05.11.2025 - Berlin
Das Entlastungskabinett der Bundesregierung hat am 5. November 2025 weitreichende Beschlüsse für spürbare Entlastungen von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen gefasst. Im Zentrum stehen gut 50 Eckpunkte, auf die sich das Regierungsteam geeinigt hat - darunter das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (BMV) zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Novelle des Energieeffizienzgesetzes und die Reform des Gebäudetyp-E-Gesetzes.
Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, sagte: „Die Regierung hat nun einen konkreten Plan für langfristigen Bürokratierückbau. Damit schalten wir das Entlastungspaket scharf – in Umfang, Struktur und Konsequenz ist das ein Ergebnis, wie Deutschland es seit vielen Jahren nicht erlebt hat. Ich danke den Ministerien der Regierung. Dies zeigt, dass wir als Team gut zusammenarbeiten.“
Die Bundesregierung hat sich auf gut 50 detailliert ausgearbeitete Eckpunkte verständigt, die aus den einzelnen Ressorts kommen. Viele davon führen zu substanziellen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Diese Maßnahmen gehen deutlich über die ersten Erwartungen für die Entlastungssitzung hinaus und sollen nun zügig in Gesetzesform gebracht werden.
Beispiele dafür sind:
Darüber hinaus hat das Entlastungskabinett acht konkrete Maßnahmen beschlossen, die unmittelbar umgesetzt werden und mindestens 100 Millionen Euro an Entlastung bringen sollen.
Das umfasst unter anderem die Vereinfachung der Gewerbeordnung und Aufhebung von Berichtspflichten für verschiedene Bereiche, die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen und zielgerichtete Erleichterungen hinsichtlich steuerlicher Verordnungen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit mit der EU. Die Bundesregierung wird sich in Brüssel aktiv für den Abbau überflüssiger Bürokratie einsetzen und darauf hinwirken, dass neue EU-Vorgaben einfacher und schlanker ausgestaltet werden.
„Wir wollen kein deutsches Goldplating mehr - stattdessen setzen wir auf 1:1-Umsetzung und klare Vereinfachung“, betonte Wildberger.
Die Bundesregierung hat bereits Entlastungen im Umfang von rund 3 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Mit den neuen Beschlüssen soll dieser Kurs konsequent fortgesetzt werde.
„Wir als Bundesregierung wissen: Bürokratierückbau gelingt nur gemeinsam. Alle Ressorts tragen Verantwortung – und alle übernehmen sie. Dieses gemeinsame Commitment für spürbare Entlastung ist die neue Qualität, die unsere Regierungsarbeit auszeichnet. Gleichzeitig gilt es jetzt, den Blick auf die Umsetzung und weitere Vorhaben zu richten“, sagte Wildberger.
Mit den Beschlüssen ist ein zentraler Meilenstein erreicht. Jetzt folgen die handwerkliche Ausgestaltung und gesetzliche Umsetzung der Eckpunkte. „Nach dem Entlastungskabinett beginnt die Phase der Umsetzung - entschlossen, sorgfältig und gemeinsam“, so Wildberger weiter.
Weitere Informationen
Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für Bürokratierückbau
BMDS: Bundesregierung beschließt umfassendes Entlastungspaket
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur
Wohnraumsicherung
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 1,7 Milliarden
Euro; Bürgerinnen und Bürger ca. 506 Millionen Euro; Wirtschaft 335 Millionen
Euro
Das Gesetz begegnet aktiv dem Wohnraummangel. Zur
Beschleunigung des Wohnungsbaus ermöglicht der neue § 246e BauGB befristet bis
Ende 2030 Abweichungen vom Planungsrecht, während zugleich bestehende
Befreiungs- bzw. Abweichungsmöglichkeiten zugunsten des Wohnungsbaus erweitert
werden. Ergänzend wird die planerische Bewältigung von Lärmkonflikten gestärkt;
in begründeten Fällen sind auch Abweichungen von der Technischen Anleitung zum
Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) zulässig.
Vergabebeschleunigungsgesetz
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 281,9 Millionen
Euro; Wirtschaft 98,9 Millionen Euro
Die nationalen Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich
vorgegebenen Schwellenwerte werden durch das vorliegende Gesetz zur
Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz)
angepasst und die öffentliche Beschaffung dadurch vereinfacht und beschleunigt,
etwa durch eine Reduzierung der Nachweispflichten und eine Anhebung der
Direktauftragswertgrenzen für Bundesbeschaffungen auf 50.000 Euro.
