09.10.2025 - Berlin
Der Bundestag hat am 9. Oktober 2025 in 2. und 3. Lesung das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" beschlossen. Damit wird das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zugunsten des Wohnungsbaus ermöglicht und der Umwandlungsschutz gestärkt. Im parlamentarischen Verfahren haben sich noch Anpassungen am Gesetzentwurf ergeben, der nun dem Bundesrat zum zweiten Durchgang zugeleitet wird. Bundesbauministerin Verena Hubertz kündigte in ihrer Rede eine Online-Konferenz zum Umsetzungslabor für den Bau-Turbo für den 17. Oktober an.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagte: „Wir wollen mehr bauen und wir wollen schneller bauen. Mit dem ‚Bau-Turbo‘ haben wir ein neues, mutiges Instrument, das unser Land wirklich voranbringen kann. Statt fünf Jahre für ein Bebauungsplanverfahren zu brauchen, kann die Gemeinde dem Bauvorhaben jetzt innerhalb von drei Monaten zustimmen. Damit können zum Beispiel ganze Häuserzeilen einer Straße aufgestockt oder innerstädtische Brachen für neue Wohngebäude genutzt werden. Die Gemeinde kann im Rahmen der Zustimmung auch einen bestimmten Anteil an sozialem Wohnungsbau verlangen. Der ‚Bau-Turbo‘ kann nicht nur für Wohnungen genutzt werden, sondern zum Beispiel auch für Kitas, Stadtteilbibliotheken oder Schulen. Das schafft noch mehr Möglichkeiten für eine lebendige und nachhaltige Stadtentwicklung. Insgesamt bekommen die Gemeinden durch den Bau-Turbo mehr Freiheit und Flexibilität.“
„Der Bau-Turbo ist kein Hebel, an dem wir ziehen und dann fallen Wohnungen vom Himmel. Es kommt drauf an, dass wir alle gemeinsam mitanpacken. Damit der ‚Bau-Turbo‘ in der Praxis auch zünden kann, möchten wir den Kommunen bei allen Fragen zur Seite stehen und sie mit einem Praxisleitfaden und einem Umsetzungslabor unterstützen. Den Auftakt dazu planen wir am 17. Oktober um 14:00 Uhr. Alle Stadtentwickler, Stadtplanerinnen, kommunalen Vertreter und Pressevertreter sind herzlich eingeladen, digital dabei zu sein. Dort werde ich den weiteren Prozess für ein Umsetzungslabor vorstellen und es gibt die Möglichkeit Fragen zu stellen. Ich freue mich sehr darauf, gemeinsam mit dem Expertenteam meines Hauses drängende Fragen zu beantworten“, sagt Bundesbauministerin Verena Hubertz.
Der Bau-Turbo ist beschlossen – jetzt geht es an die Umsetzung!
Der Bundestag hat den Bau-Turbo verabschiedet – ein wichtiger Schritt, um den Wohnungsbau in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Der Bau-Turbo sorgt dafür, dass Verfahren vereinfacht, Hürden abgebaut und Projekte künftig schneller umgesetzt werden können. Was bedeutet das für Kommunen, Wohnungsunternehmen und die Bauwirtschaft? Wie geht es jetzt weiter – und welche Schritte folgen konkret?
Antworten darauf gibt Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz im Live-Webinar (Webex) am Freitag, 17. Oktober von 14:00 bis 15:00 Uhr.
Das Webinar ist der Startpunkt für die gemeinsame Umsetzung des Bau-Turbo – jetzt gilt es, gemeinsam anzupacken, um mehr Tempo in den Wohnungsbau zu bringen.
Die Anmeldung zur digitalen Auftaktveranstaltung und weitere Informationen finden Sie hier:
Mit der Neuregelung soll die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden. Als weitgehende Flexibilisierung für den Wohnungsbau wird ein neuer Paragraf 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt. Erlaubt werden soll damit für einen Zeitraum von fünf Jahren ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften.
Wenn eine Kommune sich entscheide, den „Bau-Turbo“ anzuwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen dann nicht mehr notwendig sein. Bauanträge gelten als genehmigt, wenn die Kommune nicht binnen drei Monaten ablehnt.
Einfacher möglich wird auch der Bau von Wohnungen im Außenbereich. Innovative Lärmschutzlösungen sollen mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglichen. Der Schutz von Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor Umwandlungen in Eigentumswohnungen soll um fünf Jahre verlängert werden.
