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Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026 veröffentlicht

EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge sinken zum 01.01.2026 leicht

23.10.2025 - Brüssel

Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026 veröffentlicht

Die EU-Kommission passt im 2-Jahres-Turnus die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge an. Am 23.10.2025 hat die EU-Kommission die neuen Schwellenwerte für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 veröffentlicht. Demnach werden die EU-Schwellenwerte zum 01.01.2026 leicht sinken.

Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L - 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 bis 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 dann die folgenden Schwellenwerte:

Anwendungsbereich

Bis 31.12.2025

Ab 01.01.2026

Klassische Richtlinie (2014/24/EU)

  

Bauleistungen

5.538.000 EUR

5.404.000 EUR

Liefer-/Dienstleistungen

  

- zentrale Regierungsbehörden

143.000 EUR

140.000 EUR

- übrige öffentliche Auftraggeber

221.000 EUR

216.000 EUR

Konzessionen (2014/23/EU)

  

Konzessionen

5.538.000 EUR

5.404.000 EUR

Sektorenrichtlinie (2014/25/EU)

  

Bauleistungen

5.538.000 EUR

5.404.000 EUR

Liefer-/Dienstleistungen

443.000 EUR

432.000 EUR


Die jeweilige Verordnung finden Sie hier:

Die Schwellenwerte gelten ohne nationale Umsatzsteuer.

Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger steht noch aus. Diese ist für einen verbindlichen Anwendungsbefehl ab dem 01.01.2026 jedoch nicht zwingend erforderlich. § 106 GWB verweist insoweit dynamisch auf die Regelungen der Richtlinie.

Keine Änderung der EU-Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen

Die EU-Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen bleiben unverändert. Eine Anpassung der Werte gemäß den Anhängen XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU erfolgt derzeit nicht. Damit gelten weiterhin folgende Schwellenwerte:

  • EUR 750.000 für öffentliche Auftraggeber

  • EUR 1.000.000 für Sektorenauftraggeber

Quellen: Bundesingenieurkammer, Ministerium der Finanzen NRW, Foto: weyo / Adobe Stock

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