Bundeswehr-Planungs- und
Beschaffungsbeschleunigungsgesetz sowie Abweichende Verwaltungsvorschriften für
die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 6,9 Millionen
Euro; Verwaltung ca. 22,9 Millionen Euro
Die Bundesregierung hat das Bundeswehr-Planungs- und
Beschaffungsbeschleunigungsgesetz zusammen mit Abweichenden
Verwaltungsvorschriften zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr beschlossen,
wodurch die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der
Bundeswehr maßgeblich erleichtert und beschleunigt wird.
RED-III-Umsetzung im WHG, BImSchG, WindBG, BauGB und
ROG
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 16,3 Millionen
Euro
In das WHG und das BImSchG wird jeweils eine Pflicht zur
elektronischen Durchführung des Zulassungsverfahrens bei unter die Richtlinie
(EU) 2018/2001 fallenden Vorhaben aufgenommen. Im WHG werden insbesondere die
Zulassungsfristen für EE-Vorhaben weiter verkürzt bzw. für bestimmte
EE-Vorhaben erstmals kurze Zulassungsfristen geregelt. Im Zuge der
Richtlinienumsetzung werden im BImSchG die Regelungen, die der Umsetzung von
Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 dienen, zur Erleichterung der
Rechtsanwendung in einer gesonderten Vorschrift verortet (§ 10a BImSchG). Zudem
werden im WindBG Genehmigungserleichterungen in sog. Beschleunigungsgebieten
eingeführt, während die Anpassungen an BauGB und ROG die planerische Ausweisung
dieser Beschleunigungsgebiete zum Gegenstand haben.
RED-III-Umsetzung im Bereich Windenergie auf See und
Stromnetze
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 21,89 Millionen
Euro p.a.
Die Bundesregierung hat
eine Vereinfachung und Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren für Wind auf See sowie für die Stromnetze beschlossen.
Geothermie-Beschleunigungsgesetz
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 10,4 Millionen
Euro; Verwaltung ca. 3,3 Millionen Euro; Zeitersparnis Bürger ca. 800 Stunden
Die Bundesregierung hat das Geothermie-Beschleunigungsgesetz
beschlossen, um den Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen
und -speichern sowie die Erkundung von Erdwärme zu erleichtern und zu beschleunigen.
Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz
Entlastungswirkung für die Wirtschaft mind. ca. 150.000
Euro; Verwaltung mind. ca. 112.500 Euro
Die Bundesregierung hat das
Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz beschlossen, mit dem relevante Genehmigungs-
und Vergabeverfahren für Wasserstoffinfrastruktur schneller, einfacher und
digitaler gemacht werden.
In der Kabinettsitzung vom 01.11.2025 behandelte die Bundesregierung eine Reihe von Vorhaben, mit denen weitere Entlastungen angestrebt werden.
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
Durch den Gesetzentwurf sollen insbesondere die regelmäßige
Pflicht zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern und Maklern nach der
Gewerbeordnung und diverse Berichtspflichten gestrichen werden. Zudem wird das
Heizungslabel abgeschafft. Hierdurch wird die Wirtschaft um 47,7 Millionen Euro
entlastet und die Verwaltung um 10 Millionen Euro entlastet.
Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen
Der Gesetzentwurf führt
zu Entlastungen von jährlichem Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
in Höhe von rund 5 Millionen Euro, für die Wirtschaft in Höhe von rund 1,5
Millionen Euro und für Länder in Höhe von rund 10,7 Millionen Euro. Zu-dem ergibt
sich eine erhebliche Entlastung von weiteren Kosten, dadurch dass der
schnellere Vollzug von Grundstücksgeschäften zu einer Reduzierung der
Bereitstellungszinsen bei Immobilienfinanzierungen führt. Dadurch werden
Bürgerinnen und Bürger in Höhe von rund 26 Millionen Euro jährlich und die
Wirtschaft in Höhe von rund 9 Millionen Euro jährlich entlastet.