Meldung des BMWSB vom 09.10.2025
Die Planung und Genehmigung von Bauprojekten dauern in Deutschland zu lange. Gerade, wenn es darum geht, Wohnraum zu schaffen, müssen wir deutlich schneller werden. Darum ist der Bau-Turbo die Top-Priorität des Bauministeriums zum Start dieser Wahlperiode. Mit dem Bau-Turbo machen wir den Weg frei für mehr Tempo im Wohnungsbau und für mehr bezahlbaren Wohnraum. Zusätzlich schützen wir mit der Verlängerung des Umwandlungsschutzes den Bestand an Mietwohnungen.
Koalitionsvertrag:
"In den ersten 100 Tagen werden wir einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit vorlegen sowie Lärmschutzfestsetzungen erleichtern; zugleich werden die Vorschriften über den Umwandlungsschutz (§ 250 Baugesetzbuch) und die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert." (Z. 713-717)
Beschleunigungseffekte des Bau-Turbos
Jedes Bauprojekt beginnt mit einer Planungs- und Genehmigungsphase. Wenn wir zukünftig schneller mehr Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, müssen wir hier ansetzen. Dafür ist der Bau-Turbo als Teil des "Gesetzentwurfs zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" das richtige Intrument: Wenn die Gemeinde zustimmt, kann künftig von den bisher geltenden Vorschriften des Planungsrechts abgewichen werden, wie zum Beispiel von der Aufstellung eines Bebauungsplans. Das spart Zeit, Arbeit und Geld. Es gilt dann, wenn die Abweichung mit den Interessen der Allgemeinheit vereinbar ist und einem der folgenden Vorhaben dient:
Hierdurch benötigte soziale und kulturelle Einrichtungen, wie beispielsweise Kitas, können genauso wie Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs ebenfalls zugelassen werden. So schafft der Bau-Turbo bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die besonders stark vom Wohnungs-mangel betroffen sind, wie beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen.
Schneller bauen heißt günstiger bauen
Die Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans kann mehrere Jahre dauern. Dieser Planungszeitraum für den Wohnungsbau soll künftig massiv verkürzt werden: Wenn die Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden, kann innerhalb von drei Monaten ein Bebauungsplan punktuell ersetzt werden. So kann Bauen nicht nur schneller, sondern auch bezahlbarer werden. Denn weniger Aufwand bedeutet weniger Personal, weniger Zeit und damit auch weniger Kosten. Die Bundesregierung rechnet durch die Einführung des Bau-Turbos mit einer jährlichen finanziellen Entlastung von rund 1,7 Milliarden Euro für die Verwaltung, von rund 506 Millionen Euro für die Bürgerinnen und Bürger und von rund 335 Millionen Euro für die Wirtschaft. Das entspricht einer jährlichen Gesamtentlastung von mehr als 2,5 Milliarden Euro.
Wohnungsbau beschleunigen, Fehlentwicklungen vorbeugen
Der Bau-Turbo eröffnet neue Spielräume für mehr und schnelleren Wohnungsbau. Gleichzeitig gibt es klare Grenzen, um Fehlentwicklungen vorzubeugen: Eine Anwendung ist nur mit expliziter Zustimmung der zuständigen Gemeinde möglich. Die neue Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Um die Umwelt weiterhin effektiv zu schützen, ist die Abweichung überschlägig auf zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen zu prüfen. Sind solche erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten, kann der Bau-Turbo nur angewendet werden, wenn eine Umweltprüfung durchgeführt wird. Auch kann von den geltenden Vorschriften nur dann abgewichen werden, wenn es für eine Beschleunigung tatsächlich erforderlich ist und nachbarschaftliche Interessen gewürdigt werden. Die Bundesregierung wird den Bau-Turbo mit Blick auf seine Wirksamkeit, seine städtebaulichen Auswirkungen und unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Kommunen, die den Bau-Turbo anwenden, evaluieren.
Weitere neue Regelungen
"Wir haben mit dem Bau-Turbo ein neues und mutiges Instrument, das unser Land voranbringen wird. Er ist eine Experimentierklausel und eine Chance für unsere Städte und Kommunen. Jetzt kommt es auf die Stadträte, Baudezernentinnenn und kommunalen Verantwortungsträger an. Sie können den Bau-Turbo anwenden und bauen, dort wo es geht. Sie können nachverdichten, aufstocken, erweitern und umnutzen. Es ist ein Stück pragmatischer Fortschritt, den sich viele für unser Land wünschen. Wir als Bundesbauministerium werden die kommunalen Verantwortungsträger bestmöglich bei der Anwendung des Bau-Turbos unterstützen. Dazu starten wir am 17. Oktober einen Umsetzungsdialog", so Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Bundesregierung, Fotos: Henning Schacht / BMWSB (1,2), Steffen Kugler / Bundesregierung (3), Grafik KI-generiert mit Google Gemini (4)
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