fiktionsregeln abgebaut.

Zusätzlich: Acht sofort beschlossene Entlastungen - mindestens 100 Millionen Euro Entlastung

Darüber hinaus hat das Entlastungskabinett acht konkrete Maßnahmen beschlossen, die unmittelbar umgesetzt werden und mindestens 100 Millionen Euro an Entlastung bringen sollen.

Das umfasst unter anderem die Vereinfachung der Gewerbeordnung und Aufhebung von Berichtspflichten für verschiedene Bereiche, die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen und zielgerichtete Erleichterungen hinsichtlich steuerlicher Verordnungen.

Vereinfachung in Brüssel - weniger Auflagen, mehr Pragmatismus

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit mit der EU. Die Bundesregierung wird sich in Brüssel aktiv für den Abbau überflüssiger Bürokratie einsetzen und darauf hinwirken, dass neue EU-Vorgaben einfacher und schlanker ausgestaltet werden.

„Wir wollen kein deutsches Goldplating mehr - stattdessen setzen wir auf 1:1-Umsetzung und klare Vereinfachung“, betonte Wildberger.

3 Milliarden Euro Entlastung in den ersten 6 Monaten beschlossen

Die Bundesregierung hat bereits Entlastungen im Umfang von rund 3 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Mit den neuen Beschlüssen soll dieser Kurs konsequent fortgesetzt werde.

„Wir als Bundesregierung wissen: Bürokratierückbau gelingt nur gemeinsam. Alle Ressorts tragen Verantwortung – und alle übernehmen sie. Dieses gemeinsame Commitment für spürbare Entlastung ist die neue Qualität, die unsere Regierungsarbeit auszeichnet. Gleichzeitig gilt es jetzt, den Blick auf die Umsetzung und weitere Vorhaben zu richten“, sagte Wildberger.

Mit den Beschlüssen ist ein zentraler Meilenstein erreicht. Jetzt folgen die handwerkliche Ausgestaltung und gesetzliche Umsetzung der Eckpunkte. „Nach dem Entlastungskabinett beginnt die Phase der Umsetzung - entschlossen, sorgfältig und gemeinsam“, so Wildberger weiter.

Weitere Informationen

Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für Bürokratierückbau

BMDS: Bundesregierung beschließt umfassendes Entlastungspaket

Auszüge aus dem Entlastungspaket mit Bezug zum Bauwesen

1. Bereits beschlossene Maßnahmen

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 1,7 Milliarden Euro; Bürgerinnen und Bürger ca. 506 Millionen Euro; Wirtschaft 335 Millionen Euro

Das Gesetz begegnet aktiv dem Wohnraummangel. Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus ermöglicht der neue § 246e BauGB befristet bis Ende 2030 Abweichungen vom Planungsrecht, während zugleich bestehende Befreiungs- bzw. Abweichungsmöglichkeiten zugunsten des Wohnungsbaus erweitert werden. Ergänzend wird die planerische Bewältigung von Lärmkonflikten gestärkt; in begründeten Fällen sind auch Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) zulässig.

Vergabebeschleunigungsgesetz
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 281,9 Millionen Euro; Wirtschaft 98,9 Millionen Euro

Die nationalen Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte werden durch das vorliegende Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) angepasst und die öffentliche Beschaffung dadurch vereinfacht und beschleunigt, etwa durch eine Reduzierung der Nachweispflichten und eine Anhebung der Direktauftragswertgrenzen für Bundesbeschaffungen auf 50.000 Euro.

Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz sowie Abweichende Verwaltungsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 6,9 Millionen Euro; Verwaltung ca. 22,9 Millionen Euro

Die Bundesregierung hat das Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz zusammen mit Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr beschlossen, wodurch die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr maßgeblich erleichtert und beschleunigt wird.

RED-III-Umsetzung im WHG, BImSchG, WindBG, BauGB und ROG
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 16,3 Millionen Euro

In das WHG und das BImSchG wird jeweils eine Pflicht zur elektronischen Durchführung des Zulassungsverfahrens bei unter die Richtlinie (EU) 2018/2001 fallenden Vorhaben aufgenommen. Im WHG werden insbesondere die Zulassungsfristen für EE-Vorhaben weiter verkürzt bzw. für bestimmte EE-Vorhaben erstmals kurze Zulassungsfristen geregelt. Im Zuge der Richtlinienumsetzung werden im BImSchG die Regelungen, die der Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 dienen, zur Erleichterung der Rechtsanwendung in einer gesonderten Vorschrift verortet (§ 10a BImSchG). Zudem werden im WindBG Genehmigungserleichterungen in sog. Beschleunigungsgebieten eingeführt, während die Anpassungen an BauGB und ROG die planerische Ausweisung dieser Beschleunigungsgebiete zum Gegenstand haben.

RED-III-Umsetzung im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 21,89 Millionen Euro p.a.

Die Bundesregierung hat eine Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Wind auf See sowie für die Stromnetze beschlossen.