Die Bundesregierung wird den begonnenen Weg entschlossen
fortsetzen und weitere Maßnahmen auf den Weg bringen, um Bürgerinnen und
Bürger, Unternehmen und die Verwaltung zu entlasten. Es befinden sich
insbesondere folgende Initiativen in der Vorbereitung, die zum ganz
überwiegenden Teil spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2026 verabschiedet
werden und mit denen eine Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro
angestrebt wird:
Gebäudetyp-E-Gesetz:
Die Bundesregierung wird das Bauen einfacher, günstiger und
schneller machen. Dafür wird das Bauvertragsrecht angepasst, sodass von
gesetzlich nicht zwingenden technischen Standards sowie Komfort- und
Ausstattungsstandards künftig leichter abgewichen werden kann.
Vereinfachung und Beschleunigung der Wohngeldbearbeitung:
Die Bundesregierung wird das Wohngeld mit den Ländern
vereinfachen, damit es effizienter bearbeitet werden kann und schneller bei den
betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ankommt.
Zweite BauGB-Novelle:
In Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag soll
das Baugesetzbuch zur Beschleunigung des Bauens grundlegend reformiert werden.
Beschleunigung von Unternehmensgründungen:
Durch die konsistente Verknüpfung gründungsrelevanter
Verwaltungsleistungen über Schnittstellen zu den zuständigen Behörden und
Einrichtungen will die Bundesregierung die Unternehmensgründung in 24 Stunden ermöglichen.
Novelle des Energieeffizienzgesetzes:
Die Bundesregierung führt Vorschriften des
Energieeffizienzgesetzes auf eine 1:1-Umsetzung der
EU-Energieeffizienzrichtlinie zurück. Darüber hinaus wird die Novelle einem
Praxischeck unterzogen mit besonderem Fokus auf Rechenzentren.
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG):
Es werden umfassende Maßnahmen geregelt, die Verkehrsinfrastrukturprojekte beschleunigen, Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlanken und vereinfachen und Verwaltungsverfahren zeitgemäß digitalisieren. Dadurch wird der Arbeitsumfang verschlankt, Durchlaufzeiten verkürzt und der Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung reduziert.
TKG-Novelle:
Die Bundesregierung wird schnellstmöglich ein wirksames
Beschleunigungsgesetz für den Mobilfunk- und Glasfaserausbau in der Fläche,
insbesondere hinsichtlich Glasfaser in Gebäuden einführen. Ausbauhindernisse
und Bürokratie bauen wir konsequent ab, zum Beispiel durch Fiktionsregelungen.
Fernwärme:
Die Bundesregierung wird die AVBFernwärmeV novellieren und
dabei Wärmenetzbetreiber und Immobilienwirtschaft entlasten sowie die
Transparenz in der Fernwärme erhöhen. Die Pflicht zur Nutzung von
Herkunftsnachweisen bei jeder Wärmelieferung mit Erneuerbaren-Anteil wird aus
der FFVAV gestrichen.
Novelle des Wärmeplanungsgesetzes:
Die Bundesregierung wird das Wärmeplanungsgesetz novellieren
und dabei die Wärmeplanung für kleine Kommunen stark vereinfachen.
Digitalisierung von Verwaltungsverfahren im Bereich der Handwerksordnung:
Die Bundesregierung wird die Möglichkeiten zur
Digitalisierung von Verwaltungsverfahren im Bereich der Handwerksordnung erweitern,
um Prozesse effizienter und bürokratieärmer auszugestalten. Z.B. sollen
vollautomatisierte Verwaltungsverfahren bei gebundenen Entscheidungen
ermöglicht und eine digitale Handwerkskarte zum Nachweis der Eintragung in die
Handwerksrolle eingeführt werden.
Entlastungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
Die Bundesregierung will insbesondere das Anzeige- und
Gutachtenerfordernis bei Umstellung einer Erdgasleitung auf eine
Wasserstoffleitung für einen zulässigen Betriebsdruck bis 16 bar (Anpassung §
113c Abs. 3 EnWG) streichen. Die Bundesregierung will das bisher vorgegebene
Erfordernis, dass die Bundesnetzagentur für den Netzentwicklungsplan
Gas/Wasserstoff 2028 ein Sachverständigengutachten einholen muss (§ 15d Abs. 1
S. 9), streichen. Auch will die Bundesregierung etwa Berichtspflichten im
Rahmen des § 112b EnWG streichen.
Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz:
Die Verpflichtung zur Bestellung eines
Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten wird
abgeschafft und auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250
Beschäftigten begrenzt, jeweils in Abhängigkeit von der betrieblichen
Gefährdungslage – damit werden rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte abgeschafft.
Ferner wird der Druckluftbeauftragte im Zuge der Außerkraftsetzung der
Druckluftverordnung abgeschafft (bei Überführung weniger, notwendiger
Schutzregelungen in bestehende Arbeitsschutzverordnungen). Im Rahmen der
Selbstverwaltung und somit außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit der
Bundesregierung wurde die Unfallversicherung bereits ersucht, weitere
Beauftragte abzuschaffen. Zudem werden entbehrliche Formerfordernisse im
Arbeitsschutz abgeschafft oder durch Ersetzung der Schriftform durch Textform
bzw. elektronische Form vereinfacht und modernisiert.
Anhebung Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhung, § 559c BGB:
Vermietende sollen künftig bei Kosten für
Modernisierungsmaßnahmen bis 20.000 Euro (derzeit 10.000 Euro) Mieterhöhungen
nach einem vereinfachten Verfahren berechnen können. Durch die Möglichkeit,
Mieterhöhungen künftig auch bei solchen Maßnahmen, deren Kosten zwischen 10 000
Euro und 20 000 Euro liegen, unbürokratischer zu berechnen, wird die Wirtschaft
jährlich im Umfang von ca. sechs Mio. Euro entlastet.
Digitale Belegeinsicht der Betriebskostenabrechnung im Gewerberaummietrecht:
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurde mit
Wirkung vom 1. Januar 2025 in § 556 Absatz 4 Satz 2 BGB für Vermieter von
Wohnraum die Möglichkeit geschaffen, die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde
liegenden Belege dem Mieter elektronisch bereitzustellen. Diese Möglichkeit
soll künftig auch ausdrücklich für Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume
sowie für Mietverhältnisse nach § 578 Absatz 3 BGB gelten. Durch den Wegfall
von Fahrten der Bürgerinnen und Bürger zur Belegeinsicht vor Ort beim Vermieter
verringert sich der Erfüllungsaufwand. Zudem entfällt der Zeitaufwand eines
gemeinsamen Termins, wodurch auch Vermietende entlastet werden.
Bürokratierückbau-Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der IED-Novelle umgesetzt werden:
Im Zuge der IED-Umsetzung werden immissionsschutzrechtliche
Genehmigungsverfahren beschleunigt, insbesondere durch den Wechsel von G- zu
V-Verfahren in der 4. BImSchV. Unter Ausnutzung zulässiger Spielräume des
EU-Rechts für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die Schwellenwerte
für Vorhaben mit UVP-Pflicht angehoben. Daneben erfolgt ein Bürokratierückbau
durch die vorgesehen Kapitellösung der TA-Luft. Diese strukturelle Anpassung
vereinfacht und beschleunigt den Vollzug sowie die nationale Umsetzung von
BVT-Schlussfolgerungen durch eine übersichtliche Bündelung der in diesem
Bereich bestehenden Verwaltungsvorschriften. In dem Zusammenhang wird daran
anknüpfend umgehend die Weiterentwicklung der Regelungen zu Tierhaltungsanlagen
in der TA Luft eingeleitet.
UVPG-Anpassungsgesetz:
Der Gesetzentwurf
verbessert die Online-Zugänglichkeit von Umweltdaten aus Verfahren mit UVP und
trägt damit zur Digitalisierung sowie Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung bei. Zudem werden Bagatellschwellen für die Änderung
bestimmter, dem Klimaschutz dienlicher Vorhaben eingeführt, unterhalb derer
eine Freistellung von der Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt.
EU-Beschleunigungsagenda
Notwendig ist eine grundsätzliche Überarbeitung von
Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und des (Verwaltungs-)Verfahrensrechts. Die BUndesregierung wird eine europäische Initiative zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung
starten, damit Infrastrukturprojekte schneller und rechtssicher umgesetzt und
bürokratische Hürden abgebaut werden.
Beschluss der Bundesregierung vom 5. November 2025:
Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau
Quellen: Bundesregierung, Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Fotos: Steffen Kugler / Bundesregierung
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