23.10.2025 - Brüssel
Die EU-Kommission passt im 2-Jahres-Turnus die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge an. Am 23.10.2025 hat die EU-Kommission die neuen Schwellenwerte für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 veröffentlicht. Demnach werden die EU-Schwellenwerte zum 01.01.2026 leicht sinken.
Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L - 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 bis 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 dann die folgenden Schwellenwerte:
Anwendungsbereich | Bis 31.12.2025 | Ab 01.01.2026 |
Klassische Richtlinie (2014/24/EU) | ||
Bauleistungen | 5.538.000 EUR | 5.404.000 EUR |
Liefer-/Dienstleistungen | ||
- zentrale Regierungsbehörden | 143.000 EUR | 140.000 EUR |
- übrige öffentliche Auftraggeber | 221.000 EUR | 216.000 EUR |
Konzessionen (2014/23/EU) | ||
Konzessionen | 5.538.000 EUR | 5.404.000 EUR |
Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) | ||
Bauleistungen | 5.538.000 EUR | 5.404.000 EUR |
Liefer-/Dienstleistungen | 443.000 EUR | 432.000 EUR |
Die jeweilige Verordnung finden Sie hier:
Die Schwellenwerte gelten ohne nationale Umsatzsteuer.
Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger steht noch aus. Diese ist für einen verbindlichen Anwendungsbefehl ab dem 01.01.2026 jedoch nicht zwingend erforderlich. § 106 GWB verweist insoweit dynamisch auf die Regelungen der Richtlinie.
Die EU-Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen bleiben unverändert. Eine Anpassung der Werte gemäß den Anhängen XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU erfolgt derzeit nicht. Damit gelten weiterhin folgende Schwellenwerte:
Quellen: Bundesingenieurkammer, Ministerium der Finanzen NRW, Foto: weyo / Adobe Stock
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