Geothermie-Beschleunigungsgesetz
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 10,4 Millionen Euro; Verwaltung ca. 3,3 Millionen Euro; Zeitersparnis Bürger ca. 800 Stunden

Die Bundesregierung hat das Geothermie-Beschleunigungsgesetz beschlossen, um den Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und -speichern sowie die Erkundung von Erdwärme zu erleichtern und zu beschleunigen.

Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz
Entlastungswirkung für die Wirtschaft mind. ca. 150.000 Euro; Verwaltung mind. ca. 112.500 Euro

Die Bundesregierung hat das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz beschlossen, mit dem relevante Genehmigungs- und Vergabeverfahren für Wasserstoffinfrastruktur schneller, einfacher und digitaler gemacht werden.


2. Entlastungsmaßnahmen der Kabinettsitzung vom 01.11.2025

In der Kabinettsitzung vom 01.11.2025 behandelte die Bundesregierung eine Reihe von Vorhaben, mit denen weitere Entlastungen angestrebt werden. 

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten

Durch den Gesetzentwurf sollen insbesondere die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern und Maklern nach der Gewerbeordnung und diverse Berichtspflichten gestrichen werden. Zudem wird das Heizungslabel abgeschafft. Hierdurch wird die Wirtschaft um 47,7 Millionen Euro entlastet und die Verwaltung um 10 Millionen Euro entlastet.

Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen

Der Gesetzentwurf führt zu Entlastungen von jährlichem Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger in Höhe von rund 5 Millionen Euro, für die Wirtschaft in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro und für Länder in Höhe von rund 10,7 Millionen Euro. Zu-dem ergibt sich eine erhebliche Entlastung von weiteren Kosten, dadurch dass der schnellere Vollzug von Grundstücksgeschäften zu einer Reduzierung der Bereitstellungszinsen bei Immobilienfinanzierungen führt. Dadurch werden Bürgerinnen und Bürger in Höhe von rund 26 Millionen Euro jährlich und die Wirtschaft in Höhe von rund 9 Millionen Euro jährlich entlastet.


3. Nächste Schritte

Die Bundesregierung wird den begonnenen Weg entschlossen fortsetzen und weitere Maßnahmen auf den Weg bringen, um Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung zu entlasten. Es befinden sich insbesondere folgende Initiativen in der Vorbereitung, die zum ganz überwiegenden Teil spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2026 verabschiedet werden und mit denen eine Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro angestrebt wird:

Gebäudetyp-E-Gesetz:

Die Bundesregierung wird das Bauen einfacher, günstiger und schneller machen. Dafür wird das Bauvertragsrecht angepasst, sodass von gesetzlich nicht zwingenden technischen Standards sowie Komfort- und Ausstattungsstandards künftig leichter abgewichen werden kann.

Vereinfachung und Beschleunigung der Wohngeldbearbeitung:

Die Bundesregierung wird das Wohngeld mit den Ländern vereinfachen, damit es effizienter bearbeitet werden kann und schneller bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ankommt.

Zweite BauGB-Novelle:

In Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag soll das Baugesetzbuch zur Beschleunigung des Bauens grundlegend reformiert werden.

Beschleunigung von Unternehmensgründungen:

Durch die konsistente Verknüpfung gründungsrelevanter Verwaltungsleistungen über Schnittstellen zu den zuständigen Behörden und Einrichtungen will die Bundesregierung die Unternehmensgründung in 24 Stunden ermöglichen.

Novelle des Energieeffizienzgesetzes:

Die Bundesregierung führt Vorschriften des Energieeffizienzgesetzes auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie zurück. Darüber hinaus wird die Novelle einem Praxischeck unterzogen mit besonderem Fokus auf Rechenzentren.

Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG):

Es werden umfassende Maßnahmen geregelt, die Verkehrsinfrastrukturprojekte beschleunigen, Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlanken und vereinfachen und Verwaltungsverfahren zeitgemäß digitalisieren. Dadurch wird der Arbeitsumfang verschlankt, Durchlaufzeiten verkürzt und der Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung reduziert.

TKG-Novelle:

Die Bundesregierung wird schnellstmöglich ein wirksames Beschleunigungsgesetz für den Mobilfunk- und Glasfaserausbau in der Fläche, insbesondere hinsichtlich Glasfaser in Gebäuden einführen. Ausbauhindernisse und Bürokratie bauen wir konsequent ab, zum Beispiel durch Fiktionsregelungen.

Fernwärme:

Die Bundesregierung wird die AVBFernwärmeV novellieren und dabei Wärmenetzbetreiber und Immobilienwirtschaft entlasten sowie die Transparenz in der Fernwärme erhöhen. Die Pflicht zur Nutzung von Herkunftsnachweisen bei jeder Wärmelieferung mit Erneuerbaren-Anteil wird aus der FFVAV gestrichen.

Novelle des Wärmeplanungsgesetzes:

Die Bundesregierung wird das Wärmeplanungsgesetz novellieren und dabei die Wärmeplanung für kleine Kommunen stark vereinfachen.

