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Bundesregierung plant 166 Milliarden Euro Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Regierungspläne für Investitionen in eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur vorgestellt

09.10.2025 - Berlin

Bundesregierung plant 166 Milliarden Euro Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Der Koalitionsausschuss hat am 9. Oktober 2025 die Regierungspläne für Investitionen in eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur vorgestellt. Demnach plant die Bundesregierung Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 166 Milliarden Euro in der laufenden Legislaturperiode und damit die bislang umfangreichste Förderung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Im Rahmen des geplanten Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) wird neben der Sanierung von Brücken und Tunneln auch die Finanzierung weiterer Erhaltungsmaßnahmen ermöglicht.

Im Bundeshaushalt 2025 wurden die Ausgaben für den Verkehrssektor neu strukturiert. Neben den Investitionen aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) stehen künftig erhebliche Mittel aus dem geplanten Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) zur Verfügung. Das Sondervermögen ermöglicht, dringend notwendige Investitionen nachzuholen, die in den vergangenen Jahren teilweise ausgeblieben sind. 

Im Rahmen des SVIK wird neben der Sanierung von Brücken und Tunneln auch die Finanzierung weiterer Erhaltungsmaßnahmen ermöglicht. Der entsprechende Etat wird um 3 Milliarden Euro aufgestockt. Dadurch entstehende Spielräume im Einzelplan des BMV können für baureife und planfestgestellte Projekte genutzt werden. Nach zwei Jahren erfolgt eine Evaluierung, um sicherzustellen, dass die bereitgestellten Mittel im vorgesehenen Umfang zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur beitragen. 

Der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ bleibt maßgeblich, gleichzeitig soll das Verkehrsnetz durch gezielte Neu- und Ausbaumaßnahmen weiterentwickelt werden: 

  • Alle baureifen Projekte sollen umgesetzt werden. 

  • Angesichts der angespannten Haushaltslage kommt der Priorisierung von Projekten besondere Bedeutung zu. 

  • Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt und effizienter gestaltet werden, um Mittel wirksam und kostenschonend einzusetzen.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder wertete die Ergebnisse des Koalitionsgipfels am 9. Oktober 2025 als ein wichtiges Signal, da jetzt Klarheit auch beim Neu- und Ausbau des Straßennetzes bestehe: „Mit dem heutigen Beschluss setzen wir ein starkes Zeichen für die Zukunft der Mobilität in Deutschland: Alles, was baureif ist, wird gebaut. Wir schaffen Planungssicherheit, beschleunigen Genehmigungsverfahren und mobilisieren zusätzliche Mittel. Das ist eine gute Nachricht – egal ob etwa bei der A 57 (Krefeld-Oppum/Krefeld-Gartenstadt), der A 20 (Westerstede-Jaderberg) oder für den Albaufstieg der A 8. Auch für den Lückenschluss der A 1 in der Eifel bedeutet das: sobald Baurecht vorliegt, kann gebaut werden.“ 

Besonders wichtig sei auch, dass durch die Verbesserung der Flexibilität im Sondervermögen flexibel und effizient reagiert werden könne. Neben der Sanierung von Brücken und Tunneln gebe es nun im Sondervermögen auch 3 Milliarden Euro mehr für die Autobahnen und Bundesstraßen. 

Zudem würden bei besonderem Bedarf alle haushälterischen Möglichkeiten genutzt, um Finanzierungen sicherzustellen. So habe man sich darauf verständigt, dass – falls die finanziellen Mittel nicht ausreichen – weiteres Geld nachgeschossen wird (durch überplanmäßige Ausgaben). 

„Wir nutzen alle verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten, um unsere Verkehrswege zu modernisieren, zu erhalten und gezielt auszubauen. Dieses Gesamtpaket ist ein Meilenstein für die Infrastrukturpolitik unseres Landes“, so Schnieder weiter.

