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333 Millionen Euro Fördermittel für die Sanierung von Sportstätten

Bundesministerin Verena Hubertz startet Projektaufruf zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"

23.10.2025 - Berlin / Bonn

333 Millionen Euro Fördermittel für die Sanierung von Sportstätten

Erstmals stellt der Bund Fördermittel für ein neues Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" zur Verfügung, um überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung zu fördern. Im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sind für den aktuellen Projektaufruf 333 Millionen Euro veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Sport verbindet Menschen. Er überwindet kulturelle, sprachliche und soziale Grenzen und schafft Gemeinschaft. Damit der Ball wieder rollt, die Dusche wieder funktioniert und der Sportkurs weiter stattfinden kann, ist es uns als Bund wichtig, Städte und Gemeinden bei der Sanierung und Modernisierung von Sportstätten zu unterstützen. In dieser Legislaturperiode wollen wir bis zu einer Milliarde Euro bereitstellen, um alte Sportanlagen in moderne, barrierefreie und zukunftsfähige Orte des Sports und des Teamgeistes umzuwandeln. Mit dem heutigen Projektaufruf starten wir die erste Förderphase und geben damit den Startschuss für diesen wichtigen Schritt."

Die Mittel können für die umfassende bauliche Sanierung von öffentlich zugänglichen Sporthallen sowie Hallen- und Freibädern eingesetzt werden. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Ebenfalls möglich ist die Sanierung von Sportfreianlagen, wie beispielsweise die Umwandlung in oder Sanierung von Kunstrasenplätzen. Auch hier steht die Nachhaltigkeit im Vordergrund. 

Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist dabei möglich. Bis zum 15. Januar 2026 sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, aufgerufen, Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte aus den eingereichten Projektskizzen wird durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier: 

www.bbsr.bund.de/SKS2025

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

Projektaufruf

  • Veröffentlichungsdatum: 16.10.2025
  • Abgabefrist: 15.01.2026

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.

Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.

Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

Weitere Informationen

Projektaufruf (PDF, 270 KB, Datei ist barrierefrei/ barrierearm)

Häufig gestellte Fragen (FAQ) (PDF, 389 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Weiterführende Informationen zum Projektaufruf sind der FAQ-Liste zu entnehmen. Ab dem 3. November wird eine Telefon-Hotline für Fragen zum Projektaufruf freigeschaltet. Zudem ist beabsichtigt, eine digitale Informationsveranstaltung durchzuführen.

www.bbsr.bund.de/SKS2025

Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Fotos: Czybik / Bundesfoto; Steffen Kugler / Bundesregierung

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