Digitalisierung von Verwaltungsverfahren im Bereich der Handwerksordnung:

Die Bundesregierung wird die Möglichkeiten zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren im Bereich der Handwerksordnung erweitern, um Prozesse effizienter und bürokratieärmer auszugestalten. Z.B. sollen vollautomatisierte Verwaltungsverfahren bei gebundenen Entscheidungen ermöglicht und eine digitale Handwerkskarte zum Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle eingeführt werden.

Entlastungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):

Die Bundesregierung will insbesondere das Anzeige- und Gutachtenerfordernis bei Umstellung einer Erdgasleitung auf eine Wasserstoffleitung für einen zulässigen Betriebsdruck bis 16 bar (Anpassung § 113c Abs. 3 EnWG) streichen. Die Bundesregierung will das bisher vorgegebene Erfordernis, dass die Bundesnetzagentur für den Netzentwicklungsplan Gas/Wasserstoff 2028 ein Sachverständigengutachten einholen muss (§ 15d Abs. 1 S. 9), streichen. Auch will die Bundesregierung etwa Berichtspflichten im Rahmen des § 112b EnWG streichen.

Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz:

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten wird abgeschafft und auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten begrenzt, jeweils in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungslage – damit werden rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte abgeschafft. Ferner wird der Druckluftbeauftragte im Zuge der Außerkraftsetzung der Druckluftverordnung abgeschafft (bei Überführung weniger, notwendiger Schutzregelungen in bestehende Arbeitsschutzverordnungen). Im Rahmen der Selbstverwaltung und somit außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit der Bundesregierung wurde die Unfallversicherung bereits ersucht, weitere Beauftragte abzuschaffen. Zudem werden entbehrliche Formerfordernisse im Arbeitsschutz abgeschafft oder durch Ersetzung der Schriftform durch Textform bzw. elektronische Form vereinfacht und modernisiert.

Anhebung Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhung, § 559c BGB:

Vermietende sollen künftig bei Kosten für Modernisierungsmaßnahmen bis 20.000 Euro (derzeit 10.000 Euro) Mieterhöhungen nach einem vereinfachten Verfahren berechnen können. Durch die Möglichkeit, Mieterhöhungen künftig auch bei solchen Maßnahmen, deren Kosten zwischen 10 000 Euro und 20 000 Euro liegen, unbürokratischer zu berechnen, wird die Wirtschaft jährlich im Umfang von ca. sechs Mio. Euro entlastet.

Digitale Belegeinsicht der Betriebskostenabrechnung im Gewerberaummietrecht:

Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in § 556 Absatz 4 Satz 2 BGB für Vermieter von Wohnraum die Möglichkeit geschaffen, die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde liegenden Belege dem Mieter elektronisch bereitzustellen. Diese Möglichkeit soll künftig auch ausdrücklich für Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume sowie für Mietverhältnisse nach § 578 Absatz 3 BGB gelten. Durch den Wegfall von Fahrten der Bürgerinnen und Bürger zur Belegeinsicht vor Ort beim Vermieter verringert sich der Erfüllungsaufwand. Zudem entfällt der Zeitaufwand eines gemeinsamen Termins, wodurch auch Vermietende entlastet werden.

Bürokratierückbau-Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der IED-Novelle umgesetzt werden:

Im Zuge der IED-Umsetzung werden immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren beschleunigt, insbesondere durch den Wechsel von G- zu V-Verfahren in der 4. BImSchV. Unter Ausnutzung zulässiger Spielräume des EU-Rechts für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die Schwellenwerte für Vorhaben mit UVP-Pflicht angehoben. Daneben erfolgt ein Bürokratierückbau durch die vorgesehen Kapitellösung der TA-Luft. Diese strukturelle Anpassung vereinfacht und beschleunigt den Vollzug sowie die nationale Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen durch eine übersichtliche Bündelung der in diesem Bereich bestehenden Verwaltungsvorschriften. In dem Zusammenhang wird daran anknüpfend umgehend die Weiterentwicklung der Regelungen zu Tierhaltungsanlagen in der TA Luft eingeleitet.

UVPG-Anpassungsgesetz:

Der Gesetzentwurf verbessert die Online-Zugänglichkeit von Umweltdaten aus Verfahren mit UVP und trägt damit zur Digitalisierung sowie Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung bei. Zudem werden Bagatellschwellen für die Änderung bestimmter, dem Klimaschutz dienlicher Vorhaben eingeführt, unterhalb derer eine Freistellung von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt.


4. Bürokratierückbau auf EU-Ebene

EU-Beschleunigungsagenda

Notwendig ist eine grundsätzliche Überarbeitung von Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und des (Verwaltungs-)Verfahrensrechts. Die BUndesregierung wird eine europäische Initiative zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung starten, damit Infrastrukturprojekte schneller und rechtssicher umgesetzt und bürokratische Hürden abgebaut werden.


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Quellen: Bundesregierung, Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Fotos: Steffen Kugler / Bundesregierung

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