Das Maßnahmenpaket

Zur Stärkung der Planungssicherheit und zur Erschließung zusätzlicher Potenziale für Projekte des Bundesfernstraßennetzes – sowohl im Erhalt als auch im Neu- und Ausbau – sind folgende Schritte vorgesehen: 

Verbesserung der Flexibilität im SVIK

Die Flexibilität im Haushaltsvollzug des SVIK wird erweitert, um eine höhere Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure zu gewährleisten. Dies ermöglicht eine bessere Reaktionsfähigkeit auf kurzfristige Entwicklungen. Gleichzeitig bleibt die Verlässlichkeit der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel für Unternehmen gewahrt. Bei besonderem Mehrbedarf können haushaltsrechtliche Instrumente wie überplanmäßige Ausgaben genutzt werden. Eine Gegenfinanzierung zu Lasten anderer Ausgabenbereiche des SVIK ist künftig nicht mehr vorgesehen. 

Effizienzsteigerung, bessere Planung und schnellere Genehmigungen

Einsparpotenziale sollen durch eine effizientere Mittelbewirtschaftung, den verstärkten Einsatz serieller und standardisierter Bauweisen sowie durch beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren realisiert werden. Das BMV hat hierzu Eckpunkte für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgelegt und beabsichtigt, den Gesetzesentwurf bis Dezember 2025 dem Bundeskabinett vorzulegen. Die erwarteten Einsparungen werden bereits bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigt. 

Mobilisierung privaten Kapitals

Mittelfristig ist eine stärkere Einbindung privaten Kapitals vorgesehen. Hierzu zählt insbesondere der Ausbau der nachhaltigen Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH sowie die Nutzung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) zur Umsetzung größerer Infrastrukturprojekte.

Zusätzliche Finanzmittel

Zur weiteren Stärkung des Straßenverkehrs werden zusätzliche 3 Milliarden Euro bereitgestellt. Diese Mittel stammen aus einer Umschichtung innerhalb des SVIK. 

Förderung klimaneutraler Mobilität

Zur Unterstützung des Umstiegs auf emissionsfreie Fahrzeuge und eine klimaneutrale Mobilität werden gezielte Fördermaßnahmen eingeführt. Besonders Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen sollen von diesen Programmen profitieren. Dafür stehen Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds sowie zusätzlich 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bis zum Jahr 2029 zur Verfügung.

Autobahn-Projekte mit bestandskräftigem Baurecht:

A 3 Autobahnkreuz Deggendorf – Anschluss-Stelle Hengersberg
A 8 Anschluss-Stelle Mühlhausen - Hohenstadt (Albauf- und -abstieg)
A 20 Westerstede (A 28) - Jaderberg (A 29)
A 43 Anschluss-Stelle Bochum-Gerte – Anschluss-Stelle Bochum-Riemke
A 57 Anschluss-Stelle Krefeld-Oppum – Anschluss-Stelle Krefeld-Gartenstadt


Auch für folgende Bedarfsplanprojekte für Bundesstraßen liegt bestandskräftiges Baurecht vor:

B 10* Verlegung in Enzweihingen (Umfahrungsvariante)
B 34* Ortsumgehung (OU) Grenzach
B 293* Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg - B 10 (2. Rheinbrücke)
B 11 Verlegung bei Schweinhütt
B 25 OU Dinkelsbühl
B 173 Johannisthal – Kronach
B 299 OU Waldsassen/Kondrau
B 303 Verlängerung Sonnefeld – Johannisthal
B 112 OU Frankfurt (Oder)
B 44 Groß-Gerau/Dornheim
B 49 Reiskirchen – Grünberg, OU Reiskirchen und OU Lindenstruth
B 275 OU Idstein/Eschenhahn
B 110 OU Dargun
B 64 Höxter/Ottbergen – Höxter/Godelheim (B 83)
B 64 Höxter/Godelheim - Höxter einschl. Anschluss B 83
B 83 Beverungen/Wehrden - Höxter/Godelheim
B 50 A 1/A 60 – Flughafen, „Zolleiche“ - Bernkastel-Wittlich/Rhein-Hunsrück-Kreis
B 293* Wörth am Rhein (B 9) - Karlsruhe
B 169 Salbitz - B 6
B 188 OU Miesterhorst
B 4 Sundhäuser Berge

* Bei diesen Vorhaben liegt zunächst Baurecht vor, es sind jedoch ergänzende Planfeststellungsverfahren erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass endgültiges Baurecht bis 2029 vorhanden sein wird.

  Quellen: Bundesregierung, Bundesministerium für Verkehr, Bundesingenieurkammer, Fotos: C M / Unsplash, Tobias Koch https://www.tobiaskoch.net / BMV

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