03.09.2025 - Berlin
„Das Bundesbauministerium hat in den Haushaltsentwurf die im Koalitionsvertrag erwähnte befristete Wiedereinführung des EH55 Förderstandards für den Bauüberhang weder mit einem Programm, noch mit einem Förderbedarf angemeldet. Das muss jetzt umgehend geschehen“, fordert Christian Bruch, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e. V. (DGfM).
Standpunkt von DGfM-Geschäftsführer Christian Bruch zur Bedeutung einer reaktivierten EH55-Förderung im Wohnungsbau
Einen Bundeshaushalt zu lesen und dann zu wissen, gibt es nun mehr oder weniger Geld für ein Ministerium oder ein Vorhaben, ist eine durchaus komplizierte Angelegenheit. So werden zum Beispiel in den Budgets der Ministerien nicht nur die Ausgaben für neue Projekte aufgeführt, sondern auch die Nachwirkungen der alten Projekte.
Ein solches ist das Baukindergeld. In der Zeit von 2018 bis 2021 wurde ca. 131.000 Familien ein Zuschuss von durchschnittlich 18.600 EUR zugesagt. Das Geld wird jedoch nicht am Stück, sondern in zehn gleichen Jahresraten ausgezahlt. Daraus folgt, dass im Haushalt des Bundesbauministeriums nach dem Wohngeld mit 2,36 Mrd. EUR und den Bundesmitteln für den Sozialen Wohnungsbau in Höhe von ca. 2,03 Mrd. EUR die Auszahlung der Zuschüsse für das Baukindergeld mit fast 0,8 Mrd. EUR den drittgrößten Posten ausmacht. Diese Ausfinanzierung belastet damit den Bundeshaushalt, ohne das daraus noch eine einzige neue Wohnung entsteht.
Die Ausgaben für das ausgelaufene Baukindergeldprogramm sind in 2025 mehr als doppelt so hoch, wie die in diesem Jahr angesetzten Mittel für die Programme Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN), Klimafreundliches Bauen (KfN), Gewerbe zu Wohnen (GzW), Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) sowie Jung kauft Alt (JkA) zusammen. Diese, über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanzierten Wohnungsbauprogramme sollen es in 2025 insgesamt nur auf 0,327 Mrd. EUR Ausgaben bringen.
Ein ähnliches Verwirrspiel um die Höhe der Ausgaben gibt es bei der Sozialen Wohnraumförderung. Da heißt es in Pressemeldungen, dass 3,5 Mrd. EUR bereitgestellt werden und nicht bloß 2,03 Mrd. EUR, wie oben aufgezeigt.
Nun, bei der Sozialen Wohnraumförderung werden in einem Haushaltsjahr zu einem großen Teil die Verpflichtungen aus den Förderzusagen der Vorjahre bedient. So sollen in 2025 ca. 1,9 Mrd. EUR für Sozialwohnungen fließen, die aufgrund der Förderzusagen bis 2024 entstehen. Für die Förderzusagen in 2025 sollen 140 Mio. EUR abfließen und gleichzeitig 3,36 Mrd. EUR zum Abfluss bis 2029 als sogenannte Verpflichtungsermächtigungen vorbehalten werden. Ähnlich wie beim Baukindergeld, werden also künftige Haushalte mit Zusagen aus der Vergangenheit belastet. Allerdings sind die Gründe dafür vollkommen verschieden.
Wenn zwischen Zusage und Auszahlung aufgrund der Bauzeit von 24-36 Monate eine Verzögerung eintritt, muss das über Verpflichtungsermächtigungen gelöst werden. Die Auszahlung des Baukindergeldes nach Fertigstellung oder Kauf der Wohnung hätte dagegen nicht gestreckt werden müssen. Dies geschah offensichtlich nur, um die Gesamtkosten über mehrere Jahre zu verteilen und in einem angespannten Haushalt überhaupt noch zu ermöglichen.
Aus den gleichen Gründen gibt es kaum noch Zuschuss- sondern immer mehr Zinsförderungen. Während Zuschüsse im Jahr der Auszahlung haushaltsrelevant werden, sind Zinsförderungen über die Kreditlaufzeit verteilt, binden daher über Verpflichtungsermächtigungen die Haushalte der Folgejahre und fallen dafür aktuell weniger ins Gewicht.
Die oben aufgeführten Programme für Investitionen in den Wohnungsbau aus dem Sondervermögen funktionieren genau nach diesem Prinzip. Sie wurden als Zinsförderung konzipiert und das Fördervolumen wird nur bei einer Aufsummierung von Haushaltsausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sichtbar. Den erwähnten Ausgaben von 0,327 Mrd. EUR in 2025 stehen Verpflichtungsermächtigungen von 2,374 Mrd. EUR, teilweise bis zum Jahr 2045, zur Seite, so dass mit insgesamt 2,7 Mrd. EUR die Fördersumme für die Investitionen in den Wohnungsbau dann doch noch über den Wohngeldausgaben liegen.
Allerdings wird auch deutlich, dass mit dem Sozialen Wohnungsbau ca. ein Zehntel des Wohnungsneubaumarktes stärker unterstützt wird als der restliche freifinanzierte Wohnungsbau. Angesichts einer in der Mitte der Gesellschaft angekommenen Wohnungsnot, erscheint dieses Ungleichgewicht zumindest bedenkenswert. Das Wohnungsbauproblem ist inzwischen so groß, dass es direkt, offen und mit schnell wirksamen Zuschüssen angegangen werden muss. Kein Versteckspiel, sondern die klare Ansage, dass auch die Mittelschicht Unterstützung bei Investitionen in den Wohnungsbau braucht.
Zeit, Möglichkeit und einfache Begründung zur Korrektur wären vorhanden.
Der Bundeshaushalt ist zur Beratung in den Bundestag eingebracht worden und soll erst nach der Sommerpause verabschiedet werden. Das Bundesbauministerium hat in den Haushaltsentwurf die im Koalitionsvertrag erwähnte befristete Wiedereinführung des EH55 Förderstandards für den Bauüberhang weder mit einem Programm noch mit einem Förderbedarf angemeldet. Das muss jetzt umgehend geschehen.
Ein Förderprogramm nach Art des alten EH55 Standards würde einen Zuschuss von bis zu 35.000 EUR je Wohneinheit bedeuten und somit bei 100.000 Wohnungen ein unmittelbares zusätzliches Ausgabenvolumen von 3,5 Mrd. EUR. Ob so eine große Ausgabe angesichts der bereits bestehenden Haushaltsstreitigkeiten noch zusätzlich aufzubringen ist, ist sicherlich höchst fraglich.
Dass die Ministerin mit einem solchen Programm den Bedürfnissen der Wohnungssuchenden entsprechen würde und dafür die Rückendeckung der Bau- und Immobilienwirtschaft hätte, ist aber sicher.
Autor:
Christian Bruch, Geschäftsführer
der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e. V. (DGf)
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e. V. (DGfM), Foto: Christoph Große / DGfM
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