13.08.2025 - München
„Wir schaffen das Heizungsgesetz ab! - so steht es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Änderungen im GEG werden durch die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) jedoch ohnehin bis 2026 nötig. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau plädiert dafür, keine übereilten Änderungen am GEG vor Ende dieser Frist vorzunehmen. Eine etwaige Zwischenregelung würde vor allem der Planungssicherheit entgegenstehen", sagt unser Vorstandsmitglied Alexander Lyssoudis in der aktuellen Kammer-Kolumne in der Staatszeitung
„Wir schaffen das Heizungsgesetz ab!“ – dieses Wahlkampfversprechen hat Eingang gefunden in den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung. Gemeint ist das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, das eine große deutsche Tageszeitung vor einiger Zeit „Heizungsgesetz“ getauft hat. Abschaffen will die Regierung das Gesetz sicher nicht, ändern jedoch schon.
Denn Änderungen im GEG werden durch die europäische Gebäuderichtlinie ohnehin nötig – die Frist hierfür endet 2026. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau plädiert dafür, keine übereilten Änderungen am GEG vor Ende dieser Frist vorzunehmen. Denn eine etwaige Zwischenregelung würde vor allem der Planungssicherheit entgegenstehen. Änderungen in kurzen Abständen und die vage Aussicht auf die Reduzierung von Standards hemmt gerade diejenigen Investitionen, die im Baubereich dringend erforderlich sind.
Der Appell der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ist daher klar: GEG beibehalten und erst mit einer abgestimmten und zukunftsfähigen Anpassung im Jahr 2026 ein wesentlich überarbeitetes und neues GEG entwickeln und einführen.
Das neue GEG als Umsetzung der europäischen Gebäuderichtline 2024 muss mit dem Ziel der klaren Struktur, der Übersichtlichkeit, der Nachvollziehbarkeit und damit einer hohen Akzeptanz, völlig neu entwickelt werden und Anpassungsstrategien zum Erreichen der europäischen Klimaschutzziele für 2040 und 2050 sowie der nationalen Ziele 2045 enthalten.
Folgende Änderungen schlägt die Kammer konkret vor:
Die Berechnungsverfahren müssen nachvollziehbarer und einfacher werden. Ambitionierte Austauschpflichten aufzugeben, dient nicht dem Erreichen der Klimaschutzziele. Diese müssen aber einfacher gestaltet werden und dürfen nicht an Berechnungsverfahren gekoppelt sein. In Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung sollte die Stromnetzplanung ergänzt werden.
Heizungsanlagen werden in der Praxis selten individuell an das Gebäude angepasst. Betriebsprüfungen, Überwachungen und Betriebsoptimierungen sind wirkungsvoll, um einen sparsamen und wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten und müssen demnach bleiben.
Kontrollen und Anpassungen von Anlagen der Gebäudeausrüstung mit Fokus auf die wirkungsvollen und sofort umsetzbaren Maßnahmen wie z.B. Regelungseinstellungen, hydraulische Abgleiche und andere geringinvestive Maßnahmen sollten als Anforderung bestehen bleiben.
Die Hauptanforderungen in einem neuen GEG müssen auf wenige Kenngrößen beschränkt werden wie ein CO2-Äquivalent als Kenngröße für Umwelt- und Klimaschutz und auf die Endenergie als Kenngröße, die für Verbraucher relevant ist.
Kolumne von Dipl.-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 14.08.2025
Kolumne zum Download
Die Bayerische Ingenieurekammer veröffentlicht einmal im Monat eine Kolumne zu aktuellen Themen in der Bayerischen Staatszeitung. Hier nehmen die Mitglieder des Vorstands der Kammer Stellung zu Themen aus Bauwesen, Politik und Gesellschaft.
Hier haben wir Ihnen alle Kolumnen zum Lesen oder als Download bereitgestellt.
Foto: Tobias Hase
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